Schweiz / 40 Prozent Telearbeit für französische Grenzgänger
In Frankreich wohnhafte Grenzgänger können bis zu 40 Prozent Telearbeit leisten, während sie in der Schweiz besteuert werden. Das berichtet die „Tribune de Genève“ am Freitag (31. Mai). Kurz zuvor hatten die politischen Instanzen in der Schweiz eine aktualisierte Fassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern zur Telearbeit angenommen.
Dieser Beschluss betrifft laut dem Bericht des französischsprachigen Tagesmediums 230.000 Franzosen, die in Frankreich wohnen und in der Schweiz arbeiten. Während der Pandemie hatte das Nicht-EU-Mitglied Schweiz zunächst vorübergehend eine einvernehmliche Vereinbarung mit Frankreich bezüglich Telearbeit getroffen.
Die jetzt vereinbarte Lösung ist dauerhaft. Es handelt sich um einen Zusatz zum Doppelbesteuerungsabkommen. Im Detail sieht der Vertrag vor, dass französische Grenzgänger bis zu 40 Prozent Telearbeit leisten können, während sie in der Schweiz besteuert werden. Die Schweiz ihrerseits behält 60 Prozent der auf die in Telearbeit ausgeübten Tätigkeiten erhobenen Steuern und gibt 40 Prozent an Frankreich ab.
Schweiz praktiziert „Retrofiscalité“
In dem Bericht der Tribune de Genève wird die zuständige Finanzministerin damit zitiert, dass Frankreich ohne eine solche Regelung alle im Rahmen von Telearbeit ausgeübten Tätigkeiten hätte besteuern können. Der Zusatz zum Doppelbesteuerungsabkommen sieht zudem vor, dass sich der Bund mit rund 50 Millionen Franken pro Jahr an den Ausgleichszahlungen beteiligt, die der Kanton Genf (CH) jährlich an zwei französische Departements leistet.
Diese Maßnahme soll eine bessere Gleichbehandlung zwischen dem Kanton Genf und anderen Kantonen herstellen, die bundesrechtliche Regelungen zur Besteuerung von Grenzgängern kennen. Nach einem am 22. Dezember 2023 erschienenen Artikel der Neuen Zürcher Zeitung steuert die Schweiz in naher Zukunft auf 400.000 Personen zu, die aus dem grenznahen Ausland in die Schweiz zum Arbeiten pendeln. Damit hat sich die Zahl der Grenzgänger seit 2002 mehr als verdoppelt, berichtet die Zeitung. Ein Hotspot ist der Kanton Genf, wo allein 109.000 Grenzgänger arbeiten.
Die ausländischen Pendler machen in Genf mehr als ein Viertel aller Erwerbstätigen aus. In Luxemburg haben Grenzgänger aus den drei Ländern der Großregion lediglich 34 Tage Home-Office, ohne im Wohnsitzland versteuern zu müssen. Über einen Steuerausgleich zwischen Frankreich und Luxemburg, wie er für Belgien existiert, wird schon seit fast zwei Jahrzehnten diskutiert.
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