„Bréifdréieschgewerkschaft“ / 320 Briefträger der Post Luxembourg klagen vor dem Verwaltungsgericht
320 Briefträger von Post Luxembourg haben im September 2024 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, um gegen die Diskriminierung in ihrer Laufbahn im Vergleich zu anderen Berufen vorzugehen. Die Kläger fordern eine Neubewertung ihrer Karrierechancen in der Beamtenlaufbahn.
Innerhalb eines Monats haben 320 Briefträger und Briefträgerinnen der Post Luxembourg Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Ziel dieser Klagen ist eine Neubewertung ihrer Karriere in der C1-Beamtenlaufbahn. Das teilt die „Bréifdréieschgewerkschaft“ am Mittwoch in einer Pressemeldung mit.
„Dies ist das erste Mal, dass eine so große Gruppe von Personen gezwungen war, ein Verfahren vor einem Gericht in Luxemburg einzuleiten. Die Anzahl der beteiligten Personen verleiht der Klage natürlich eine große Tragweite“, schreibt die Gewerkschaft.
Die Hauptargumente der Kläger beziehen sich unter anderem auf Diskriminierung der Laufbahn der Briefträger im Vergleich zu anderen Berufen, die den Pflichtdienst von drei Jahren geleistet haben. Während die Dienstjahre in anderen Karrieren indirekt berücksichtigt werden, finden sie in der Laufbahn der Briefträger bislang keine Anerkennung. Zudem wird die Notwendigkeit betont, die drei Jahre des Militärdienstes in Einklang mit dem neuen Gesetz zur Harmonisierung der unteren Laufbahnen zu bringen, welches eine Mindestanforderung von fünf Jahren Schulbildung für den Zugang zur C1-Laufbahn vorsieht.
Gerichtsurteil könnte Gehälter anpassen
Ein weiteres Argument der Kläger ist die Diskriminierung der Laufbahn der Postboten im Vergleich zur Laufbahn der Strafvollzugsbeamten, für die in den 1980er und 1990er Jahren die gleichen Zugangsvoraussetzungen galten. Während die Laufbahn der Strafvollzugsbeamten jedoch vor einigen Jahren ohne zusätzliche Qualifikationen in eine höhere Laufbahn eingestuft wurde, bleibt die Laufbahn der Postboten unverändert. Am 18. April 2024 wurde zudem ein Gnadengesuch an den Minister für den öffentlichen Dienst gesendet, das auf eine Neubewertung der Laufbahn abzielte, jedoch abgelehnt wurde.
Im Fall eines positiven Urteils des Verwaltungsgerichts würden die 320 Kläger in Bezug auf ihre Gehälter und Zulagen eine Neuberechnung erfahren. Die vorgebrachten Argumente stützen sich hauptsächlich auf Artikel 10bis der luxemburgischen Verfassung, der die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und das Diskriminierungsverbot festschreibt und somit starke und überzeugende Forderungen aufstellt, schreibt die Gewerkschaft.
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