Frei oder nicht? / Arbeitszeiten: Das gilt am 24. und 31. Dezember in Luxemburg
Für viele Menschen in Luxemburg beginnt das Weihnachtsfest am 24. Dezember. Ein Feiertag ist das aber nicht. Was muss man dann – und an Silvester – beachten?
Elf gesetzliche Feiertage gibt es in Luxemburg im Jahr. Und gleich drei von diesen rücken immer näher: der 25. und der 26. Dezember und der 1. Januar. Hier ist die Lage klar: „Grundsätzlich sind Arbeitnehmer durch die Gesetzgebung von der Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag befreit“, wie die Luxemburger Arbeitnehmerkammer schreibt. Wer trotzdem arbeiten muss, bekommt dafür einen nicht unwesentlichen Lohnzuschlag – von 100 Prozent.
Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, dann fallen Sonntags- und Feiertagszuschlag zusammen – und es gibt sogar noch mehr Geld: 170 Prozent mehr. Das wird an den kommenden Feiertagen aber nicht der Fall sein – sowohl die Weihnachtsfeiertage als auch Neujahr sind an Werktagen.
Nur: Was ist am 24. und am 31. Dezember? In vielen Familien in Luxemburg und in der Großregion kommt bereits am „Hellegowend“, also am 24. Dezember, das „Chrëschtkëndschen“ – ein großes Familienfest. Aber: Trotz Einkaufsstress, drohender Küchenkatastrophen und Schulferien: Ein gesetzlicher Feiertag ist der 24. nicht. „Weder der 24. noch der 31. Dezember sind gesetzliche Feiertage“, erklärt Frédéric Krier von der Gewerkschaft OGBL. „Es gibt allerdings in vielen Unternehmen die Tradition, an diesen Tagen – oder zumindest am Nachmittag dieser Tage – zu schließen.“ Dies nenne man dann „jours fériés d’usage“. „Diese sind häufig im Kollektivvertrag verankert.“
Zwei halbe Tage im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst gibt es laut Krier zwei halbe Tage zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen: am Pfingstdienstag morgens – falls jemand an der Springprozession in Echternach teilnehmen möchte – und der Nachmittag vom 24. Dezember. „Der 31. Dezember ist dagegen ein normaler Arbeitstag“, sagt Krier. Die Halbtage werden auch anders behandelt als sonstige Feiertage: Falls der 24. Dezember auf einen Samstag oder einen Sonntag fällt, wird der Beamte dafür nicht kompensiert. Der Pfingstdienstag kann hingegen in Urlaub verwandelt werden. Krier weist darauf hin: Bei den „jours fériés d’usage“ können in Kollektivverträgen auch bessere Regeln vorgesehen sein, zum Beispiel, dass sie in Urlaub verwandelt werden können, falls sie auf einen Tag fallen, an dem nicht gearbeitet wird.
Auch für die Bankangestellten in Luxemburg gibt es Sonderregelungen. In der Finanzbranche wird nämlich auch am Karfreitag nicht gearbeitet – und am Nachmittag des 24. Dezember. „Diese sind in Artikel 18 des allgemein verbindlichen sektoralen Kollektivvertrags verankert“, sagt Krier.
Ein Problem wie in Deutschland haben Arbeitnehmer in Luxemburg dagegen nicht. Manche Arbeitnehmer im Luxemburger Nachbarland haben nämlich ein arbeitsrechtliches Problem, falls ihnen ihr Arbeitgeber am 24. einen halben Tag Urlaub gewährt. Sollten sie die andere Hälfte auch noch freinehmen wollen, müssen sie dafür einen ganzen Urlaubstag opfern, falls der Arbeitgeber darauf pocht. Der Grund: Das deutsche Arbeitsrecht kennt von sich aus keinen „Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage“. Das ist in Luxemburg nicht so. „Man kann hier durchaus auch 0,5 Tage Urlaub nehmen“, sagt Frédéric Krier.
- Deutschland beharrt bei Zurückweisungen auf eigene Rechtsauslegung – und eigene Zahlen - 17. Dezember 2024.
- Arbeitszeiten: Das gilt am 24. und 31. Dezember in Luxemburg - 17. Dezember 2024.
- Luxemburgs Jahr der langen Wochenenden – zwei Urlaubstage für achtmal Kurzurlaub - 16. Dezember 2024.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos