Nach toten Hunden / Ministerin: Mehr Transparenz in Sachen Tierpensionen schaffen
Fünf Hunde sind nach einem Aufenthalt in einer Hundepension gestorben – und der Betreiberin fehlte eine Genehmigung. Landwirtschaftsministerin Martine Hansen will deswegen jetzt aufklären.
Fünf Hunde sind nach ihrer Unterbringung in einer privaten Hundepension in Bascharage gestorben – mindestens zwei von ihnen waren viel zu lange großer Hitze ausgesetzt. Der Vorfall warf viele Fragen auf, unter anderem nach den Genehmigungen und Kontrollen durch die Behörden. Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) wolle jetzt mehr Transparenz in Sachen Tierpensionen schaffen, meldet Radio 100,7.
Kurze Zeit nach dem Bekanntwerden des Vorfalls hatte sich herausgestellt, dass die Betreiberin der Pension keine Betriebsgenehmigung seitens des Landwirtschaftsministeriums hatte. Viele Tierpensionen seien der Meinung, eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums wäre ausreichend, sagt Hansen. Doch die Haltungsbedingungen müssten von der Veterinärinspektion (ALVA) kontrolliert werden. Deswegen wolle das Ministerium jetzt in dieser Hinsicht vermehrt informieren.
Die ALVA schaue sich bei jeder Anfrage die Pension vor Ort an, sagt Hansen. Es sei wichtig, dass genügend Platz vorhanden ist und das Personal über die nötige Ausbildung verfügt. Man müsse aber darüber nachdenken, ob diese Kontrollen verschärft werden müssen – und wie die Pensionen erfasst werden können. Denn das Ministerium hätte nichts von der Hundepension in Bascharage gewusst. Habe die ALVA Kenntnis von einer Pension, führe sie auch regelmäßig Kontrollen durch.
Ein Problem sei auch die Überbelastung der Hundepensionen in Luxemburg. „Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir uns mit den Leuten zusammensetzen und darüber reden, wo es hapert – denn ich glaube wirklich, dass es nicht genug Pensionen gibt“, sagt Hansen.
Tierpensionen: Das sagt das Gesetz
In einer Pressemitteilung erinnert die Veterinärinspektion (ALVA) an das Gesetz zum Betreiben einer Tierpension. Darin heißt es: „Toute exploitation d’une pension pour chiens est soumise à autorisation ministérielle conformément à l’art.6 (2)6. de la loi du 27 juin 2018 sur la protection des animaux. Un dossier de demande doit être introduit par écrit avec les documents suivants: les plans des infrastructures et des équipements, une description détaillée de l’activité, une liste du personnel avec une preuve d’une formation sur les conditions de détention d’animaux, une liste des animaux à détenir et une description des conditions dans lesquelles les animaux sont détenus. Lorsque le dossier est complet, une visite sur place a lieu par les experts de l’ALVA pour pouvoir finaliser la demande. Tout client potentiel peut d’ailleurs demander la preuve d’autorisation à l’exploitant, ce qui est fortement recommandé par l’ALVA.“
Werden der ALVA Irreguralitäten zugetragen, so kann die Behörde weitere Kontrollen organisieren und der Pension gegebenenfalls die Betriebserlaubnis entziehen. Als Grundlage dient dabei das Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018. Verstöße gegen das Gesetz können Bußgelder zwischen 25 und 1.000 Euro nach sich ziehen, bei schweren Fällen sind eine Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen zwischen 251 und 200.000 Euro möglich. (P.M.)
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