Editorial / Barrieren beseitigen, Arbeitsplätze schaffen
Seit 1993 wird alljährlich am 3. Dezember der internationale Tag der Menschen mit Behinderung begangen. Damit soll das Bewusstsein für ihre Belange gestärkt werden. Allein die Tatsache, dass der Tag überhaupt stattfindet, zeigt, dass noch lange nicht alles im Lot ist für die betroffenen Menschen.
Auf Regierungsebene ist der gute Wille vorhanden. „Le gouvernement élaborera un troisième plan d’action national en faveur de personnes handicapées qui constituera le pilier de la politique d’inclusion“, heißt es im Koalitionsabkommen. Viel Zeit bleibt dem zuständigen Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen nicht, denn der aktuelle, zweite Aktionsplan läuft Ende des Jahres aus.
Neben dem internationalen Tag, Aktionstagen, Veranstaltungen, Workshops und Aktionsplänen scheint etwas allerdings zu fehlen: genug Arbeitsplätze für die Betroffenen. „Der inklusive Arbeitsmarkt muss Wirklichkeit werden“, forderte noch Arbeitsminister Dan Kersch zu Beginn des nun endenden Aktionsplans.
Im Oktober fand zum zweiten Mal ein von der ADEM organisierter Jobtag statt, der sich spezifisch an Personen mit einer Behinderung richtete. Was den Besucherandrang anging, war es ein voller Erfolg, doch in der Realität auf dem Arbeitsmarkt noch weit entfernt vom gesteckten Ziel. „Alles normal“, wie eine Veranstaltung im vorigen August glauben machte, ist es nicht. Es wird viel Hilfe angeboten; zu einem selbstständig geführten Leben gehört aber zuerst einmal die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Mehr als ein Drittel aller beschäftigten Arbeitnehmer mit einer Behinderung arbeiten allerdings in den „Ateliers protégés“. Anders ausgedrückt: Käme der Staat seiner Verantwortung durch die Konventionen mit den Anbietern nicht nach, sähe die Situation noch schlechter aus.
Unsere Gesetzgebung sieht zwar Quoten vor: Jeder Betrieb muss ab 25 Beschäftigten mindestens einen Arbeitnehmer mit dem Status „salarié handicapé“ einsetzen; ab 50 Angestellten müssen zwei Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit diesem Status vorbehalten sein, ab 300 vier Prozent. Lange nicht alle Betriebe halten sich an die Vorgaben. Sollte ein Arbeitgeber sich weigern, die vorgeschriebene Quote an behinderten Arbeitnehmern zu erfüllen, muss er für jeden nicht eingestellten Arbeitnehmer mit Behinderung eine Ausgleichszahlung der Hälfte des Mindestlohns für die Dauer der Nichteinstellung zahlen, schreibt die ADEM auf ihrer Website. Wie viele Betriebe diese Strafe bisher bezahlten, ist nicht bekannt. Der noch laufende Aktionsplan schlägt in Sachen Quoten nur eine Erhebung von Daten über deren Einhaltung vor. Offensichtlich weiß man nichts Genaueres.
Unter dem Motto „Zesumme brieche mer Barriären“ findet am 3. Dezember um 17.00 Uhr vor dem Cercle Cité in der Hauptstadt eine Veranstaltung von „Info Handicap“ statt. Mit Barrieren abbauen meinen die Organisatoren nicht nur die physischen Barrieren, die z.B. Rollstuhlfahrern und Blinden das Leben erschweren. Barrieren abbauen müssen wir zuerst in unseren Köpfen.
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