Sa., 23. November 2024




  1. Mephisto /

    Die Strafen für die Raserin und den betrunkenen Auffahrer sind lächerlich gering.

    Die Raserin hatte das Limit um 170 % überschritten, das ist als ob jemand in der 110 kmh Zone mit 300 kmh fährt.

    Dafür diese unbedeutende Geldstrafe und ein kaum spürbares Fahrverbot .

    Damit stufte das Gericht die Vergehen als Kavaliersdelikte ein welche man mit erhobenem Zeigefinger abmahnt, mehr aber nicht.

    Avis aux amateurs !

    • jeff /

      Eben. Und wenn die Raserin ihren Lappen zurück hat, steigt sie in ihren Porsche und wiederholt das Ganze.

  2. de Porsche Fahrer /

    an an enger 130 zone wær et 350 km/h. oder och 80km/h an enger 30 km/h zone. 🙂
    gudd autoen hun och gudd bremsen.

  3. E Roller Raser /

    Warum hier die Automarke erwähnen????? 242km/h läuft heute jeder Diesel, und besoffen kann man auch damit. Wollt Ihr Eure Neid Leser hiermt beglücken, oder was???

    • Frank Goebel /

      Danke für den Tipp: Wir werden das heute ausprobieren, ob unser Berlingo-Diesel mit seinen 73 PS tatsächlich 242 km/h schafft!
      Ansonsten: Nein, wir wollen keinen Neid schüren, sondern unsere Leser aufklären. Ein Automarke zu nennen steht dazu in keinem Widerspruch.

      – Ihre Redaktion

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