Eingeschränkte Mobilität / Warum es zu wenig Behindertenparkplätze in Luxemburg gibt
Laut den vorigen Monat veröffentlichen Zahlen des Statec gibt es rund 94.000 Menschen im Land, die mit einer Behinderung leben. Behindertenausweise hingegen gab es Ende des vorigen Jahres 12.201. Jeder wünscht sich den Idealfall, d.h. einen eigenen Behindertenparkplatz vor seiner Tür. Möglich ist das aber nicht immer.
„Ich verstehe nicht, warum einer meiner Nachbarn einen Behindertenparkplatz vor seiner Haustür erhalten hat, und ich nicht. Mir wurde gesagt, ganz in der Nähe gebe es ja einen weiteren“, hatte sich ein Tageblatt-Leser aus Rodange bei uns beschwert. Der Mann ist blind und hatte bei der Gemeinde Petingen einen Antrag auf einen Behindertenparkplatz eingereicht, der allerdings abgelehnt wurde. Der Mann war über die Entscheidung aufgebracht. „Ich hatte in der Vergangenheit mehrmals Probleme mit dem Adapto-Abholdienst, der nicht vor meinem Haus halten konnte. Deshalb dachte ich, es wäre einfacher, einen Behindertenparkplatz direkt vor der Tür zu haben.“
Der für Mobilitätsfragen zuständige Schöffe der Gemeinde Petingen, Romain Mertzig (LSAP), erklärte, warum dieser Bewohner keinen Behindertenparkplatz bekam. „Prinzipiell gibt es keine individuellen Parkplätze für Behinderte; alle Parkplätze – egal, ob es welche für Behinderte sind oder andere – bleiben immer öffentlich, d.h. auch wenn jemand einen Behindertenparkplatz vor seiner Tür hat, bleibt dieser öffentlich.“ Ein Behindertenparkplatz ist also nicht ausschließlich für diejenige Person gedacht, die zufällig dort wohnt. „Es wäre gar nicht möglich, dass jeder Behinderte seinen eigenen Stellplatz vor der Haustür bekommt“, erklärt Mertzig. In der Gemeinde Petingen gebe es rund 4.500 Parkplätze im öffentlichen Raum, 127 davon sind Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorbehalten. In der Gemeinde gibt es allerdings um die 700 Bürger mit einem Behindertenausweis.
„Wir versuchen, die Gemeinde so gut wie möglich mit Behindertenparkplätzen abzudecken, vor allem an strategisch wichtigen Orten.“ Merzig betont allerdings: „Doch niemand bekommt einen individuellen Parkplatz.“
Es ist eine Entscheidung im Interesse der Allgemeinheit, die den einzelnen Betroffenen aber nicht hilft; und unser Beispiel ist kein Einzelfall.
94.000 Menschen mit Behinderung
Laut im März veröffentlichen Zahlen des Statec leben 94.000 Menschen in Luxemburg mit einer Behinderung. Aus diesen Zahlen geht auch hervor, dass Petingen eine der Gemeinden mit dem höchsten Anteil an Behinderten ist (s. rote Karte).
Petingen ist aber nur ein Beispiel. Wie wir auf Nachfrage hin vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten erfuhren, gab es zum 31. Dezember 2023 insgesamt 12.201 Behindertenausweise im Land, drei Prozent waren an Institutionen ausgestellt. Es haben also rund 12.000 Menschen einen Ausweis, der ihnen das Recht gibt, ihren Wagen auf einem Behindertenparkplatz abzustellen.
Wie viele Behindertenparkplätze es insgesamt im Land gibt, konnten wir allerdings nicht feststellen. Auf Nachfrage hin teilten uns lediglich 57 Gemeinden die Anzahl der bei ihnen vorhandenen Plätze mit (s. blaue Karte). Von einer Gemeinde hieß es, solche Zahlen lägen ihnen nicht vor.
Es dürfte nicht überraschen, dass die Kommunen mit den meisten solcher Parkplätze auch diejenigen mit den meisten Einwohnern sind: Luxemburg (750), Esch/Alzette (190), Differdingen (134), Düdelingen (76), Petingen (127), Hesperingen (50). Setzt man die Anzahl der Behindertenparkplätze aber ins Verhältnis zur Bevölkerung, sind die kleinen Gemeinden Spitzenreiter, wie z.B. Grevenmacher, wo es 35 Behindertenparkplätze gibt; auf die Gesamtzahl der Bevölkerung gerechnet, ist dies ein Parkplatz pro 145 Einwohner, genau wie in Redingen/Attert (3.059 Einwohner, 21 Behindertenparkplätze).
Über die Gebühren für die Behindertenparkplätze entscheiden die Gemeinden selbst; in den meisten Fällen sind die Plätze gratis, manchmal gebührenpflichtig. In Luxemburg-Stadt z.B. braucht man, wenn man einen Behindertenparkausweis besitzt, die Höchstparkdauer nicht einzuhalten, wenn man am Straßenrand parkt. In diesem Fall müssen auch die üblichen Gebühren nicht gezahlt werden. Dies gilt allerdings nicht auf Stellplätzen, die behinderten Personen vorbehalten sind.
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