/ „Nur für den Eigengebrauch“
Die 16. Kammer des Bezirksgerichtes befasste sich am Donnerstag mit einer Akte, bei der es in erster Linie um Drogenhandel im Bahnhofsviertel ging. Laut dem Rauschgiftgesetz können dem Beschuldigten bis zu 20 Jahre Haft drohen.
Ein Mann nigerianischer Herkunft soll im Januar dieses Jahres im Bahnhofsviertel Drogen verkauft haben. Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er erst am 7. Januar nach Luxemburg gekommen sei – an dem Tag, an dem er festgenommen wurde.
„Ich wollte eigentlich drei Tage in Luxemburg bleiben, um Drogen für den Eigenbedarf und für meine Freundin kaufen. Als ich bemerkte, dass die Polizei auf mich aufmerksam wurde, flüchtete ich und habe sowohl das Marihuana als auch das Kokain weggeworfen“, so der Angeklagte. Zudem erklärte der Beschuldigte, dass er eine Kugel Kokain einer Freundin gegeben hätte.
Auf die Frage der Richter nach seinem Einkommen antwortete er, dass er in Paris auf der Straße Frauenkleider verkaufen würde. Während der Ermittler aussagte, beschlossen die Richter, dass der Angeklagte für die Verhandlung seiner Akte nicht in Handschellen auf der Anklagebank sitzen muss, obwohl er in Untersuchungshaft sitzt.
Dies ist eine Forderung, die bereits seit langem von den Rechtsanwälten gestellt wird. Laut dem Gesetz muss ein Beschuldigter „comparaître libre devant la justice“. Also auch ohne Handschellen.
Der zuständige Ermittler erklärte, dass eine Polizeipatrouille auf den Mann aufmerksam wurde. Insgesamt wurden neun Griptüten Marihuana und neun Kugeln Kokain gefunden, die der Mann bei seiner Flucht weggeworfen hat.
Sein Verteidiger Me Eric Says sagte, Lee K. sei geständig. Der Angeklagte säße seit vier Monaten in Untersuchungshaft – und dies würde laut dem Rechtsanwalt reichen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war aber der Meinung, dass es sich beim Beschuldigten sehr wohl um einen Drogendealer handele, weil einzelne Zeugen im Bahnhofsviertel dies bestätigt hätten. Gefordert wurde eine Haftstrafe von 18 Monaten. Das Urteil wird am 17. Mai gesprochen.
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