Justiz / 30 Jahre Haft für Totschlag seiner Partnerin
An einem Wochenende Mitte August 2019 in Esch verletzt ein Mann seine Lebenspartnerin tödlich. Am Donnerstag wurde er deshalb in erster Instanz wegen Totschlags zu 30 Jahren Haft verurteilt.
An einem Wochenende im August 2019 hat ein Beziehungsstreit tödliche Folgen. In einem Mehrfamilienhaus in der Escher rue Bolivar sticht ein Mann seiner Partnerin mit einem Messer in den Hals – vor den Augen der zehnjährigen Tochter der Frau.
Die damals Mittfünfzigjährige wird noch am selben Tag im „Centre hospitalier Emile Mayrisch“ (CHEM) notoperiert, verstirbt aber noch in der Nacht.
F., der Täter, wurde nun am Donnerstag in erster Instanz wegen Totschlags zu 30 Jahren Haft, fünf davon auf Bewährung, verurteilt. Der Vorwurf der vorsätzlichen Tötung wurde zurückgewiesen. Der zehnjährigen Tochter des Opfers, die Zeugin der schrecklichen Tat wurde, muss er 100.000 Euro Schadensersatz zahlen, den Schwestern der Getöteten weitere 60.000 Euro.
F. und seine Partnerin lebten seit Jahren in der gemeinsamen Wohnung im ersten Stock des Hauses unweit des Escher Bahnhofes. Streit habe es öfters zwischen ihnen gegeben, sagten Nachbarn. Hinter vorgehaltener Hand beschrieben sie F. als einen sonderbaren Menschen, der zu Gewalt geneigt habe und guter Kunde in umliegenden Gaststätten gewesen sei. Auch am Tag vor der Tat habe das Paar eine handfeste Auseinandersetzung gehabt. Derart schlimm, dass die von Nachbarn alarmierte Polizei einschreiten musste, F. in Handschellen abführte und ihn des Hauses verwies.
Nach einer Nacht in der Ausnüchterungszelle tauchte F. aber wieder in der rue Bolivar auf, was er aufgrund der Wegweisung nicht hätte tun dürfen. Er klingelte. Wie es aussah, ließ seine Partnerin ihn hinein. Dann kam es zum Streit, bei dem F. der Frau mit einem Messer die tödliche Wunde am Hals zugefügt hat.
Die herbeigeeilte Polizeistreife und der Rettungsdienst fanden die schwer verletzte Frau im Hausflur vor. F. wurde von der Polizei noch am Tatort gestellt und verhaftet. Angeblich stand er unter erheblichem Alkoholeinfluss. Seit August 2019 sitzt er in Untersuchungshaft.
Beide Parteien haben 40 Tage, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.
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