Gerade noch ärgerten sich Gastronomen und Gäste über die Beschränkungen der Öffnungszeiten der Terrassen, da tritt eine neue Regel in Kraft: Außenräume, die auf weniger als drei Seiten offene Flächen haben, gelten nicht als Terrassen. Die Folge: Ab Montag müssen einige Wirte ihre Außengastronomie wieder schließen. Über Sinn und Unsinn der von der Regierung vorgegebenen Öffnungszeiten…