Luxemburg / Prüfung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger wird vorrübergehend ausgesetzt
Luxemburg setzt die Prüfung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger vorübergehend aus. Dies teilte die „Direction générale de l’immigration“ (DGI) am Dienstagmorgen in einer Pressemitteilung mit. Hintergrund sind die jüngsten Entwicklungen in Syrien, insbesondere der Sturz des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad.
Das luxemburgische Innenministerium betont, dass es sich um eine temporäre Maßnahme handelt. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten die neue geopolitische Lage in Syrien sorgfältig analysieren, bevor weitere Schritte beschlossen werden. Ziel der Aussetzung sei es, eine Abstimmung zwischen den betroffenen Ländern zu ermöglichen, um künftig ein „harmonisches Vorgehen“ sicherzustellen.
Al-Assad wurde durch islamistische Rebellengruppen entmachtet. Wie sich die Situation in Syrien weiterentwickelt, bleibt derweil ungewiss. Daher müsse die Menschenrechtslage aufmerksam beobachtet werden, so die DGI.
Während der Aussetzung der Asylprüfungen sollen Antragsteller weiterhin in Wohnheimen untergebracht werden, ohne dass sich ihre materiellen oder administrativen Bedingungen verschlechtern, versichert die Behörde.
Die DGI betont zudem, dass syrische Staatsangehörige weiterhin Anträge auf internationalen Schutz stellen können. Das Dublin-Verfahren bleibt von der Maßnahme unberührt.
Menschenrechtsanwalt Frank Wies meldete am Montag, dass amMontagmorgen bereits ein Termin bei der DGI mit einem sich in der Asylprozedur befindenden Syrer abgesagt wurde. Das Innenministerium wollte sich zu dem Zeipunkt jedoch noch nicht dazu äußern. Das Tageblatt berichtete.
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