Premium-SMS / Ab dem 30. September gilt eine eindeutige „Opt-in“-Regel
Ungewollten und teuren SMS-Nachrichten wird ein Riegel vorgeschoben: Ab dem 30. September ändern sich die „Spielregeln“ bei den sogenannten Premium-SMS. Die Empfänger solcher Nachrichten müssen dann ausdrücklich bestätigen, dass sie der Nutzung der Dienstleistung zustimmen. Zahlreiche Beschwerden sowohl beim Konsumentenschutz als auch bei der Regulierungsbehörde ILR hatten alle Beteiligten zu diesem Schritt gezwungen.
„Ich habe mehrmals eine SMS bekommen, die ich dann zum Extratarif bezahlen musste“, beschwerte sich ein Leser. „Die Post hat mir zwar im Nachhinein den Betrag zurückerstattet, aber ich finde es trotzdem eine Schweinerei, da es vielleicht Leute gibt, die sich nicht trauen, zu reklamieren, oder aber ihre Abrechnung nicht genau kontrollieren. Eine regelrechte Abzocke.“ Der Mann, der sich beim Tageblatt meldete, war sichtlich aufgeregt.
Und er ist nicht der Einzige in dem Fall, wie Navid Poushanchy, Rechtsberater bei der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC), bestätigt. „Ja, die Anzahl der Beschwerden bezüglich der sogenannten Premium-SMS ist bedeutend.“ Er persönlich erhalte seit etwa einem Jahr um die drei bis vier pro Woche, was im Vergleich zu Beschwerden in anderen Bereichen doch recht viel sei. Wie viele seine Kollegen bekämen, wisse er nicht genau, aber es sei „nicht nichts“.
Er rät jedem Empfänger einer solchen SMS, eine Nachricht mit dem Wort „Stopp“ zurückzusenden, und man solle auch man beim ILR („Institut luxembourgeois de régulation“) Beschwerde einlegen. Das ILR ist u.a. für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig. Wie uns dort gesagt wurde, müsse eine Kunde allerdings zuerst Beschwerde bei seinem Telekomanbieter einreichen, und dann erst beim ILR.
Die Behörde hatte ihrerseits vor ein paar Monaten im Rahmen einer Pressekonferenz das Thema aufgegriffen. Laut dem Jahresbericht 2021 des ILR hatten rund ein Fünftel aller Beschwerden, die bei der Behörde im Bereich Telekommunikation eingereicht wurden (es waren 107), mit Premium-SMS zu tun. Wie uns die stellvertretende Direktorin des ILR, Michèle Bram, auf Nachfrage hin sagt, hat die Behörde alle Beteiligten auf das Problem aufmerksam gemacht. „Da es zu vielen Beschwerden kam, trat das ILR an die Betreiber heran, um ihnen mitzuteilen, das könne nicht mehr so weitergehen.“ Das ILR wolle, dass jeder Kunde eine zweite explizite SMS mit einer Aufforderung zur Bestätigung erhält; und erst wenn der Kunde diese Bestätigung schickt, solle der Vertrag in Kraft treten. Bram wies allerdings auch darauf hin, dass es für das ILR bei einem Vertrag zwischen einem Kunden und einem SMS-Premium-Anbieter eigentlich keine Handhabe gebe, denn das sei allgemeines Vertragsrecht.
Man könne auch solche Dienste nicht allgemein als Problem darstellen, denn es gebe ja auch nützliche Anwendungen von SMS-Premium, wie z.B. die Möglichkeit, Parkscheine per SMS zu kaufen, ergänzt Ajla Mumdzic, Juristin beim ILR. Von den vielen Nutzern, die mit einem solchen Dienst zufrieden seien, höre man ja nichts.
Entgegenkommen ist keine Pflicht
Der Rechtsberater der ULC rät seinerseits jedem, aufzupassen, wo er oder sie seine Telefonnummer preisgibt. Es sei in fast allen Fällen so, dass der Empfänger seine Nummer irgendwo im Internet angegeben habe, und dann vielleicht unabsichtlich darauf geantwortet habe. Auf einem Smartphone könne das ja schnell passieren. Die meisten Telekom-Anbieter, wie z.B. in dem oben genannten Beispiel die Post, kämen ihren Kunden ja auch entgegen, das sei aber keine Pflicht, betont Poushanchy. Bei Problemen kann der Konsumentenschutz Hilfe leisten, indem er einen Brief aufsetzt, in dem er den Mobilfunkanbieter um einen Gefallen bittet.
In den allermeisten Fällen handele es sich bei SMS-Inhaltsanbietern um Firmen, die auch eine entsprechende Genehmigung hätten. Bei illegalen Anbietern sehe es natürlich anders aus: Telefonnummern werden auf Websites gesammelt, die sehr schnell verschwinden; rückwirkend sein Geld dort zurückzubekommen, sei praktisch unmöglich. In solchen Fällen soll der Betrogene Strafanzeige erstatten.
Das grundlegende Problem ist laut dem ULC-Juristen, dass die Gesetzgebung recht vage sei. Die ULC bedauere, dass das System auf einem „Opt-out“-Prinzip beruhe, d.h. man muss explizit angeben, dass man aus dem System raus will; die ULC fordere ein klares „Opt-in“-System, d.h. jeder Nutzer sollte explizit bestätigen müssen, dass er mit einem solchen SMS-Dienst einverstanden ist.
Keine Straftaten, aber viel Verwirrung
Auch beim SMS-Dienstleister Mpulse S.A., über den eigenen Aussagen zufolge 90 Prozent der Premium-SMS in Luxemburg ablaufen, ist man sich des Problems bewusst. Mpulse ist die Schnittstelle zwischen den Inhalts- und den Telekomanbietern.
Das System beruhe allerdings auch jetzt schon auf einem „Opt-in“-Prinzip, wurde uns dort auf Nachfrage hin gesagt. Nachdem der Kunde seine Telefonnummer auf einer Website angegeben hat, die Premium-SMS anbietet, erhalte der Kunde bereits jetzt eine SMS mit einem Code-Wort, das er als Bestätigung verwendet. Die Tatsache, dass diese Abläufe auf zwei verschiedenen Plattformen – Website und Handy – stattfinden, habe aber ganz offensichtlich zu großer Unsicherheit geführt. „Es gab aber keine Straftaten, lediglich Beschwerden und reichlich Verwirrung,“ betont Jonathan Prince, Direktor von Mpulse. Über die Logbuch-Dateien könne man aber stets eindeutig nachvollziehen, wann sich ein Internetnutzer wo angemeldet habe.
Mehr Transparenz
Auf Initiative von Mpulse sei schon vor einiger Zeit die Website „stopsms.lu“, ein gemeinsamer Dienst der luxemburgischen Mobilfunkbetreiber, eingerichtet worden, wo jeder kontrollieren kann, ob seine Telefonnummer bei einem SMS-Premium-Anbieter gespeichert ist, und sich dann auch bei diesen abmelden kann.
Prince bestätigt auch die Forderung des ILR: „Das ILR will, dass wir die Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für den Kunden verbessern.“ Nach der besagten Pressekonferenz habe sich sofort eine Arbeitsgruppe gebildet, um genau das zu erreichen. Und alle Beteiligten seien sich auch einig geworden. Erstens müssen die Empfänger einer SMS-Premium-Nachricht nun obligatorisch auf gleichem Weg, also per SMS, bestätigen, dass sie den Dienst auch wirklich wünschen. Auch werde dem Empfänger nun eine direkte Möglichkeit geboten, um beim Anbieter gegebenenfalls eine Rückerstattung des Betrags zu verlangen, sagt Prince. Diese Neuerungen würden ab dem 30. September in Kraft treten.
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get och héich Zäit dat dat Ofgezocks ophéiert. Brauch keen Mënsch