Drogenpolitik / Ab Herbst werden Daten über den Cannabiskonsum in Luxemburg gesammelt
Am Freitag trafen sich Justizministerin Sam Tanson sowie Gesundheitsministerin Paulette Lenert mit politischen Vertretern aus Deutschland, Malta und den Niederlanden, um sich über den Umgang von Hanf zu medizinischen Zwecken, aber auch über den reinen Freizeitkonsum von Cannabis auszutauschen.
Der ehemalige Gesundheitsminister Etienne Schneider hatte nach der Wahl von 2018 angekündigt, den Konsum von Cannabis zu legalisieren. Die Legalisierung sollte eigentlich im Herbst 2023 unter Dach und Fach sein. Doch das Unterfangen geriet ins Stocken. Als Gründe hierfür wurden die anhaltende Corona-Pandemie sowie juristische Hürden auf der europäischen Bühne genannt. Am Freitag legte Justizministerin Sam Tanson einen neuen Zeitplan zur vollständigen Legalisierung von Cannabis vor, den man gemeinsam mit Deutschland und Malta umsetzen will. Holland geht erst einmal seinen eigenen Weg.
„Fast ein halbes Jahrhundert nach dem Inkrafttreten unseres Gesetzes, das den Drogenkonsum unter Strafe stellt, nämlich des Gesetzes vom 19. Februar 1973 über den Verkauf von Arzneimitteln und die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, verfolgt Luxemburg immer noch eine Drogenpolitik, die hauptsächlich auf Repression setzt. Wie unsere Statistiken jedoch zeigen, kann das Scheitern dieses Ansatzes nicht geleugnet werden, und es ist an der Zeit, einen neuen Ansatz zu entwickeln, der auf dem Dialog mit Staaten, die die gleiche Erfahrung gemacht haben, sowie mit europäischen und internationalen Institutionen beruht“, erklärte die Justizministerin. Deshalb möchte man drei verschiedene Etappen vor der Legalisierung abarbeiten.
Keine THC-Maximalgrenze
In einer ersten Etappe wurde vor ein paar Monaten ein Gesetzentwurf auf den Instanzenweg gebracht, der es künftig jedem Haushalt, in dem eine volljährige Person lebt, erlaubt, bis zu vier Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anzubauen. Die Samen – die ebenfalls nur an Erwachsene verkauft werden sollen – können bei ausgewählten luxemburgischen Händlern oder online erworben werden. Eine Maximalgrenze für den Prozentsatz von THC soll es ebenso wenig geben wie eine Mengenbeschränkung für die Samen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Zucht von Hanfsamen ebenfalls in Luxemburg erlaubt werden. Der Hanf darf im Innen- oder im Außenbereich angebaut werden. Allerdings müssen die Parzellen direkt am Wohnhaus liegen, damit die Pflanzen im Falle einer Kontrolle dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden können.
Der Konsum im öffentlichen Raum soll weiterhin verboten bleiben. Wer mit maximal drei Gramm Hanf erwischt wird, muss in Zukunft 145 Euro Strafe zahlen. Die Blüten werden beschlagnahmt, der Eintrag ins Strafregister entfällt allerdings. Bislang fielen hierfür Geldstrafen zwischen 251 und 2.500 Euro an. Anders sieht es aus, wenn bei einer Kontrolle mehr als drei Gramm Cannabis gefunden werden. In solchen Fällen sollen die allgemeinen Strafprozessgesetze weiterhin gültig sein. Was den „Code de la route“ betrifft, soll noch immer eine Null-Toleranz-Grenze für THC im Blut gelten. Verstöße werden mit zwischen acht Tagen und drei Jahren Haft sowie mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 10.000 Euro geahndet. Auch Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren, dürfen nicht Auto fahren.
Konsumverhalten und Risiken
In einer zweiten Phase möchte sich das Gesundheitsministerium ein Bild über das Konsumverhalten und die Risiken von Hanf in Luxemburg machen. Zu diesem Zweck wird ab kommendem Herbst eine allgemeine Bestandsaufnahme, was den Konsum von Hanf für den Freizeitgebrauch angeht, ausgearbeitet. Diese Daten sollen dann wissenschaftlich ausgewertet werden und die Konsumenten über die gesundheitlichen Risiken aufgeklärt werden. „Ich bin überzeugt, dass es einen Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik geben muss, der auf der Hauptverantwortung für einen kohärenten, ausgewogenen und evidenzbasierten Ansatz beruhen muss, der darauf abzielt, das für die Gesellschaft vorteilhafteste Ergebnis zu erzielen. Die Einführung dieser neuen öffentlichen Politik, die sich auf die Prävention und die Reduzierung von Risiken und Schäden durch Regulierung statt durch Repression und Zwangsmaßnahmen konzentriert, stellt uns vor neue Herausforderungen auf internationaler und europäischer Ebene, die wir in unserer Konsultierung konstruktiv diskutiert haben“, erklärte die Gesundheitsministerin Paulette Lenert.
Seit 2019 wird Patienten in Luxemburg bei verschiedenen Krankheiten medizinisches Cannabis verschrieben. Die Blüten können mit einem Vaporizer geraucht werden oder ins Essen gemischt werden. Vorzugsweise werden die Blüten in Tee verkocht. Seine medizinische Wirkung entfaltet der Hanf größtenteils durch Cannabidiol – auch als CBD bekannt. CBD gilt als nicht psychoaktives Cannabinoid, das heißt, es löst keine Wirkung auf das zentrale Nervensystem aus und die Wahrnehmung wird nicht verändert. Bei verschiedenen Krankheiten wird auch medizinisches Cannabis mit Tetrahydrocannabinol (THC) verschrieben. THC sorgt für den Rausch, kann aber auch Schmerzen lindern und entzündungshemmend wirken. Patienten, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, müssen ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, bei einer Krankenkasse aus Luxemburg versichert sein und die luxemburgische Nationalität besitzen. Sie müssen sich an einen der rund 250 Ärzte wenden, die mittlerweile an der obligatorischen Weiterbildung des Gesundheitsministeriums teilgenommen haben. Die vollständige Liste mit allen Ärzten darf aus verschiedenen juristischen Gründen nicht auf der Homepage santé.lu veröffentlicht werden.
Lokale Produktion
Bei schwerkranken Patienten kann medizinisches Cannabis als Appetitanreger oder auch gegen Übelkeit genutzt werden. Bei Krebspatienten kann es indes die Nebenwirkungen der Chemotherapien lindern und hilft auch bei Multipler Sklerose oder chronischen Schmerzen. Medizinisches Cannabis kann hier zwar keine vollständige Genesung herbeiführen, die Schmerzen der Patienten werden aber durch die Nutzung maßgeblich gelindert. Da Marihuana auch negative Wirkungen bei Kindern und Jugendlichen haben kann, muss der Patient mindestens 25 Jahre alt sein. Drogensüchtigen und Patienten mit Herzproblemen wird medizinisches Cannabis ebenfalls verwehrt. Um in Zukunft Engpässe beim medizinischen Hanf zu vermeiden, plant die Regierung den professionellen Anbau von medizinischem Cannabis zu erlauben. Hierzu muss noch ein Gesetzentwurf auf den Instanzenweg gebracht werden.
Über den professionellen Anbau von Hanf für den Freizeitkonsum sowie dessen Vertrieb werde die Regierung frühestens 2023 entscheiden, so die Justizministerin zum Abschluss.
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Wer will denn riskieren, wegen einem Steckling bestraft zu werden?
„im Falle einer Kontrolle ..“
Da mussen se awer e Mandat hunn an e Rendez-vous.