Chamberwahlen / 70.242 Luxemburger registrieren sich für Briefwahl – doppelt so viele wie 2018
Seinen demokratischen Pflichten nachkommen – und trotzdem ausschlafen: Das ist in Luxemburg seit 2018 möglich. Seitdem kann man Briefwahl beantragen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Die Abstimmung per Post entwickelt sich dabei immer mehr zum Erfolgsmodell. Für die Wahlen am kommenden Sonntag hat sich ein Viertel der Luxemburger für die Briefwahl entschieden.
Seit 2018 kann jeder Wähler in Luxemburg Briefwahl beantragen, ohne einen Grund zu nennen. Auch davor war eine Wahl per Brief zwar möglich – allerdings mussten die Wähler sich dafür rechtfertigen. Oder, wie ein Tageblatt-Redakteur 2018 schrieb: „Seit diesem Jahr kann jeder Briefwahl beantragen. Ohne Motivationsschreiben. Ohne Attest. Ohne Grund. Einfach so.“
Die Parlamentswahlen 2018 waren also die ersten Wahlen, bei denen „grundlos“ per Post abgestimmt werden konnte. Das nutzten die Luxemburger auch aus: Einen Anteil von 14,7 Prozent erreichten die Briefwahl-Wähler am Ende insgesamt. Der Anteil an den Wahlzetteln, die schlussendlich auch in der Urne landeten, lag sogar bei 16,4 Prozent.
Dass dieser Wert bei den Post-Corona-Wahlen im Jahr 2023 größer ist, wird wohl die wenigsten überraschen. Und tatsächlich: Bei den Gemeindewahlen im Juni dieses Jahres stimmten 17 Prozent der Wähler per Brief ab. Und an der Summe der abgegebenen Stimmen hatten die Briefwähler sogar einen Anteil von etwas mehr als 20 Prozent.
Der Briefwahlrekord ist gefallen
Schon jetzt kann gesagt werden, dass bei den Wahlen am kommenden Sonntag ein neuer Briefwahlrekord aufgestellt werden wird. Da die Anträge lange vorher bei der jeweiligen Gemeinde beantragt und bis spätestens 13. September zurückgeschickt werden mussten (aus dem Ausland sogar bis 29. August), steht schon fest, wie viele Menschen für den kommenden Sonntag per Post abstimmen können: 70.242. Das hat das Staatsministerium dem Tageblatt auf Nachfrage mitgeteilt. Insgesamt sind demnach 283.879 Wahlberechtigte registriert – die Briefwahlquote beträgt also 24,7 Prozent.
Was den Anteil der Wähler angeht, die beantragt haben, per Post ihren politischen Willen zu bekunden, gibt es je nach Gemeinde große Unterschiede. Briefwahl-Spitzenreiter ist die 2.289-Einwohner-Gemeinde Garnich im Wahlbezirk Süden. Dort wählen 485 der 1.308 Wahlberechtigten per Post – 37,1 Prozent. Auch das landesweite Schlusslicht liegt im Süden: Esch kommt auf eine Briefwahlquote von gerade einmal 14,4 Prozent. Die Werte sind allerdings geschätzt – das Tageblatt hat dafür die definitive Anzahl der Briefwahlanträge von Luxemburgern in der Gemeinde mit den am 1. Januar 2023 in der Kommune registrierten über 18-jährigen Luxemburgern verrechnet.
6.378 Wahlzettel aus dem Ausland
Nicht geschätzt ist, woher die Briefwähler kommen. Der weit größte Teil der Briefwähler – 63.864 – sind Luxemburger, die auch in Luxemburg wohnen. Aber es wird auch im Ausland abgestimmt. Immerhin 6.378 Auslands-Luxemburger haben sich für die Briefwahl registriert. Wohlgemerkt: Für sie besteht keine Wahlpflicht, sie müssen sich im Gegenteil zur Wahl registrieren.
Die Briefwähler in Luxemburg selbst sollten ihre Wahlunterlagen samt Stimmzettel und Rückschein bis spätestens 23. September in ihrem Briefkasten gefunden haben, im Ausland schon zwei Wochen zuvor, wie die Regierung schreibt. Bis zum Wahltag am 8. Oktober sollte die Briefstimme auch ihren Weg zurück ins Wahllokal gefunden haben. Umschläge mit den Stimmzetteln, die vorher ankommen, „werden von den Postdiensten des empfangenden Wahllokals bis zum Tag der Wahl aufbewahrt“, schreibt die Regierung. Sie werden erst bei der Auszählung der Stimmen geöffnet. Wer seinen Brief zu spät abschickt, hat Pech gehabt. „Verspätete Post wird ungeöffnet vernichtet.“ Briefwähler, die auf Nummer sicher gehen wollen, bringen ihren Wahlumschlag also besten frühzeitig zur Post, da „in Luxemburg samstags und sonntags keine Post zugestellt wird“, wie die Regierung schreibt.
Für diejenigen, die komplett verschlafen haben, ihre Briefwahlstimme rechtzeitig zur Post zu tragen, gibt es aber noch eine allerletzte Gelegenheit. Auf Nachfrage erklärt das Staatsministerium dem Tageblatt: „Laut Artikel 177 des Wahlgesetzes muss der Umschlag mit dem Wahlzettel vor 14 Uhr im Wahlbüro ankommen. Der Umschlag soll per Post geschickt werden. Wenn ein Wähler seinen Umschlag mit dem Wahlzettel vor 14 Uhr im Wahlbüro abgibt, wird das auch akzeptiert.“
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