Luxemburg / Wenn Kinder klagen: Diese Maßnahmen sollen Minderjährige gegen häusliche Gewalt schützen
Innerfamiliäre Gewalt gegenüber Minderjährigen ist ein weltweit auftretendes Problem. Diese Maßnahmen sollen betroffene Kinder schützen.
4.838 Fälle von häuslicher Gewalt in Luxemburg verzeichnet das Ministerium für Geschlechtergleichstellung und Vielfalt im Jahr 2023. Zwischen den Jahren 2019 und 2023 kam es derweil zu einer einzigen Anzeige wegen innerfamiliärer Gewalt gegen Minderjährige unter 13 Jahren, geht aus der Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) vom Dienstag auf eine parlamentarische Frage von Paul Galles, Nathalie Morgenthaler und Nancy Arendt ép. Kemp (alle drei CSV) hervor. Opfer, die erst als Erwachsene Übergriffe aus ihrer Kindheit melden, sind nicht Teil der Statistik. Die tatsächliche Anzahl an minderjährigen Opfern ist also nur schwer festzustellen. Doch wie schützt Luxemburg betroffene Kinder?
„Jede Vernehmung eines Minderjährigen durch die Großherzogliche Polizei oder den Untersuchungsrichter wird mit Genehmigung des Staatsanwalts akustisch oder audiovisuell aufgezeichnet“, schreibt Justizministerin Margue. Die Strafprozessordnung sehe in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor, dass die Aufzeichnung als Beweismittel dient und von den Parteien abgehört bzw. angesehen werden kann.
Außerdem sei der Schutz des Kindes bei der Unterbringung von höchster Priorität. Jugendrichter würden keine Unterbringungen bei einem Elternteil anordnen, der mutmaßlicher Täter in einem laufenden Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs ist. In seltenen Fällen sei es möglich, dass der Familienrichter den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes ändert, nachdem ein Elternteil den anderen Elternteil des sexuellen Missbrauchs bezichtigt hat und sich dies nach der strafrechtlichen Untersuchung als ungerechtfertigt herausstellt.
Speziell geschulte Therapeuten
Das seelische Wohlbefinden der Betroffenen wird durch Experten des „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) betreut. „Psychologen und Psychotherapeuten müssen im Rahmen des Praktikums für den öffentlichen Dienst allgemeine Schulungen beim ‚Institut national d’administration publique’ (INAP) sowie spezielle Schulungen beim SCAS absolvieren“, heißt es im Schreiben. Letztere beziehen sich auf die Themen Vormundschaft, Bewährungshilfe, Jugendschutz, Opferhilfe, Gerichtsorganisation, Entwicklungspsychologie, Berufsethik, Strafregister und Strafgesetzbuch.
Jugendschutzpsychologen haben laut Ministerin ebenfalls die Möglichkeit, an verschiedenen internen und externen Schulungen teilzunehmen, die sich mit der Materie des Jugendschutzes befassen. Die Psychologen des Opferhilfedienstes tragen den Titel „Psychotherapeut“ und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil, insbesondere im Bereich der posttraumatischen Belastungsstörungen. (les)
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