Sichere Straßen / 20.000 Tonnen Streusalz für den Winter: Die Straßenbauverwaltung ist bereit
Die Luxemburger Straßenbauverwaltung ist für das Streuen des staatlichen Straßennetzes und somit für einen rutschfesten Verkehr im Winter zuständig. Um diesen zu gewährleisten, werden in den kommenden Wochen nächtliche Tests durchgeführt. Zusätzlich wurden 20.000 Tonnen Salz gelagert.
Noch sind die Temperaturen im zweistelligen Bereich. Doch wenn das Wetter umschlägt, die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen und sich eine Schneedecke über das Land bildet, dann kommt es immer wieder zu kilometerlangen Staus. An der „Administration des ponts et chaussées“, die für das Streuen des staatlichen Straßennetzes zuständig ist, soll es allerdings nicht liegen. Ihre Mitarbeiter sind vorbereitet: Ende Oktober und Anfang November hat die Straßenbauverwaltung ihre alljährlichen „salage à sec“-Tests durchgeführt, um den Ernstfall zu proben. Außerdem wurden für die Wintermonate 20.000 Tonnen Streusalz gebunkert, wie Ralph Di Marco, Pressesprecher der Straßenbauverwaltung, dem Tageblatt auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt hat.
Bei den Tests fuhren die Fahrzeuge durch unterschiedliche Straßen und streuten kleinere Mengen an Salz, um die Funktion der Gefährte zu kontrollieren. Ziel der Vorbereitung war es, mögliche technische und funktionale Probleme rechtzeitig zu erkennen. Auch der korrekte Ablauf der verschiedenen Auslöseverfahren und der Streutouren wurde so geprobt. Zusätzlich kann die Verwaltung durch diesen Prozess neue Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung mit dem Ablauf der Einsätze und der Fahrzeuge vertraut machen.
Fertig, wenn der Berufsverkehr losgeht
Für die Streudienste der Straßenbauverwaltung arbeiten mittlerweile rund 100 Personen. Ihnen stehen insgesamt 300 Fahrzeuge zur Verfügung. Im Winter 2021/22 rückten die Streudienste 978-mal raus – das Jahr drauf waren es dann 888. „Damit die Straßen pünktlich für den Berufsverkehr befahrbar sind, arbeitet das Personal des Streudienstes meistens von 3 und 5 Uhr morgens“, so Di Marco.
Doch nicht nur die Straßenbauverwaltung muss ihren Job im Winter machen. Auch die Verkehrsteilnehmer müssen achten, dass in Sachen Reifenausstattung alles stimmt. Die Faustformel für Winterreifen lautet „von Oktober bis Ostern“ (O bis O). Sie ist allerdings nur ein grober Hinweis und hat rechtlich keine Relevanz. Denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Luxemburg nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss mit vier ordnungsgemäßen Winterreifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit einer M.S.-, M+S-, M&S-Kennzeichnung oder dem Bergpiktogramm/Schneeflocke) ausgestattet sein. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 74 Euro. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern.
- Tierschutzverein findet verhungerte Tiere in Messi-Wohnung – und zwei tote Hunde in Tiefkühler - 10. Oktober 2024.
- Das größte Tipi Europas kommt auf den Weihnachtsmarkt - 27. September 2024.
- 81 Nationen leben in der Abteistadt - 25. September 2024.
Da der Klimawandel den Winter bei uns verhindert ist es nicht nötig den Boden zu versalzen!..
an dat soll Ëmwelt-Frënlëch“ sën..
ët soll nach Ee mër soën dat Een dëst oder dat nët soll machen, wann ët nët gut fiir Ëmwelt wir
Oh mamm o mamm.
Gëtt gesalzt, gëtt gemeckert.
Gëtt net gesalzt, gëtt gemeckert.
Wat dann elo?