Stad Lëtzebuerg / „Déi Lénk“ zieht wegen Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen vor Gericht
Die Stadt Luxemburg setzt seit Ende des Jahres 2020 auf private Sicherheitsfirmen als zusätzliches Wachpersonal an den hauptstädtischen Brennpunkten. Die Entscheidung der hauptstädtischen Gemeinde und des Innenministeriums ist umstritten. Nun versucht die Lokalfraktion von „déi Lénk“, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma sollen in Stadt Luxemburg für mehr Sicherheit sorgen. Im Dezember unterschrieb der Gemeinderat der Stadt Luxemburg eine entsprechende Konvention – und sorgte für große politische Aufregung. Dürfen private Wachleute überhaupt in dieser Form eingesetzt werden? Wird Polizeiarbeit nun privatisiert? So lauteten nur einige der Fragen, die damals laut wurden. Bei den Bewohnern der betroffenen Viertel hingegen kam die Entscheidung der Gemeinde weitestgehend gut an.
Die Lokalsektion von „déi Lénk“ will den Widerstand gegen die Initiative nicht aufgeben und wendet sich nun an die Luxemburger Justiz: Sie hat gegen die Entscheidungen des Innenministeriums und der Gemeinde Luxemburg Berufung vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Das teilte die Partei am Donnerstagnachmittag in einem Presseschreiben mit. Das Argument: Nur per Gesetz können die Verantwortlichkeiten von Ordnungskräften geregelt werden. Im Gesetzestext über die Aktivitäten von privaten Sicherheitsfirmen sei aber nicht vorgesehen, dass Sicherheitsleute mit der generellen Überwachung von öffentlichen Plätzen als Präventionsmaßnahme betraut werden können.
Zwar sei die Konvention angepasst worden und die Sicherheitsleute seien nun mit der Überwachung von Gemeindeeigentum betraut, doch in der Praxis würde die Überwachung des öffentlichen Raums durch private Firmen weitergehen. In den Augen der Linkspartei stelle die Konvention einen direkten Angriff auf das staatliche Monopol über die öffentliche Gewalt dar und verstoße gegen einen Grundsatz des Rechtsstaats. „Déi Lénk“ argumentiert außerdem, dass der Einsatz der Sicherheitsfirmen objektiv nichts zur besseren Sicherheit der Bürger beigetragen habe und die Gelder der Gemeinde besser in anderen Projekten eingesetzt werden sollten.
Bürgermeisterin Lydie Polfer nimmt die Entscheidung von „déi Lénk“, gerichtliche Schritte einzuleiten, gelassen zur Kenntnis. „Das ist ihr gutes Recht, die Konvention vor Gericht anzufechten“, sagte die DP-Politikerin gegenüber dem Tageblatt. „Die Linken gehen ja schon gegen die Entscheidung der Ministerin vor, es ist also nur logisch, auch gegen die Grundentscheidung Einspruch einzulegen.“ Man sei aber als Gemeinderat von der Rechtmäßigkeit der Konvention überzeugt. Bisher komme die Maßnahme auch sehr gut in der Öffentlichkeit an, so Polfer. Das hätten Umfragen zu Beginn des Jahres gezeigt. Ab dem 15. Mai sollen die Sicherheitsbeamten auch im Bonneweger Viertel eingesetzt werden.
Gegenüber dem Tageblatt bestätigte die Justiz, dass der Einspruch der Lokalsektion eingereicht worden sei. Danach hat die Gegenpartei, in diesem Fall also das Innenministerium und der Gemeinderat, drei Monate Zeit, um eine Antwort einzureichen. Dann sind die Kläger wieder am Zug und können auf das Schreiben antworten. Anschließend liegt der Ball wieder bei den Gegenparteien. Wann genau das Dossier vor Gericht verhandelt werden wird, ist noch unklar. Nach einem Urteil steht es beiden Seiten frei, innerhalb von 40 Tagen Einspruch einzulegen.
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