/ 152 km/h zu schnell: Escher Gericht verurteilt Porschefahrerin
Zwei Väter, die wegen einer Kinderjeans streiten, eine sehr schnelle Porschefahrerin und ein Auffahrunfall in der Dunkelheit, das sind einige der Fälle, die am vergangenen Freitag vor dem Escher Friedensgericht verhandelt wurden. Gestern wurden die Urteile verkündet.
Von Marco Goetz
Freitagmorgen. Es ist ruhig im Sitzungssaal 1 des Escher Friedensgerichtes. Das liegt auch daran, dass keiner der Beschuldigten persönlich anwesend ist, um der Urteilsverkündung auf dem sogenannten Polizeigericht beizuwohnen. Die Urteile bekommen sie nun zugestellt.
So werden zum Beispiel die beiden Männer, die wir M1 und M2 nennen, schriftlich erfahren, wie der Richter in ihrem Streitfall entschieden hat. Es dürfte keine einfache Aufgabe gewesen sein, Licht in diesen etwas verworrenen Fall zu bringen. Beide Männer beschuldigten sich nämlich gegenseitig: Der jeweils andere habe den Streit provoziert, geschubst und dann zugeschlagen. Beim Streit im April 2018 ging es um eine zerrissene Jeans. Der Sohn von M1 hat die Tochter von M2 geschubst. Die fällt zu Boden. Resultat: Hose kaputt. M2 verlangt von M1, den Schaden zu bezahlen. Der lehnt ab. Zwei Zeuginnen hatten M2 letzte Woche vage als den angriffslustigeren Part beschrieben.
600 Euro Schadenersatz
Ob diese Aussagen hilfreich waren, wissen wir nicht, jedenfalls sah der zuständige Richter die Schuld bei M2 und verurteilte ihn wegen Körperverletzung zu 150 Euro Geldbuße und zu 600 Euro Schadenersatz, die an M1 zu zahlen sind. Beide Männer haben nun 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.
Das gilt auch für eine äußerst schnelle Porschefahrerin. Am Ende der Escher Autobahn in Richtung Kreisverkehr Raemerich wurde sie mit 242 km/h geblitzt. Erlaubt sind hier 90. 450 Euro Geldstrafe muss sie nun entrichten, außerdem hat der Richter ein Fahrverbot von elf Monaten erlassen, davon sieben auf Bewährung.
Beim dritten Urteil geht es um einen Mann, der an einer Kreuzung auf einen vor ihm wartenden Wagen aufgefahren ist. Bei Dunkelheit und unter Alkoholeinfluss.
Die Lichter jenes Autos seien nicht eingeschaltet gewesen, behauptet der Mann, deshalb habe er es nicht gesehen. Der Richter scheint das nicht geglaubt zu haben und verurteilt ihn zu 200 Euro Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot auf Bewährung.
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Die Strafen für die Raserin und den betrunkenen Auffahrer sind lächerlich gering.
Die Raserin hatte das Limit um 170 % überschritten, das ist als ob jemand in der 110 kmh Zone mit 300 kmh fährt.
Dafür diese unbedeutende Geldstrafe und ein kaum spürbares Fahrverbot .
Damit stufte das Gericht die Vergehen als Kavaliersdelikte ein welche man mit erhobenem Zeigefinger abmahnt, mehr aber nicht.
Avis aux amateurs !
Eben. Und wenn die Raserin ihren Lappen zurück hat, steigt sie in ihren Porsche und wiederholt das Ganze.
an an enger 130 zone wær et 350 km/h. oder och 80km/h an enger 30 km/h zone. 🙂
gudd autoen hun och gudd bremsen.
Leider awer nett emmer intelligent Chauffeuren.
Warum hier die Automarke erwähnen????? 242km/h läuft heute jeder Diesel, und besoffen kann man auch damit. Wollt Ihr Eure Neid Leser hiermt beglücken, oder was???
Danke für den Tipp: Wir werden das heute ausprobieren, ob unser Berlingo-Diesel mit seinen 73 PS tatsächlich 242 km/h schafft!
Ansonsten: Nein, wir wollen keinen Neid schüren, sondern unsere Leser aufklären. Ein Automarke zu nennen steht dazu in keinem Widerspruch.
– Ihre Redaktion