L’histoire du temps présent / Die Beziehungen zwischen der neuapostolischen Kirche und dem Luxemburger Staat (1935-1947)
Als die Luxemburger Behörden 1935 neuapostolische Gemeinden in Düdelingen und später Grevenmacher entdeckten, stellte sich die prinzipielle Frage, wie die verfassungsmäßige Garantie der Religionsfreiheit auf die nicht katholischen Ausländer(innen) anzuwenden sei, die in Luxemburg zugegen, jedoch nicht ansässig waren. Es kam jedoch nie zu einer prinzipiellen Antwort. Vor dem Zweiten Weltkrieg waren die jeweiligen Antworten beeinflusst von sicherheitspolitischen Überlegungen, die wiederum von der Machtstellung der katholischen Kirche in Luxemburg markiert waren. Nach dem Krieg zählte nur noch die Staatsangehörigkeit der neuapostolischen Missionare.
Im vorliegenden Beitrag untersuche ich die Haltung der Luxemburger Behörden zur neuapostolischen Kirche, von der Ausweisung neuapostolischer Missionare 1935 bis zur Tolerierung der Kirche 1939 und ihrer amtlichen Eintragung als Verein ohne Gewinnzweck 1947. Gleichzeitig erforsche ich das Verhalten der neuapostolischen Kirche in Luxemburg dem Staat gegenüber, insbesondere während der nationalsozialistischen Besetzung von Mai 1940 bis September 1944, als der hiesige Vertreter der Kirche, Lucien Bouquet (1904-1978), das Regime zu überzeugen suchte, die kleine Gemeinschaft weiter bestehen zu lassen. Unter diesem Gesichtspunkt rekonstruiere ich aufgrund von Luxemburger Verwaltungsdokumenten die Geschichte der neuapostolischen Kirche in Luxemburg von 1932 bis 1947.
Die Anfänge der neuapostolischen Kirche in Luxemburg
Die neuapostolische Kirche ging in den 1860ern und 1870ern aus der katholisch-apostolischen Kirche hervor.1 Es handelt sich um eine christliche Gemeinschaft, die sich als eine Erneuerung der Urkirche versteht. Insbesondere beruht sie auf einer strengen Hierarchie von Vorgesetzten, die als Apostel bezeichnet werden. Zur Zeit, die uns hier interessiert, wandte die Kirche das Prinzip „außerhalb der Kirche kein Heil“ an.2 Die Mitglieder schworen, „nach dem Glaubensbekenntnis der Gemeinde und in Übereinstimmung mit den Lehren der heiligen Schrift zu leben“, den Vorgesetzten zu gehorchen und „ein regelmäßiges, [ihren] persönlichen Verhältnissen entsprechendes Opfer […] zu leisten“.3
Apostel und weitere Amtsträger arbeiteten unentgeltlich.4 Die Kirche wollte apolitisch sein und verbot demnach die Zulassung von „personnes qui approuvent et qui favorisent des tendances révolutionnaires et hostiles à l’État“. Sie untersagte auch „la propagande instigatrice contre d’autres confessions“. Sie rief zur christlichen Wohltätigkeit auf, auch Mitgliedern anderer Glaubensgemeinschaften gegenüber.5
Eine neuapostolische Gemeinde im Großherzogtum wird zum ersten Mal in einem Bericht der Düdelinger Gendarmerie vom 10. März 1935 erwähnt. Laut den Gendarmen zelebrierte „eine Sekte, die vorwiegend aus Ausländern besteht“, vermeintlich Bibelforscher, seit etwa einem Monat im Lokal von Umberto Cappelari (1882-1969, ein wohlbekannter Düdelinger Wirt und Fotograf), rue des Minières 70, im Düdelinger Viertel Italien.6 Cappelari wollte sein Café ursprünglich versteigern,7 nahm die Offerte jedoch anscheinend nicht an.8 Nachdem er am 30. Mai 1934 mit seiner Familie und seinem Café in die Handelsstraße 81 umgezogen war, stand das Lokal in der rue des Minières leer, bis er es um Neujahr an die neuapostolische Gemeinde vermietete.9 Die Gendarmen waren sicher von der Einfachheit des Gebetsraums überrascht: Das Lokal maß 12×5 Meter, beinhaltete vierzig Stühle, ein Lesepult, einen Ofen und einen Opferstock und war einzig mit dem bunten Emblem der Kirche geschmückt.10
Die Gendarmen hatten am Gottesdienst vom 7. März 1935 teilgenommen und waren wohl auch von dessen Einfachheit verblüfft gewesen. Sechs Männer, sieben Frauen und sechs Schulkinder hatten daran teilgenommen. Zelebriert und gepredigt hatte Emil Schlick, Gaswerksarbeiter aus Hagendingen/Hagondange, in Zivilkleidung.11 Schlick hatte anschließend die Gendarmen informiert, dass sie Neuapostolische, keine Bibelforscher seien, dass sie ihren Glauben im Land verbreiten wollten und dass niemand etwas zahle. Otto Schenkel, ein preußisches Mitglied der Kirchengemeinde, der im ersten Stock wohnte, hatte den Gendarmen erzählt, er sei vom Protestantismus zur neuapostolischen Kirche übergetreten. Diese habe ihren Sitz in Frankfurt und zähle etwa 3.000 Mitglieder. Die Gegend um Frankfurt, die Saar, Elsass-Lothringen, die Schweiz, Frankreich und Luxemburg gehörten zum südlichen Bezirk der Gemeinschaft, dessen Vorsitzender der in Zürich ansässige (Bezirksapostel Ernst) Güttinger sei. Es gebe bislang sehr wenige Mitglieder in Frankreich und Luxemburg. Die Apostel und Priester seien Männer aus dem Volke, ohne besondere Bildung. Schlick stehe der Gegend als Priester vor, Karl Martig sei Diakon und sein Vater Ludwig Martig Bezirksältester. Das Abendmahl werde den eingetragenen Mitgliedern gespendet, nämlich sieben Familien in Düdelingen, im Ganzen 36 Personen. Ihre Liste habe man der Stadtverwaltung unterbreitet. Ein erstes Kind aus Düdelingen sei in der Escher Kirchengemeinde getauft worden, deren Sitz sich in einem ehemaligen Geschäft, Prinz-Heinrich-Ring, befinde. Vorher habe ein Privathaus in Zolwer (wohl das von Eugène Alcadré, siehe weiter) hierzu gedient. Cappelaris Lokal sei auf den Namen des Luxemburger Hüttenarbeiters Johann Bodson gemietet. Die Kosten der Kirchengemeinde würden mit freiwilligen Spenden und Hilfsgeldern aus der Frankfurter Zentralkasse gedeckt; niemand sei zur Spende gezwungen.12
Die Luxemburger Gendarmen schlussfolgerten, dass Schlick keine Erlaubnis zum Predigen in Luxemburg besäße und dass die Niederlassung der Gemeinschaft in Luxemburg möglicherweise die Verfassung verletze. (Sie bezogen sich auf Art. 26, §2: „L’établissement de toute corporation religieuse doit être autorisé par une loi.“)13 Schon am nächsten Tag, dem 11. März 1935, erkundigte sich der Luxemburger Generalstaatsanwalt über Schlick und Martig beim Procureur de la République in Metz.14 Bis auf einen Hinweis auf den vermeintlichen Kommunismus der Neuapostolischen – der Verdacht auf Kommunismus wurde in Luxemburg gerne als Ausweisungsgrund genutzt – fielen die Auskünfte der Polizeikommissare in Stahlheim/Amnéville und Hagendingen jedoch zugunsten von Schlick und Martig aus.15 Wahrscheinlich aus diesem Grund reichte der Luxemburger Generalstaatsanwalt am 30. März dem Generaldirektor (d.h. Minister) der Justiz die Akte weiter, mit der Meinung, das Gesetz erlaube den Behörden nicht einzuschreiten und der erwähnte Verfassungsartikel treffe nicht zu.16
Der Grevenmacher Gottesdienst und seine Folgen
Am 2. November 1935 berichtete die Grevenmacher Gendarmerie über einen neuapostolischen Gottesdienst an Allerheiligen im Haus des Arbeiters Jakob Lehmann auf Kahlenberg. Es zelebrierten Martig Vater und Sohn, Schlick, der Hagendinger Geschäftsmann (im Rang eines Evangelisten) Christian Dauber (1897-1980), der Zolwer Bauer piemontesischer Abstammung Eugen Alcadré (1886-1941) sowie der Beleser Hüttenarbeiter Michel Bleimling (1900-1969). Begleitet waren sie von wenigstens fünf anderen Personen aus Stahlheim.
Die Gendarmen hoben unter anderm hervor, dass die neuapostolische Kirche weder Kommunismus noch Sozialismus toleriere, und erwähnten, dass ähnliche Gottesdienste in Stadt Luxemburg (Hollericherstraße), Esch und Düdelingen abgehalten würden. Am Ende berichteten sie über das Einschreiten entrüsteter Eltern jener, die am Grevenmacher Gottesdienst teilnahmen. Wegen des Konfliktpotenzials rieten die Gendarmen, solche Veranstaltungen zu unterbinden.17
In einem vom Generalstaatsanwalt beantragten Bericht vom 30. November 1935 datierte die Gendarmerie den Anfang der neuapostolischen Missionierung in Luxemburg auf etwa drei Jahre zuvor. Laut den Informationen der Gendarmen besaß die Gemeinde Gebetsräume in Esch, Otherstraße, in Düdelingen, Haus Cappelari, und in Stadt Luxemburg, Hollericherstraße 6 (Haus Martzen). Die Escher Gemeinde, in der Alcadré als Diakon fungierte, zählte 150, die Düdelinger 100 und die Luxemburger etwa 30 Mitglieder. Am 13. November hatten die Gendarmen am Gottesdienst in Anwesenheit von Güttinger teilgenommen. Sie erwähnten unter anderem die Aussage von (Rudolf) Schneider, die österreichische Polizei habe Neuapostolische verhaftet, sie jedoch wieder gehen lassen, da ihre Lehre nicht staatsgefährlich sei.18 Während die Gendarmen die tiefe Andacht der Teilnehmenden, beinahe eine „Ekstase“, hervorhoben, waren sie selbst unbeeindruckt. Sie verdächtigten die Gemeinde, ihre Kosten nicht nur durch freiwillige Spenden zu decken, „umso mehr als der Grossteil der Sekte-Mitglieder der unbemittelten Volksschicht angehört“, und glaubten an eine antikatholische Verschwörung. Aufgrund des Grevenmacher Berichts warnten sie vor Konflikten „mit dem gut-katholischen Teil der Bevölkerung“. Sie empfahlen implizit, den ausländischen Vorgesetzten der Kirche die Einreise nach Luxemburg zu verbieten, damit sich die Gemeinde von selbst auflöse,19 eine Meinung, der sich der Generalstaatsanwalt anschloss.20 Folglich wurden am 6. Dezember Güttinger, Martig Vater und Sohn, Dauber und Schlick mit sofortiger Wirkung des Landes verwiesen, eine Entscheidung, die bereits am 12. November vorgelegen hatte.21 Somit trat der Staat als Beschützer der katholischen Bevölkerung und Kirche gegen den Einfluss anderer Glaubensgemeinschaften auf. Der Landesverweis wurde wahrscheinlich erst am 4. April 1936 durch eine Kommission bestätigt, und zwar aufgrund des Grevenmacher Berichts, mit dem Argument, die Neuapostolischen würden die öffentliche Sicherheit gefährden.22
Der Antrag von Victor Bodson
Die neuapostolische Kirche in Luxemburg bestand jedoch weiter und die Frage ihrer Zulässigkeit stellte sich erneut im Jahr 1939. Am 20. April wandte sich Anwalt Victor Bodson an den Kultusminister. Er hob hervor, dass die neuapostolische Gemeinschaft ihre Statuten sieben Jahre zuvor dem Kultusministerium unterbreitet hatte. Er erklärte, dass Philippe Martig (Elektriker im Ruhestand und Bruder von Ludwig/Louis) zweimal die Woche nach Luxemburg käme, um den Gottesdienst zu zelebrieren. Martig sei vor Kurzem mitgeteilt worden, dass dies eine Straftat sei, die seine Ausweisung zur Folge haben könne, da er Ausländer und nicht im Land ansässig sei. Bodson betonte, dass Martigs Dienste unentgeltlich seien, dass sich Martig selbst an den Kosten beteilige, dass es sich um eine apolitische Glaubensgemeinschaft handele und dass die Statuten ausdrücklich betonten, dass die Mitglieder der gesetzmäßigen (légal) Regierung Gehorsam schuldeten. Demnach forderte Bodson, dass Martig problemlos nach Luxemburg kommen könne und notfalls eine Spezialerlaubnis erhalte. Laut Informationen, die Bodson wahrscheinlich Martig verdankte, verfügte die neuapostolische Kirche in Luxemburg über Gemeinden in Stadt Luxemburg, Differdingen, Düdelingen, Esch und Rümelingen, mit insgesamt 600 Mitgliedern.23 Bodson wandte sich auch an den Justizminister mit der Frage, ob Martig ausgewiesen werden könne.24
Daraufhin erfolgte ein neuer Bericht der Gendarmerie, datiert vom 19. Juni 1939. Die Gendarmen stellten fest, dass Luxemburg zum gleichen Apostelbezirk wie Frankreich und die Schweiz gehöre (sowie Österreich bis zum „Anschluss“ von 1938) und dass Gemeinden in Stadt Luxemburg, Differdingen, Düdelingen, Esch und Rümelingen bestünden, die seit dem 1. Mai 1939 einen eigenen Bezirk bildeten. In diesem Bezirk gäbe es 500 bis 600 Mitglieder, vor allem Ausländer(innen). Die Escher Gemeinde sei die größte, mit etwa 160 Mitgliedern. Die Düdelinger käme an zweiter Stelle, mit ungefähr 150 Mitgliedern. Die Gemeinde in Stadt Luxemburg zähle um die 70 Mitglieder und jene in Rümelingen sei die kleinste. Die Kirchengemeinde sei seit ihren Anfängen in Luxemburg nicht bedeutend gewachsen und ein Zuwachs sei auch nicht vorauszusehen. Der Bezirk werde vom Bezirksevangelisten Lucien Bouquet geleitet, einem Luxemburger Staatsbürger, der aus Hostert (Folscheid) stamme. (Bouquet war diplomierter Buchhalter25 und Handelsvertreter (für Wagen, Zubehör und Autoverleih26) in Esch.) Priester seien: Bleimling in Differdingen, Schlick in Düdelingen, Bouquet in Esch und der Escher Hüttenarbeiter Armand Julien Gilson (1907-1974) in Rümelingen. Weitere Priester seien Philippe Martig, Alcadré, nun Autoverleiher, Michel Schifferling, Hüttenarbeiter in Esch, und Johann Peter Bodson (1905-1972), Hüttenarbeiter in Düdelingen, rue Gare-Usines 67, der als Nachfolger Schlicks bestimmt sei. Die Gebetsräume befänden sich in Stadt Luxemburg, rue Louvigny 6, in Differdingen, rue de la Colonie (später rue Dicks-Lentz) 22, in Düdelingen, Büringerstraße 152, in Esch, Ecke Prinz-Heinrich-Ring mit rue Caspar-Mathias Spoo, und in Rümelingen, rue du Houblon 1. Nachdem die Gendarmen Schlick ein einfaches Stück Leberwurst mit Brot essen gesehen hatten, waren sie überzeugt, dass er tatsächlich keine Besoldung beziehe. Das Gleiche galt für Martig. Die Gendarmen hoben hervor, dass die Priester, da keine Lohnempfänger, keiner Arbeitserlaubnis bedurften.27
Auch dieses Mal hatten die Gendarmen einem Gottesdienst beigewohnt, und zwar in Stadt Luxemburg. Wahrscheinlich an die geschulte Rhetorik der katholischen Priester gewöhnt, langweilten sich die Gendarmen während Martigs Predigt, hoben jedoch hervor, dass er die Gläubigen dazu aufgerufen habe, das Gesetz zu befolgen und den Behörden zu gehorchen. Sie stellten fest, dass die anwesenden etwa 20 Männer und 30 bis 35 Frauen der Arbeiterklasse angehörten. Am Gottesdienst in Düdelingen nahmen ungefähr 10 Männer und 25 Frauen teil. „Abgesehen von der Proselytenmacherei“ hatten die Gendarmen nichts auszusetzen. Sie fanden im Gegenteil, dass die moralistischen und apolitischen Predigten von Martig und Schlick nur eine positive Auswirkung haben könnten. Die öffentliche Ordnung gefährdeten Martig und Schlick ihrer Ansicht nach nicht. Die Gendarmen betonten, dass die Verfassung die Religionsfreiheit garantierte (Art. 22: „La liberté des cultes, celle de leur exercice public, ainsi que la liberté de manifester ses opinions religieuses, sont garanties, sauf la répression des délits commis à l’occasion de l’usage de ces libertés.“) und erachteten, dass der neuapostolische Glaube nach seiner offiziellen Anerkennung frei in Luxemburg ausgeübt werden könne. Maßnahmen gegen Martig und Schlick schienen ihnen nicht erforderlich, dieselben würden sowieso durch Luxemburger ersetzt werden.28
Der Staatsanwalt schloss sich größtenteils dieser Meinung an, wähnte jedoch, dass Martig als Ausländer nicht die verfassungsmäßige Religionsfreiheit für sich beanspruchen könne.29 Der Generalanwalt im Namen des Generalstaatsanwalts übernahm diese Meinung. Martigs Tätigkeit könne lediglich toleriert werden.30 Diese Meinung wurde Maître Bodson mündlich übermittelt.31 Der Generalanwalt fügte jedoch ein Postskriptum hinzu, in dem er die Religionsfreiheit und die Gewissensfreiheit als der menschlichen Person so eigen bezeichnete, dass auch Ausländer sie beanspruchen könnten. Hierzu führte er Art. 111 der Verfassung an („Tout étranger qui se trouve sur le territoire du Grand-Duché jouit de la protection accordée aux personnes et aux biens, sauf les exceptions établies par la loi.“) sowie ein belgisches Handbuch des Rechts.32
Die neuapostolische Kirche in Luxemburg während des Zweiten Weltkriegs
Diese juristische Debatte wurde von der nationalsozialistischen Besetzung Luxemburgs ab dem 10. Mai 1940 unterbrochen. Die neuapostolische Kirche musste sich nun in Luxemburg den gleichen Herausforderungen stellen wie in Deutschland, wo sie dem Regime schon Zugeständnisse gemacht hatte.33 Zugleich war die Gemeinschaft wahrscheinlich zwischen Enttäuschungen und Hoffnungen hin- und hergerissen. Stammapostel Johann Gottfried Bischoff, die oberste geistliche Autorität der Kirche, hatte nämlich die Wiederkehr des Herrn vor dem Krieg vorausgesagt, die jedoch nicht eingetreten war. Während des Kriegs hatte eine weitere Prophetie Bischoffs vermutlich die Hoffnung einer unmittelbaren Wiederkehr Christi erneut ausgelöst.34
Der deutsche Besetzer unterwarf die Vereine einem Stillhaltekommissar und ließ sie Erklärungen ausfüllen. Am 30. September 1940 fügten sich die neuapostolischen Gemeinden dieser Verpflichtung. In Stadt Luxemburg (rue Jean l’Aveugle 18a) meldete Nikolaus Thiery 75 Mitglieder und ein Inventar von 6.180 Franken, in Differdingen (rue Dicks-Lentz 22) Michel Bleimling 110 Mitglieder und ein Inventar von 6.170 Franken, in Düdelingen (Kaylerstraße 87) Hermann Gilson 90 Mitglieder und ein Inventar von 3.290 Franken, in Esch (rue Caspar-Mathias Spoo 3) Lucien Bouquet 130 Mitglieder und ein Inventar von 7.885 Franken sowie in Rümelingen (rue du Houblon 1) wiederum Bouquet 10 Mitglieder und ein Inventar von 4.500 Franken.35 Die Einnahmen der Kirche für August 1940, allesamt aus Spenden bestehend, beliefen sich laut Abrechnung auf 583 Franken in Stadt Luxemburg, 450 Franken in Differdingen, 57 Franken in Düdelingen, 671 Franken in Esch und 168 Franken in Rümelingen; die Kosten für Mieten, Beleuchtung und Hilfsgelder waren niedriger als die Einnahmen.36
Als Bouquet im Sommer 1941 bei Klaus Kristandt, Referent für Schul- und Kirchenwesen beim Chef der Zivilverwaltung (der deutschen Verwaltung Luxemburgs), eine Einreiseerlaubnis für einen Vertreter der Kirche beantragte, erklärte er, die Luxemburger Gemeinden seien den Statuten der Gemeinden Süd- und Mitteldeutschlands beigetreten. Er betonte, dass die neuapostolische Gemeinschaft in Luxemburg „sich stark für das Deutschtum einsetze“ und nur Mitglieder mit „einer einwandfreien loyalen Haltung gegenüber der deutschen Zivilverwaltung“ annehme.37 Diese Aussagen zielten klar auf die Zulassung der Kirche in Luxemburg hin. Dabei war Bouquet kein Nationalsozialist: Vor der deutschen Besetzung hatte er den Priester Harry Fränkel, der jüdische Wurzeln hatte, 1939 finanziell unterstützt.38
Infolge Bouquets Vorsprache informierte sich Kristandt beim Sicherheitsdienst (SD) über die neuapostolische Kirche in Luxemburg.39 Letzterer antwortete am 14. Juni 1941, die Kirche sei jetzt von der Schweiz getrennt und direkt dem Stammapostel in Frankfurt unterstellt. Das westliche Lothringen mit Luxemburg bildeten einen Bezirk unter Friedrich Martig, mit Sitz in Stahlheim. Luxemburg sei Unterbezirk III unter Bouquet und bestände aus den Gemeinden in Stadt Luxemburg, Differdingen, Düdelingen, Esch und Rümelingen. Der SD betonte, dass die Gottesdienste ausschließlich auf Deutsch gehalten würden.40
Die Prekarität der kleinen Glaubensgemeinschaft erklärt wahrscheinlich die Haltung ihrer Mitglieder während der Personenstandsaufnahme vom 10. Oktober 1941. Hier wurden vom deutschen Besetzer Informationen zur Muttersprache und Volkszugehörigkeit erhoben, welche für die Erstellung einer Volkstumskartei verwendet werden sollten, die wiederum als Basis für die ethnische Homogenisierung der Luxemburger Bevölkerung zu dienen hatte (siehe hierzu Tageblatt vom 11. und 25. Mai, 22. Juni und 6. Juli). Zählkarten zu 37 Mitgliedern von 11 neuapostolischen Düdelinger Familien befinden sich im Luxemburger Nationalarchiv. Alle hatten wenigstens eine(n) Luxemburger Vorfahren/Vorfahrin, nur neun hatten zumindest eine(n) deutsche(n) Vorfahren/Vorfahrin, 31 Personen waren als Luxemburger Staatsangehörige eingetragen, 1 als Luxemburger Staatsbürgerin, aber mit „deutsch“ ersetzt, 2 als „Luxemburger Deutsche“, aber mit „Deutsche“ ersetzt, und 1 als deutscher Staatsbürger. In zwei Fällen war keine Antwort gegeben. Trotz ihrer Luxemburger Vorfahren/Vorfahrinnen und Staatsangehörigkeit waren 20 dieser 31 Personen als deutsche Muttersprachler(innen) und Volkszugehörige eingetragen. Es gab jedoch Ausnahmen: die Familien Clement-Heinen, Clement-Sabès und Gillen-Reifenberg, insgesamt 11 Personen, hatten mit „luxemburgisch“ o.ä. auf die Fragen zur Muttersprache und Volkszugehörigkeit geantwortet.41 Aus den bestehenden Zählkarten geht nicht hervor, dass die Mehrheit der Düdelinger Gemeindemitglieder Ausländer(innen) waren. Hingegen ist klar, dass sie der Arbeiterklasse angehörten: sieben Männer, darunter Nicolas Clement und Guillaume Gillen, arbeiteten als „Hüttner“, „Hüttenarbeiter“, „Hüttenschlosser“ oder „Schnapper“ in der Schmelze. Jean-Pierre Clement war „Schneider“ und eine junge Frau „Zeitungsträgerin“.42
Die Anpassung der neuapostolischen Kirche an das NS Regime erbrachte das erhoffte Resultat. Am 10. November 1941 ließ der Stillhaltekommissar die Gemeinden in Stadt Luxemburg, Differdingen, Düdelingen, Esch und Rümelingen zu und gab ihr Vermögen frei.43 Am 17. Juni 1943 wandte sich Bouquet (dessen Name in „Bucher“ verdeutscht worden war) mit einer Beschwerde bezüglich des zugeteilten Gebetsraums in Stadt Luxemburg an das Referat für Schul- und Kirchenwesen. In diesem Zusammenhang betonte er, dass die Gemeinde von 70 bis 80 Personen „bestimmt in keinerlei Weise mit der Obrigkeit in Konflikt“ stehe und dass „auch Soldaten, welche vorübergehend in Luxemburg [seien] seelisch betreut“ würden.44 Somit fügte Bouquet seiner pro-deutschen Argumentation ein neues Element hinzu.
Von Kollaborationsbeschuldigungen zur amtlichen Eintragung der Kirche
Nach dem Krieg stellte sich die Frage der Zulässigkeit der neuapostolischen Kirche erneut. Als Bouquet im Herbst 1945 eine Aufenthaltserlaubnis für den obgenannten Ernst Güttinger und seinen Sohn Otto beantragte, setzten sich die Luxemburger Behörden wieder in Bewegung.45 Am 2. Oktober erstattete die Escher „Sûreté auxiliaire“ Bericht. Sie hob hervor, dass Bouquet während des Kriegs keine neuen Mitglieder hatte gewinnen können. Güttinger Vater und Sohn sollten Gottesdienste in den verschiedenen Gemeinden abhalten, jedoch auch die Buchführung, die während der Besetzung durcheinander gekommen war, wieder in Ordnung bringen und die Kirche reorganisieren. Die „Sûreté auxiliaire“ befürwortete den Antrag, weil er sich auf Schweizer Staatsangehörige beziehe, deren Wiederkehr in ihre Heimat garantiert sei.46 Dieser Meinung schloss sich auch der Generalstaatsanwalt an47 und dementsprechend gewährte der Justizminister eine einmonatige Aufenthaltserlaubnis.48 Als Bouquet einen neuen, identischen Antrag stellte, verwies der Generalstaatsanwalt einfach auf die vorige Entscheidung des Justizministers und betonte noch einmal, dass die Güttingers Schweizer Staatsangehörige seien.49 Demnach zählte die öffentliche Sicherheit nicht mehr, die Staatsangehörigkeit allein war ausschlaggebend.
Währenddessen musste sich die Kirche jedoch Kollaborationsbeschuldigungen stellen. Im Mai 1946 bezichtigte der Differdinger kommunistische Schöffe und Abgeordnete Jehan Steichen die neuapostolische Gemeinde wiederholt des Faschismus. Am 4. Mai schrieb er in der kommunistische Zeitung Die Volksstimme: „Ein rein oberflächlicher Blick auf die ‘Prominenz’ der differdinger-Katholisch-apostolischen Gemeinde bringt uns Gesichter in Erinnerung, die zur Nazizeit am lautesten ‘Heim ins Reich’ schrieen [sic], demonstrativ mit dem ‘crachat’ im Knopfloch herumliefen und wahrscheinlich manche bis jetzt noch nicht aufgeklärten Denunziationen auf dem Gewissen haben.“ Steichen forderte mehr Macht für die Stadtverwaltung, um Differdingen von Kollaborateuren zu säubern.50 Am 18. Mai erklärte er: „Im Hause Weis in der Escherstrasse bildet sich unter dem Deckmantel der apostolischen Gemeinde eine neo-faschistische Zelle.“ Er behauptete, die „Hohepriesterin“ sei gerade aus dem Gefängnis entlassen worden.51
Minden und ihre behinderte Tochter wurden am nächsten Tag, dem 16. April, ins Frauengefängnis auf Limpertsberg eingeliefert, da sie angeblich die öffentliche Sicherheit gefährdeten.53 Sie wurden nach einem Verhör am 18. April 1945 vom Untersuchungsrichter entlassen.54 Zur Entlassung kam es jedoch nicht, da der Differdinger Bürgermeister sowie die Vertreter der „Union de la Gendarmerie et de la Police“ sich ohne gewichtige Begründung dagegenstellten. Daraufhin berichtete die Differdinger Gendarmerie am 26. Mai, Mindens Nachbarn bezeichneten diese wohl als „deutschfreundlich“, sie habe sich aber nicht „besonders hervorgetan“.56 In diesem Zusammenhang wurde Mindens neuapostolischer Glauben nicht erwähnt. Die Kirchengemeinde war somit kaum die fünfte Kolonne, die Steichen ein Jahr später anprangern sollte.
Diese unbelegten Beschuldigungen waren ebenso verleumderisch wie antiklerikal. Marie Madeleine Minden (1900-1978), Michel Bleimlings Ehefrau, war am 30. August 1944 mit ihren drei Kindern nach Deutschland geflüchtet und bei ihrer Rückkehr am Abend des 15. April 1945 mit ihren Kindern von einem Polizist im Bahnhof der Stadt Luxemburg verhaftet worden. Zu der Zeit befand sich Bleimling noch in der Wehrmacht. Minden erklärte dem Polizisten, sie sei Luxemburgerin von Geburt, der deutsche Besetzer habe aber die Luxemburger Naturalisierung ihres Mannes nicht anerkannt. Deutscher Abstammung sei Letzterer in die Wehrmacht eingezogen worden. Weiter erklärte Minden, sie habe sich nicht politisch betätigt; trotzdem sie und ihr Mann der Volksdeutschen Bewegung (VdB) angehört hätten, seien sie nur zu einer einzigen Versammlung gegangen. Sie habe das Land aus Angst verlassen und um weiterhin die monatlichen deutschen Hilfsgelder zu erhalten, auf die sie und ihre Kinder angewiesen seien. Sie betonte, dass niemand in Differdingen in politischer Hinsicht etwas Negatives gegen sie sagen könne.52
Bleimling selbst wandte sich am 30. August 1945 schriftlich an den Justizminister (Victor Bodson). Er erklärte, seine Frau und Kinder seien von den deutschen Behörden am 1. September 1944 zwangsweise evakuiert worden; er selbst sei am 24. August 1945 aus dem Gefangenenlager in Stenay (Meuse) als „politisch einwandfrei“ entlassen worden. Bei seiner Rückkehr habe er erfahren, dass seine Frau und Tochter seit April im Gefängnis säßen. Er betonte, seine Frau sei ebenfalls „politisch einwandfrei“ und beantragte die Freilassung der beiden.57 Diese erfolgte schließlich am 15. Oktober, nach 182 Tagen Vorbeugehaft,58 ohne dass die Untersuchung ein Vergehen gegen die öffentliche Sicherheit festgestellt hätte.59
Am 25. Mai 1946 antwortete die neuapostolische Kirche in Luxemburg im Tageblatt auf Steichens Beschuldigungen. Sie betonte erneut ihre apolitische Haltung und lehnte jegliche Verantwortung für politische Stellungnahmen ihrer Mitglieder außerhalb ihrer Versammlungen ab. Sie sprach sich für die Bestrafung der Kollaborateure aus, unterstrich jedoch: „Wenn nun diese Menschen nach ihrer Bestrafung zu uns zurückkehren, so ist es vom Artikelschreiber der Volksstimme unverantwortlich, zu behaupten, die Neuapostolische Gemeinde sei eine ‚faschistische, anrüchige Gesellschaft‘.“ Mit bissiger Ironie erlaubte sie Steichen, „bei jedem ihrer Mitglieder und während den Zusammenkünften die von ihm geforderte schlagartige Haussuchung […] durchzuführen“; „Für jede dabei aufgefundene Bombe oder Sabotagewerkzeuge oder was noch mehr ist ihm der Dank der Heimat gewiß.“ Ihre einzige Bedingung sei, dass Steichen die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit über das Resultat informiere. Sie schlussfolgerte: „Sind wir eine ‚politische Sekte’, so möge man uns verbieten.“60 Am 5./6. Juni 1947 wurde die neuapostolische Kirche in Luxemburg schließlich amtlich eingetragen, als „Communauté néo-apostolique du Grand-Duché de Luxembourg, a.s.b.l.“, deren Gründer Ernst Güttinger, Lucien Bouquet, Armand Gilson, Nikolaus Thiery, Jean-Pierre Bodson, Michel Bleimling und Georges Schoos, ein Escher Techniker, waren. Die Statuten erwähnten explizit eine „staatsfeindliche Einstellung gegen das Großherzogtum Luxemburg“ als Grund für eine Ausschließung aus der Gemeinschaft.61 Die Kirche betonte somit erneut ihre Staatstreue, dieses Mal ausdrücklich zu Luxemburg.
1 Siehe Oswald Eggenberger, „Die Neuapostolischen. Ihre Geschichte und Lehre. Ein Beitrag zur Kirchenkunde der Gegenwart“ (Dissertation, Universität Zürich, 1951), 22-31.
2 Allgemeine Hausregeln und Glaubensbekenntis für die Mitglieder der Neuapostolischen Kirche (Zürich: Albert Baur, [1932]), 5.
3 Statuten des Vereins Neuapostolische Gemeinde der Schweiz (Zürich: Albert Baur, [1932]), 2-3.
4 Allgemeine Hausregeln, 7.
5 Statuts de la Nouvelle Communauté Apostolique (Strasbourg: Ch. & J. Gœller, 1926), 5-6; 8.
6 ANLux, J-071-69, 388: die Düdelinger Gendarmerie an den Generalstaatsanwalt, 10. März 1935.
7 „Wohn- und Geschäftshaus-Versteigerung“, Escher Tageblatt, 15. Mai 1933, 8.
8 „Düdelingen, 26. Mai“, Luxemburger Wort, 26. Mai 1933, 5.
9 „Düdelingen, 30. Mai“, Luxemburger Wort, 30. Mai 1934, 5; ANLux, J-108-0021755: Salvatore Capellaro,
déclaration d’arrivée, 10. Juni 1895.
10 ANLux, J-071-69, 388: die Düdelinger Gendarmerie an den Generalstaatsanwalt, 10. März 1935.
11 Ebenda.
12 Ebenda.
13 Ebenda.
14 Ebenda; ANLux, J-108-0342281: der Luxemburger Generalstaatsanwalt an den Procureur de la République in Metz, 11. März 1935.
15 ANLux, J-108-0342281: der Stahlheimer Polizeikommissar an den Procureur de la République in Metz, 21. März 1935; der Hagendinger Polizeikommissar an den Procureur de la République à Metz, 21. März 1935.
16 ANLux, J-108-0342281: undatierte Notiz; ANLux, J-071-69: der Generalstaatsanwalt, Notiz, 30. März 1935.
17 ANLux, J-071-69: die Grevenmacher Gendarmerie an den Generalstaatsanwalt, 2. November 1935.
18 ANLux, AE-02349 et J-071-69: die Gendarmerie an den Generalstaatsanwalt, 30. November 1935.
19 Ebenda.
20 ANLux, J-071-69: der Generalstaatsanwalt, Notiz, 3. Dezember 1935.
21 ANLux, J-071-69: der Generaldirektor der Justiz, Entscheidung, 6. Dezember 1935.
22 ANLux, J-071-69: eine Kommission, Vorschlag, 4. April 1936.
23 ANLux, J-088-03: Victor Bodson an den Kultusminister, 20. April 1939.
24 ANLux, J-088-03: Victor Bodson an den Justizminister, 20. April 1939.
25 „Examens“, L’Indépendance Luxembourgeoise, 6. Oktober 1922, 1.
26 Mémorial du Grand-Duché de Luxembourg, Nr. 72 Anhang Nr. 6 (30. September 1939): 232.
27 ANLux, J-088-03: die Gendarmerie an den Generalstaatsanwalt, 19. Juni 1939.
28 Ebenda.
29 ANLux, J-088-03: der Staatsanwalt, Notiz, 8. Juli 1939.
30 ANLux, J-088-03: der Generalanwalt für den Generalstaatsanwalt, Notiz, 12. Juli 1939.
31 Ebenda: undatierte Randbemerkungen.
32 ANLux, J-088-03: der Generalanwalt, Postskriptum, 12. Juli 1939.
33 Siehe Karl-Peter Krauss, Inszenierte Loyalitäten? Die Neuapostolische Kirche in der NS-Zeit (Berlin: Peter Lang, 2020).
34 Siehe Otto Güttinger, Manifest über die Zustände und Tendenzen in der Neuapostolischen Gemeinde ([Zofingen: ohne Verlag, 1954]).
35 ANLux, CdZ-B-0212-04: Erklärungen, 30. September 1940.
36 ANLux, CdZ-B-0212-04: Abrechnung des Bezirks Luxemburg, August 1940.
37 ANLux, CdZ-A-2318-09: Kristandt an das Einsatzkommando des Sicherheitsdienstes (SD), 4. Juni 1941.
38 Krauss, Inszenierte Loyalitäten?, 264-265. Fränkel wurde am 5. November 1942 in Auschwitz ermordet.
39 ANLux, CdZ-A-2318-09: Kristandt an das Einsatzkommando des Sicherheitsdienstes (SD), 4. Juni 1941.
40 ANLux, CdZ-A-2318-09: der Sicherheitsdienst (SD) an Klaus Kristandt, 14. Juni 1941.
41 ANLux, CdZ-PST-0016; 0017; 0018; 0022: Zählkarten vom 10. Oktober 1941.
42 Ebenda.
43 ANLux, CdZ-A-2318-09: der Stillhaltekommissar, Verfügung, 10. November 1941.
44 ANLux, CdZ-A-2318-09: Lucien Bouquet an das Referat für Schul- und Kirchenwesen, 17. Juni 1943.
45 ANLux, J-108-0453215: die Generalstaatsanwaltschaft, undatierte Notiz; der Generalstaatsanwalt an die Sûreté publique, 19. September 1945.
46 ANLux, J-108-0453215: die Escher Sûreté auxiliaire an den Generalstaatsanwalt, 2. Oktober 1945.
47 ANLux, J-108-0453215: der Generalstaatsanwalt, Notiz, 15. Oktober 1945.
48 ANLux, J-108-0453215: die Generalstaatsanwaltschaft, undatierte Notiz.
49 ANLux, J-108-0453215: der Generalstaatsanwalt, Notiz, 29. April 1946.
50 Jehan Steichen, „Aus Differdingen. Mehr Wachsamkeit“, Die Volksstimme, 4. Mai 1946, 3.
51 Jehan Steichen, „Wo ist der eiserne Besen?“, Die Volksstimme, 18. Mai 1946, 1.
52 ANLux, CT-03-01-07181: die Police locale étatisée, Protokoll, 15. April 1945.
53 ANLux, CT-03-01-07181: das Frauengefängnis Luxemburg-Limpertsberg, Einlieferungsanzeigen, 16. April 1945.
54 ANLux, CT-03-01-07181: der Untersuchungsrichter an die Gefängnisverwaltung, 18. April 1945.
55 ANLux, CT-03-01-07181: der Differdinger Bürgermeister an den Staatsanwalt in Luxemburg, 25. Mai 1945.
56 ANLux, CT-03-01-07181: die Differdinger Gendarmerie, Bericht, 26. Mai 1945.
57 ANLux, CT-03-01-07181: Michel Bleimling an den Justizminister, 30. August 1945.
58 ANLux, CT-03-01-07181: das Frauengefängnis Luxemburg-Limpertsberg, Entlassungsscheine, 15. Oktober 1945.
59 ANLux, CT-03-01-07181: der Staatsanwalt in Luxemburg, Notiz, 23. Oktober 1945.
60 Neuapostolische Gemeinde Luxemburgs, „Antwort“, Escher Tageblatt, 25. Mai 1946, 9.
61 Mémorial du Grand-Duché de Luxembourg, Nr. 58 Recueil spécial (2. August 1947): 1280-1282.
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