Differdinger PAG / 160 Punkte in nur 37 Minuten: Einwohner reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein
Im Juni 2021 haben die Differdinger Gemeindevertreter den PAG zum zweiten Mal angenommen, nachdem sie rund 50 Beschwerden berücksichtigt hatten. Ein Anwohner kritisiert jedoch die Art, wie die Punkte vor der Abstimmung vorgetragen wurden. Er hat nun Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Gemeinde sieht sich jedoch im Recht.
Der „Plan d’aménagement général“ (PAG) wurde im November 2019 zum zweiten Mal von den Gemeinderäten in Differdingen auf den Instanzenweg geschickt. Um allzu langen Verzögerungen beim PAG entgegenzuwirken, wurde damals die erste Abstimmung annulliert. Der ehemalige Bürgermeister Roberto Traversini hatte fälschlicherweise an der ersten Abstimmung teilgenommen, obwohl es um eine Parzelle ging, die ihm gehörte.
Insgesamt 50 Beschwerden hatte die Gemeinde gegen die zweite Auflage des PAG erhalten. Am 29. Juni 2021 wurde eine Mehrzahl der Beschwerden in der Gemeinderatssitzung berücksichtigt und wenn möglich im Sinne der Kläger verbessert. Am Ende der Sitzung wurde der PAG mit 16 Ja-, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Die Beschwerde von André Gengler wurde allerdings nicht berücksichtigt. Es geht hier um eine Parzelle von rund 1,7 Hektar in der Nähe der rue Pierre Gansen in Niederkorn, die vom „Industriegebiet“ in eine „zone de récréation“ umklassiert wurde. Bei Bedarf könnte nun dort einmal ein Fahrradweg gebaut werden. So weit, so gut. „Natürlich hätte ich mir eine Umklassierung in eine ‚zone verte‘ gewünscht. Doch ich kann auch mit der Entscheidung des Gemeinderats leben. Was mich allerdings stört, ist die Art und Weise, wie die Gemeindeverantwortlichen die Beschwerden durchgewunken haben. So wurden in 37 Minuten rund 160 Punkte verabschiedet. Hinzu kommen Erklärungen, die größtenteils unpräzise, intransparent und sogar einfach nur falsch waren, bevor es zur Abstimmung kam“, sagt Gengler dem Tageblatt. Aus diesem Grund hat er nun auch Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Die schnelle Abfertigung der Punkte rechtfertigt die Gemeinde damit, dass alle Punkte bereits in einer nicht öffentlichen Arbeitssitzung ein paar Tage vor der öffentlichen Abstimmung im Gemeinderat ausführlicher diskutiert worden seien. „Die Arbeitssitzungen sind jedoch nicht konform mit dem Gemeindegesetz. Hier steht ausdrücklich, dass alle Gemeinderatssitzungen öffentlich sein müssen“, beschwert sich Gengler weiter.
Fahrradweg mit Bänken
Die Gemeinde Differdingen ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und hat auf die Nachfrage des Tageblatt schriftlich reagiert: „Die Umklassierung der Parzelle wurde sowohl vom Umweltministerium als auch dem Innenministerium gutgeheißen, nachdem der Gemeinderat diesen Punkt angenommen hatte. Vor der Gemeinderatssitzung hat es eine Arbeitssitzung gegeben, wo die Räte Fragen zu den unterschiedlichen Punkten stellen konnten, damit die spätere Abstimmung des PAG reibungslos verlaufen konnte. Für die Gemeinderatssitzung wurden dann die Beschwerden zusammengefasst und nicht so detailliert behandelt. Man hätte vielleicht andere Fachbegriffe benutzen können, doch das hätte nichts an der Entscheidung des Gemeinderats geändert.“
Die Gemeinde verweist auch auf die benachbarte Gemeinde Sanem, die einen Teil der angrenzenden Parzelle in eine „Zone verte“ umgestaltet hatte. „Die Gemeinde Differdingen hat sich jedoch bewusst dagegen entschieden, da sie dort einmal einen Fahrradweg mit Bänken anlegen möchte, ohne beim Umweltministerium eine spezielle Genehmigung beantragen zu müssen“, steht in dem Schreiben.
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Den gudden Traversini, en Shootingstar war also dobéi.
Jo, daat geet natiirlech net.