Mobbingaffäre / Monica Semedo will Klarheit vom Europäischen Gerichtshof
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fand am Dienstag die mündliche Verhandlung über die Klage der ehemaligen luxemburgischen EU-Parlamentarierin Monica Semedo statt, die diese im Rahmen von Sanktionen wegen Mobbings gegen das EU-Parlament (EP) erhoben hat.
Rund vier Stunden dauerte die Verhandlung vor einer aus fünf Richtern bestehenden Kammer am EuGH, während der es insbesondere um die Frage ging, warum der ehemaligen liberalen Abgeordneten der Beistand eines Anwalts verweigert wurde, als sie sich unter anderem vor einem beratenden Ausschuss des EP, der sich mit Beschwerden über Belästigungen befasst, wegen Mobbingvorwürfen verantworten musste. „Ich habe ein Recht auf einen Anwalt an meiner Seite“, meinte die Klägerin am Dienstag nach dem Gerichtstermin. Ihr Recht auf Verteidigung sei nicht respektiert worden, argumentierte Monica Semedo, und das in einer Angelegenheit, die nicht nur auf ihre politische Tätigkeit, sondern auch auf ihr Privatleben großen Einfluss gehabt habe.
Monica Semedo war am 17. April 2023 eine Strafe wegen „psychologischer Belästigung“ auferlegt worden. Ein ehemaliges Mitglied ihres Assistenten-Teams hatte im November 2022 Mobbingvorwürfe gegen sie erhoben. Nach einem internen Verfahren wurden der ehemaligen EP-Abgeordneten im April des vergangenen Jahres zehn Tagesgelder gestrichen. Mit ihrer Klage will sie nun erreichen, dass nicht nur die Entscheidung zu dieser Sanktion, sondern auch die Entscheidung, nach der ihre Verhaltensweise gegenüber einer nicht genannten Person als Mobbing dargestellt wurde, aufgehoben wird. Es war dies bereits der zweite Fall, in dem die 2019 ins EP gewählte Liberale wegen Mobbingvorwürfen sanktioniert wurde.
Urteil in drei bis vier Monaten
Monica Semedo erschien nicht zur Anhörung vor dem beratenden Ausschuss des EP, der sich mit den Mobbingvorwürfen befasste. Neben sechs EP-Mitgliedern gehören diesem Ausschuss auch Vertreter des juristischen Dienstes des EP an, so die ehemalige EP-Abgeordnete. Somit habe für sie ein „Ungleichgewicht“ bestanden, da sie keinen Anwalt zur Seite haben durfte, erklärte sie. Auch die EuGH-Richter hätten sich nach Darstellung der Klägerin über diesen Umstand gewundert und sich mit entsprechenden Fragen an die Rechtsvertreterin des EP gewandt.
Zudem moniert Monica Semedo, dass ihr zur eigenen Verteidigung vor dem EP-Ausschuss nicht der vollständige Bericht über die Aussagen der Zeugen ausgehändigt worden sei. Erst ihr Anwalt habe Zugang zu allen Informationen des Dossiers erhalten.
Ihre gehe es darum, „mehr Klarheit in die Prozeduren“ in solchen Fällen zu bringen, sagt Monica Semedo und meint, dass offenbar auch das EuGH größeres Interesse an dem Fall habe. Dabei verweist sie darauf, dass ursprünglich nur eine aus drei Richtern bestehende Kammer mit dem Fall betraut wurde, es nun aber fünf Richter seien, die zu einem Urteil kommen müssten. Dieses wird in drei bis vier Monaten erwartet.
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