Luxemburg / 850 statt 500 Millionen Euro: Die Maßnahmen des Tripartite-Abkommens im Überblick
Regierung, Gewerkschaften und Patronat haben am Dienstag das Tripartite-Abkommen unterzeichnet. OGBL, LCGB und CGFP haben am Montag verlautbart, dass ihre Gremien auch formell grünes Licht zur Unterzeichnung gegeben haben.
Der „Solidaritéitspak 3.0“ ist am Dienstagmorgen offiziell von Regierung, Patronat und Gewerkschaften unterzeichnet worden. Bereits am Freitag hatten sich Regierung und Sozialpartner auf ein Prinzipien-Abkommen geeinigt. Vor dem Unterzeichnen des offiziellen Dokuments mussten die Gewerkschaften noch das formelle Einverständnis ihrer jeweiligen Führungsgremien einholen.
Die Regierung hatte auf der anschließenden Pressekonferenz am Freitag gesagt, das Gesamtvolumen der Maßnahmen würde sich auf 500 Millionen Euro belaufen. Wie Finanzministerin Yuriko Backes (DP) im Interview mit dem Radiosender 100,7 am Montag zugegeben hat, sind in den 500 Millionen Euro lediglich die steuerlichen Maßnahmen enthalten. Insgesamt dürfte das Finanzvolumen des „Solidaritéitspak 3.0“ eher bei 850 Millionen Euro liegen. Die Schuldengrenze von 30 Prozent werde aber auch weiterhin nicht überschritten, so Backes.
Statec hat in seinen Inflationsprognosen eine Indextranche prognostiziert, die im Oktober 2023 ausgelöst werden soll. Laut Tripartite-Abkommen des vergangenen Herbstes sollte diese für den Rest des Jahres 2023 „integral kompensiert“ werden. Im jüngsten Abkommen zwischen Regierung und Sozialpartnern wurde festgehalten, dass diese Indextranche den Unternehmen durch einen reduzierten Beitragssatz für die „Mutualité des employeurs“ erstattet wird – und das nicht nur bis Ende Dezember, sondern bis Ende Januar 2024. Damit werden 2023 insgesamt drei Indextranchen ausgezahlt: die im Februar ausgelöste Indextranche, die im Juni 2022 ausgelöste und auf April 2023 verschobene Indextranche sowie die vom Statec prognostizierte Indextranche im Herbst 2023. Kostenpunkt der Maßnahme: 60 Millionen Euro pro Monat zugunsten der Arbeitgeber.
Ein Teil des Maßnahmenpaketes aus der Herbst-Tripartite 2022 wird um ein weiteres Jahr bis Ende 2024 verlängert:
- Gas- und Strompreisdeckel
- Zuschuss für Kunden, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind;
- Subvention, die auf öffentlich zugängliche Ladestationen gewährt wird;
- Subvention des Preises für Diesel, der als Brennstoff verwendet wird;
- Subvention für Flüssiggas;
- Preissubvention für Holzpellets für Privathaushalte (Propan)
Die Steuertabelle wird ab Januar 2024 in Höhe von 2,5 Indextranchen der Inflation angepasst. Rückwirkend auf den ersten Januar 2023 wird Arbeitnehmern eine Steuergutschrift in Höhe einer Anpassung der Steuertabelle an zwei Indextranchen gewährt. Zudem hat die Regierung festgehalten, dass alle weiteren Indextranchen wieder normal ausbezahlt werden sollen.
Empfänger der Teuerungszulage erhalten bis Ende 2024 eine Energieprämie, die je nach Haushalt zwischen 200 Euro und 400 Euro liegen kann. Die Energieprämie kann zudem von Haushalten beantragt werden, deren Einkommen maximal 25 Prozent über den Kriterien der Teuerungszulage liegen. Wie bereits im vorherigen Tripartite-Abkommen festgehalten, wird sich die Regierung auch weiterhin an den Kosten für Alters- und Pflegeheime beteiligen. Der soziale Ausgleich der CO2-Steuer für Geringverdiener wird zudem verlängert.
Die Steuergutschrift auf den „bëllegen Akt“ wird von 20.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht. Zudem wird der steuerfreie Betrag auf Zinszahlungen im Fall eines Immobilienkaufs für die Eigennutzung um 50 Prozent erhöht. Diese Erhöhung des steuerfreien Betrages kann schon bei der Steuererklärung für das Jahr 2023 geltend gemacht werden.
Der steuerfreie Betrag von Mieteinnahmen im Rahmen einer „Gestion locative sociale“ wird von 50 Prozent auf 75 Prozent der Nettoeinnahmen erhöht. Die steuerfreie Einspeisekapazität von Personen mit einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach wird von 10 kW auf 30 kW erhöht. Empfänger des Revis und RPGH erhalten eine Steuergutschrift in Höhe von 84 Euro bis Ende 2024.
Die durch das Gesetz vom 15. Juli 2022 eingeführte Regelung zur Unterstützung von Unternehmen, die von dem durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine verursachten Anstieg der Energiepreise besonders betroffen sind, wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (oder im Einklang mit der europäischen Regelung darüber hinaus) und gemäß dem von der Europäischen Kommission angekündigten neuen Temporary Crisis and Transition Framework angepasst.
Regierung und Sozialpartner haben sich zudem darauf geeinigt, dass im Falle einer „signifikativen Verschlechterung der sozialen oder ökonomischen Situation im Laufe des Jahres 2024“ wieder eine Zusammenkunft des Koordinierungsausschusses zwischen Regierung, Patronat und Gewerkschaften stattfinden soll. Das könne dann der Fall sein, wenn etwa die vom Statec fürs vierte Quartal 2024 prognostizierte Indextranche „wesentlich früher“ ausgelöst werden sollte.
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Ob der Photo schengen all eng gewess Satisfaktio’un ze hun, rem 850Milliounen iwert d’Scheller geworf ze hun !
@Nomie
„Ob der Photo schengen all eng gewess Satisfaktio’un ze hun, rem 850Milliounen iwert d’Scheller geworf ze hun !“
Ech huelen un, Dir spent déi Suen déi Dir kritt fir a gudden Zweck?😁
@ frolick/dât huet d’Nomie nach ëmmer esou gemacht! Dât mam gudden Zweck. 😉
Deen Accord do ass ërem op déi Kapitalbonzen zougeschnidden,
Steierbedrug beim klénge Normalverdinger,daat ass déi blo
rout an gréng Iwerhiéfléchkeet.