Luxemburg / Pharma-Unternehmen im Visier: Wettbewerbsbehörde führt unangekündigte Inspektion durch
Die Luxemburger Wettbewerbsbehörde hat am 11. und 12. Juni „unangekündigte Inspektionen“ bei einigen Unternehmen der Pharmaindustrie durchgeführt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde vom Mittwoch hervor. Die Unternehmen stehen im Verdacht, „wettbewerbswidrige Praktiken“ angewandt zu haben.
Die Inspektion sei ein „erster Schritt im Ermittlungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Praktiken“, schreibt die Wettbewerbsbehörde. Das bedeute jedoch nicht, dass sich die Unternehmen schuldig gemacht hätten. Die Behörde „respektiert die Unschuldsvermutung“ und äußere sich weder zu der Identität noch zu den Praktiken, die geprüft werden.
Die Behörde weist darauf hin, dass auch Unternehmen, die nicht inspiziert wurden, von der Kronzeugenregelung profitieren können.
Was ist die Kronzeugenregelung?
Wettbewerbsbehörde: Ein Unternehmen, das an einem wettbewerbswidrigen Kartell teilnimmt oder teilgenommen hat, kann das Kartell anzeigen und Beweise für dessen Existenz vorlegen. Dadurch kann es von der Kronzeugenregelung profitieren. Wenn das Unternehmen vollständig kooperiert, kann die Geldbuße vollständig erlassen oder ermäßigt werden.
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