Affäre Pim Knaff / Marc Baum (“déi Lénk“) zieht vor das Verwaltungsgericht
Der Escher Gemeinderat Marc Baum belässt es in der Affäre Pim Knaff nicht dabei und hat beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Es geht um seine Rücktritts-Motion, die in der Gemeinderatssitzung vom 21. Juni nicht zur Abstimmung zugelassen wurde.
„Aus einem eigentlich kleinen Schneeball rundum Pierre-Marc Knaff und seiner Weigerung zurückzutreten ist nun eine Lawine geworden, die den Escher Bürgermeister zu überrollen droht und keinen anderen als den Innenminister der CSV zum Handeln zwingt“: Mit diesen Worten beendete Gemeinderat Marc Baum (“déi Lénk“) die Pressekonferenz am Dienstag, auf der er die anwesenden Journalisten über seine Beschwerde beim Verwaltungsgericht informierte.
Es geht um die Motion, die Baum auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 21. Juni hatte setzen lassen. In ihr wurde der wegen schwerem Steuerbetrug verurteilte Schöffe Pim Knaff (DP) dazu aufgefordert, aus freien Stücken zurückzutreten, um weiteren Schaden an der Integrität des Schöffen- und Gemeinderats, der Stadt Esch und schlussendlich der Politik abzuwenden. Bürgermeister Christian Weis (CSV) hatte die Motion wegen juristischer Bedenken nicht zur Abstimmung zugelassen. Daraufhin kam es zum Eklat, als sämtliche Oppositionsräte aus Protest den Saal verließen und das kommunale Gremium deshalb nicht mehr beschlussfähig war.
Drei Argumentationslinien
„Ich will mich nicht damit zufriedengeben, dass die Affäre Knaff nun ad acta gelegt wird und zum ‚business as usual’ übergegangen wird“, sagte Baum. Daher habe er im Sommer mit juristischem Beistand das Dossier um die Nicht-Zulassung der Motion zur Abstimmung analysiert. Dabei hätten sich drei Hauptlinien für eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht herauskristallisiert: 1. Der Bürgermeister hat laut Gemeindegesetz nicht die Kompetenz, eine Motion nicht zur Abstimmung zuzulassen. Die hat nur der Gemeinderat. 2. Die juristische Analyse der Stadt Esch ist falsch, da es sich bei der Motion nicht um eine Disziplinarstrafe des Gemeinderats gegen den Schöffen Pim Knaff handelte, sondern um eine Aufforderung an Knaff, aus freien Stücken zurückzutreten. D.h., selbst wenn die Motion angenommen worden wäre, hätte Knaff nicht zurücktreten müssen. 3. Die kommunale Gesetzgebung Luxemburgs und die Verfassung verstößt gegen die Europäische Charta zur Gemeindeautonomie. Denn die besagt, dass ein Gemeinderat das Recht hat, zu nominieren (“pouvoir nominateur“) und zu widerrufen (“pouvoir révocateur“), also zu sanktionieren. Letzteres kann in Luxemburg aber nur der Innenminister. Und Léon Gloden (CSV) argumentierte, dass nur ein Gericht Pim Knaff das aktive und passive Wahlrecht entziehen könne, was dieses aber im Urteilsspruch gegen den Lokalpolitiker nicht tat. Außerdem betreffe die Verurteilung Knaffs Berufsleben und sei demnach Privatsache. In seiner Funktion als Schöffe habe er sich nichts zu schulden kommen gelassen.
Die Affäre um den schweren Steuerbetrug von Pim Knaff war Anfang Juni 2023 durch einen Artikel von Reporter.lu öffentlich geworden. Knaff hatte versucht, 130.000 Euro an der Steuer vorbeizuschleusen. Sowohl Knaff als auch die Luxemburger Justiz hatten sich alle Mühe gegeben, die Verurteilung so diskret wie möglich zu halten. Es war zu einem sogenannten „Jugement par accord“ gekommen, bei dem Knaff seine Schuld zugab. Die Escher Koalitionspartner erfuhren erst am Tag der Veröffentlichung des Artikels von der Verurteilung ihres Vize-Bürgermeisters, überließen eventuelle politische Konsequenzen schlussendlich der lokalen DP-Sektion und Knaff selbst. Der begründete das Festhalten an seinem Schöffenposten damit, dass seine Verurteilung sein Privatleben, aber in keinster Weise sein politisches Mandat betreffe. Die Escher Koalitionspartner CSV und „déi gréng“ folgten Knaffs Argumentation.
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