Luxemburg-Stadt / Nach Urteil im Zebrastreifen-Streit: Gemeinde legt Berufung ein
Seit drei Jahren gibt es in Luxemburg-Stadt einen Streit um die Sicherheit an Zebrastreifen, der sogar vor dem Verwaltungsgericht landete. Am Montag reagierten die Verantwortlichen der Gemeinde Luxemburg nun auf ein Urteil, das der Stadt nicht recht gibt.
Die Freude bei den Mitgliedern vom „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) war groß, als sie Anfang dieser Woche erfuhren, dass das Verwaltungsgericht zu ihren Gunsten geurteilt hatte. Denn dieses entschied, dass die Gemeinde Luxemburg eine Studie zur Sicherheit an Zebrastreifen veröffentlichen muss – wie die Mitglieder der gemeinnützigen Vereinigung es seit mittlerweile rund drei Jahren fordern. Nun allerdings ist klar: So schnell wird das Dokument, das übrigens laut Lydie Polfer (DP) nur drei Seiten umfasst, wohl nicht veröffentlicht.
Denn die Stadt legt Einspruch gegen das Urteil ein, wie die liberale Bürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung am Montag mitteilte. „Es geht nicht um die Sicherheit an Zebrastreifen, darum geht es wirklich nicht. Sondern ums Prinzip“, sagte Lydie Polfer. Und verwies darauf, dass es auch ZUG bei der Diskussion um das Prinzip gehe. Oder vielmehr um die Frage, inwieweit Bürgerinnen und Bürger Zugriff auf interne Dokumente einer Kommune haben und damit einhergehend die Frage, was alles als interne Kommunikation gilt.
Wenn interne Kommunikationen ausgehändigt werden müssen, sobald jemand danach fragt, denke ich, dass Beamte nicht mehr viel schreiben werdenBürgermeisterin
„Wenn interne Kommunikationen ausgehändigt werden müssen, sobald jemand danach fragt, denke ich, dass Beamte nicht mehr viel schreiben werden. Wir wollen aber eine Verwaltung sein, in der sich unsere Angestellten wohlfühlen. Deshalb sehen wir das als unsere Pflicht“, begründete die Bürgermeisterin die Entscheidung von DP und CSV, in Berufung zu gehen. Um endgültig zu klären, wie mit internen Schreiben umzugehen ist, will die Gemeinde laut der Argumentation des Schöffenrats vor Gericht ziehen. Denn, so die DP-Politikerin: „Das geht sehr weit und deshalb muss dieses Prinzip geklärt werden.“
Opposition geschlossen dagegen
Die Opposition konnte diese Argumentation nicht oder nur bedingt nachvollziehen. Im Namen der größten Oppositionspartei am „Knuedler“ forderte François Benoy von „déi gréng“ den blau-schwarzen Schöffenrat dazu auf, keinen Einspruch gegen das Urteil einzulegen und die Informationen herauszugeben. Rat Gabriel Boisanté (LSAP) wundert sich, dass so viel Diskussion um die Veröffentlichung eines dreiseitigen Dokuments entstanden ist, bei dem die Namen des Gemeindepersonals einfach geschwärzt werden könnten. Und fragte: „Was ist die Symbolik, das Bild, das wir vermitteln?“
Worum es bei der Diskussion geht
Eine Analyse von Freiwilligen des „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) zeigte 2021, dass 475 Zebrastreifen in der Hauptstadt – also etwa ein Drittel – nicht konform zur Straßenverkehrsordnung seien. Der Grund: Parkplätze an den Überquerungen beeinträchtigen die vorgeschriebene freie Sicht von fünf Metern, die auf beiden Seiten gewährleistet sein muss. Daraufhin führte der kommunale „Service circulation“ eine eigene Studie durch und kam zu dem Ergebnis, dass nur 37 Überwege kontrolliert werden müssten. ZUG verlangte eine Veröffentlichung dieser Studie und zog – als die Stadt Luxemburg sich weigerte – vor das Verwaltungsgericht. Am 11. November verpflichtete dieses die Gemeinde zu einer Offenlegung der Dokumente. Gegen diese Entscheidung wird die Stadt nun Berufung einlegen, wie in der Gemeinderatssitzung am Montag mitgeteilt wurde. Kurz zuvor hatte ZUG sich in einem offenen Brief an die Ratsmitglieder gewandt und auch das Urteil des Verwaltungsgerichtes veröffentlicht. Nach der Entscheidung am Montagabend verurteilte das Zentrum die Entscheidung der Stadt aufs Schärfste. In einer Pressemitteilung schrieb die Vereinigung von einem „Verrat an Transparenz und öffentlichem Vertrauen“ und kündigte an, nicht nachzugeben.
David Wagner von „déi Lénk“ erinnerte daran, dass die „Commission d’accès aux documents“ (CAD) schon 2022 geurteilt hatte, dass nichts gegen eine Publikation spreche. Und sagte: „Ich bin der Meinung, dass wir nicht in Berufung gehen sollten, weil ich glaube, dass wir verlieren.“ Tom Weidig (ADR) fand, dass die Argumente der Mehrheit keinen Sinn ergeben und sah kein Problem in der Veröffentlichung der Studie. Er forderte den Schöffenrat dazu auf, die eigene Position zu überdenken. Trotz Gegenstimmen der Opposition wurde die Entscheidung nach einer halben Stunde Diskussion mit den Stimmen der blau-schwarzen Mehrheit angenommen.
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