/ Erhöhter TVA-Satz auf Luxusgüter
In einem „Brief an die Redaktion“ in der Tageblatt – Ausgabe vom 5. September hatte ich u.a. in einem letzten Kapitel „TVA auf Luxusgüter“ obige Forderung gestellt:
„Lobenswerterweise hat die Regierungskoalition am super-reduzierten TVA-Satz von 3% für Güter des täglichen Bedarfs und für den Bau bzw. die Sanierung des Eigenheimes festgehalten. Die Geschenke an die Baulöwen und Immobilienhaie hat sie eingestellt.
Einen erhöhten TVA-Satz für Luxusgüter hat sie nicht eingeführt, obschon diese Mehrbelastung gerechtfertigt wäre, da sie auf Güter erhoben würde, die nicht unbedingt für den Alltag nötig sind und die sich normale Steuerzahler nicht leisten können.
Für mich würde z.B. der „Mercedes der Luxusklasse“ zu den Luxusgütern zählen. Aber auch Ferrari, Maserati, Jaguar, Porsche… Yachten und Flussboote sowie Schmuck, Gold, Diamanten, Gemälde und Luxuswohnungen gehören dazu, soweit ihr Einheitswert 50.000 € übersteigt.
Hier wären zum ersten Mal die mit den „breiten“ Schultern dabei gewesen!“
Hieraufhin hatte ich viel Zuspruch erhalten, so dass ich mich weiter für obige Forderung eingesetzt habe.
Ende September habe ich den Präsident der Arbeitnehmerkammer und den Präsident der Berufskammer der öffentlichen Bediensteten sowie die Präsidenten der großen Arbeitnehmer-Organisationen und der LSAP mit obiger Forderung befasst. Ich habe sie darum gebeten, obige Forderung ohne Wenn und Aber in ihren Forderungskatalog in Sache „Steuerreform“ aufzunehmen.
Meines Erachtens nach müssten alle Vertreter der schaffenden Menschen ein ausgesprochenes Interesse daran haben, die „breiteren“ Schultern mehr zu belasten und neue zusätzliche Einnahmen für den Staat zu schaffen. Somit könnte ein Polster im Staatshaushalt geschaffen werden, um 2017 bei der großen Steuerreform die „schmaleren“ Schultern zu entlasten.
Es geht jetzt darum, die Forderung nach einem erhöhten Satz : mindestens 17 + 5 Prozentpunkte, bei der Berechnung der Mehrwertsteuer auf Luxusgüter ab einem Einheitswert von 50.000 l in die Praxis umzusetzen.
Eine passende Gelegenheit für die beiden Berufskammern und die LSAP-Abgeordneten würde sich beim Erstellen der respektiven Gutachten über den Staatshaushalt 2016 anbieten.
Zum besseren Verständnis habe ich aus der letzten „autorevue“ (Ausgabe Nr. 11 vom 18. November) die Verkaufspreise einiger der von mir anvisierten Luxusautos herausgefiltert. Hiernach einige Fallbeispiele:
1) MERCEDES Limousine der S-Klasse:
S 300 h: 79.100 l
S 400 h: 89.600 l
S 500: 106.100 l
2) BENTLEY Continental:
4,0 GT V8 A8 507 171.000 l
6,0 GT W12 A8 575 189.000 l
3) FERRARI:
3,8 V8 California: 182.474 l
4,5 V8 Spider: 219.923 l
4) PORSCHE:
911 3,4 Carrera 350: 92.807 l
911 3,8 Carrera 400: 114.335 l
911 3,8 Targa 400: 126.854 l
5) MASERATI:
4,2 GT A 405 112.753 l
4,7 GC A 440 132.767 l
Der geneigte Leser kann sich nach Belieben in der betreffenden „autorevue“ an den schönen, rassigen und teuren Autos ergötzen. Ich möchte ihm auch nicht vorenthalten, was J.Ph. Schmit unter der Rubrik „Marktstudie“ im Tageblatt vom 7. Mai d.J. unter dem Titel „Luxemburger kaufen mehr Luxusautos“ geschrieben hat:
„Nischenmärkte wachsen stark“.
Die Superreichen sparten im Jahr 2014 nicht. Mit 50% Plus machte der Nischenmarkt für Luxusautos über 100.000 Euro einen deutlichen Wachstumssprung. Im Jahr 2014 wurden 567 Bentleys, Bugatti, Ferraris und andere Hochleistungs-Wagen neu zugelassen.
Hier wird sich der geneigte Leser unweigerlich die Frage stellen: Wer kann sich überhaupt ein solch teures Auto leisten? Was bedeutet dem Käufer der Besitz eines solch teuren Autos? Welchen Gebrauch wird er davon machen?
Hierzu hat der Unternehmerberater KPMG die Antwort wie folgt auf den Punkt gebracht:
„Ein Auto ist wohl das teuerste persönliche nicht-lebensnotwendige Gut, ist aber für den Besitzer ein sichtbares Zeichen des Erfolgs!“
Nach dieser Erkenntnis wird der normale Otto-Verbraucher ganz sicher zur Schlussfolgerung kommen, dass diese Käufer dann auch kein Problem haben werden, wenn sie 5% TVA mehr zahlen müssten.
Meine Forderung darf sich aber keineswegs auf die teure Autos beschränken. Die „breiten“ Schultern müssten auch mehr belastet werden beim Kauf von „… Yachten und Flussboote sowie Schmuck, Gold, Diamanten, Gemälde und Luxuswohnungen, soweit ihr Einheitswert 50.000 l übersteigt.“
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich in Regierung und Parlament eine Mehrheit für die Forderung nach einem erhöhten TVA-Satz auf Luxusgüter finden wird!
- Der Licht- und Budenzauber kann beginnen: Eröffnung der „Winterlights“ in Luxemburg-Stadt - 22. November 2024.
- Solidarität mit Grenzpendlern: Gewerkschaften prangern diskriminierende Steuerabkommen an - 22. November 2024.
- Kind wird in Esch von Auto angefahren: Polizei sucht Zeugen - 22. November 2024.