Luxemburg / Den Knöllchen sei Dank: Mehr als 15 Millionen Euro flossen 2023 in die Staatskasse
Mehr als 350.000 gebührenpflichtige Verwarnungen stellte Luxemburg im Jahr 2023 aus – sie brachten der Staatskasse mehr als 15 Millionen Euro ein. Doch was passiert mit Knöllchen, die ins Ausland gehen – und wohin kann der Staat diese überhaupt schicken?
352.389 – das ist die Zahl an gebührenpflichtigen Verwarnungen („Protokolle“), die Luxemburg im Jahr 2023 ausgestellt hat. Diese beinhalten „avertissements taxés“ und „amendes forfaitaires“. Das antwortet Innenminister Léon Gloden am Donnerstag auf eine parlamentarische Frage von Fred Keup (ADR). Insgesamt seien damit 15.561.316 Euro in die Staatskasse geflossen.
Die Luxemburger Polizei schicke diese Verwarnungen an alle Länder, die „ein Abkommen im Rahmen der Cross Border Enforcement-Direktive unterschrieben haben und an den European car and driving licence information system (CBE-EUCARIS) angeschlossen sind“, schreibt der Minister. Dazu gehören neben Luxemburg auch Österreich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien, Irland, Litauen, Lettland, Malta, die Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Zypern.
Insgesamt 119.843 Verwarnungen seien im Jahr 2023 ins Ausland geschickt worden – für 90.147 davon seien Zahlungen eingegangen. Die meisten davon gingen an das Nachbarland Frankreich (40.326), gefolgt von Deutschland (24.271) und Belgien (24.202). Darauf folgen die Niederlande (14.790). Finnland und Malta teilen sich den letzten Platz (4) hinter Großbritannien (7). Lediglich die nach Großbritannien ausgestellten Verwarnungen wurden allesamt bezahlt – alle anderen Länder haben noch offene Rechnungen.
Bleibt ein „avertissement taxé“ nach seiner Zustellung unbezahlt, wird laut Innenminister eine „amende forfaitaire“ ausgestellt. Führt ein Vorfall zu einem „procès verbal“, werde dieser von der Polizei an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die eine „ordonnance pénale“ ins Ausland sendet. In beiden Fällen kümmere sich die Registrierungs- und Domänenverwaltung („Administration de l’enregistrement et des domaines“) um die Geldeinziehung.
Bei Problemen mit der Zustellung im Ausland könne die Staatsanwaltschaft das ausländische Pendant einschalten, um die betroffene Person zu lokalisieren und die Zustellung vorzunehmen. Schwerwiegende Geschwindigkeitsverstöße würden immer strafrechtlich verfolgt und zu einem Strafbefehl oder einer Vorladung vor Gericht führen.
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