Editorial / Schildkröten, Spinnen und Sammy: Exoten sind keine Haustiere
Sammy ist tot. Das Känguru konnte noch kurz Freiheit schnuppern, bevor es laut Veterinärinspektion „einer schwer heilbaren bakteriellen Krankheit“ zum Opfer fiel. Gefühlt die ganze Nation trauert jetzt um das Beuteltier. Dabei hätte es eigentlich nicht so weit kommen dürfen. Wallaby-Kängurus gehören nicht in Privathaushalte – genauso wenig wie andere exotische Tiere.
Die Frage, die sich in solchen Situationen immer wieder stellt, ist: Warum? Warum muss ein Mensch ein Känguru zu Hause haben? Wie wäre es mit einem Hund? Oder einer Katze? Denn Exoten sind – genauso wie viele andere Tiere – nicht für die Gefangenschaft geeignet. Eine artgerechte Haltung kann eine Privatperson sicher nicht garantieren. Das Känguru kurz an die Leine nehmen, um mit ihm über den Wanderweg durch den Wald zu hüpfen, kommt nicht infrage.
Hier steht die Regierung in der Verantwortung. Zum einen sollte die Veterinärinspektion prinzipiell keine Genehmigungen für die Haltung von exotischen Tieren an Privatleute erteilen. Exoten sind keine Haustiere. Zum anderen sollte ihr Kauf wesentlich schwieriger sein. In den Baumärkten hüpfen zwar keine Kängurus herum, trotzdem sitzen dort exotische Schildkröten und andere Reptilien hinter Glasscheiben, an die die Passanten regelmäßig klopfen.
„Die Menschen kaufen sich Exoten, die älter und größer werden, als sie dachten, und setzen sie schließlich aus“, erklärte Lieke Mevis, Biologin bei der Umweltschutzorganisation „Natur&Ëmwelt“, vergangenes Jahr dem Tageblatt. Viele Menschen seien sich nicht bewusst, was beim Halten eines exotischen Tieres alles an Arbeitsaufwand und Geld nötig sei. Wenn diese dann in der Wildnis landen, kann das zu gefährlichen Konsequenzen für die heimische Flora und Fauna führen. Beispiel: die invasiven Rotwangen- und Gelbbauch-Schmuckschildkröten. „Wenn sie am Rande der Gewässer die Vegetation wegfressen, dann finden die Fische und viele Amphibien keinen Platz mehr, wo sie ihre Eier legen können“, so Mevis.
Unabhängig davon, wie gut es Sammy möglicherweise bei seiner Besitzerin ging: Er ist aus seiner illegalen Haltung geflohen, wurde während mehr als einer Woche quer durch die Region gejagt, um dann schließlich an einer bakteriellen Krankheit zu sterben. Für das Beuteltier ein schreckliches Erlebnis. Laut Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) handelt es sich dabei sogar um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Gut. Als Strafe erhielt die Besitzerin dann eine Genehmigung für die Haltung von Kängurus von der Veterinärinspektion. Richtig gelesen: Ihr ist es nun offiziell erlaubt, sich um die Tiere zu kümmern.
Tierschutz heißt auch, konsequenter gegen die Haltung von Exoten vorzugehen. Das wird im Kapitel „Bien-être animal“ des Koalitionsvertrags der aktuellen Regierung nicht erwähnt. Was allerdings dort steht, ist, dass „jeder Verstoß gegen das Gesetz konsequent verfolgt“ wird. Da fehlt offensichtlich der Nebensatz „und mit einer Genehmigung belohnt“.
- PAG abgeändert: Gemeinde erlaubt den Bau von Tiny Houses - 11. November 2024.
- Die Berichterstattung über „Dëppefester“ ist ein essenzieller Teil unserer Gesellschaft - 4. November 2024.
- Tierschutzverein stößt an seine Grenzen: „Schafft euch nur ein Tier an, wenn ihr Zeit habt“ - 31. Oktober 2024.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos