Maskenpflicht-Ende / Ab jetzt darf auch nach der deutschen Grenze in Bus und Bahn wieder Gesicht gezeigt werden
In Bussen und Bahnen fällt nach fast drei Jahren Corona nun in ganz Deutschland die Maskenpflicht.
Wer in der jüngeren Zeit mit dem Zug zwischen Luxemburg und Deutschland unterwegs war, war jenseits der Grenze weiterhin einer Maskenpflicht unterworfen – und das lange, nachdem diese im Großherzogtum abgeschafft war. Damit ist jetzt Schluss: Nachdem etwa die Hälfte der 16 deutschen Bundesländer in ihrem Regionalverkehr die Regel bereits aufgehoben hat, gilt ab diesem Donnerstag auch in den restlichen Ländern und im Fernverkehr keine Tragepflicht mehr – das betrifft ICEs, ICs, ECs und auch Fernbusse wie Flixbus.
Ursprünglich sollte es im Fernverkehr erst im April so weit sein. Die Regierung hatte die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Regel aber wegen der Entspannung der Lage vor kurzem vorzeitig aufgehoben.
Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach riet dazu, freiwillig Masken zu tragen. „Ich tue es auch. Um kein Long Covid zu riskieren und andere zu schützen“, schrieb der sozialdemokratische Politiker am Mittwoch auf Twitter. Lauterbach bezeichnete zugleich die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung großer Corona-Winterwellen als erfolgreich. Deshalb könne die Maskenpflicht im Fernverkehr entfallen.
Anfangs reichten Tücher oder Schals
Im April 2020 hatten die ersten Bundesländer in Deutschland eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt – anfangs reichten Tücher oder Schals. Nach und nach wurde die Maske zur Regel. Im Januar 2021 führte Bayern als erstes Bundesland dann eine FFP2-Maskenpflicht ein.
Mit dem deutschlandweiten Aus der Tragepflicht in Bussen und Bahnen läuft an diesem Donnerstag auch eine weitere Bundesvorgabe früher als geplant aus: die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Betriebe müssen keine Hygienekonzepte mehr aufstellen und etwa prüfen, ob sie ihren Beschäftigten Homeoffice- und Testangebote machen.
Die Pflicht, sich bei einer Corona-Infektion zu isolieren, wird bis Ende der Woche in allen Bundesländern bis auf Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls Geschichte sein.
Einige Corona-Regeln bleiben aber noch bestehen: Landesweit müssen Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen bis zum 7. April weiterhin FFP2-Maske tragen, für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen braucht es außerdem einen negativen Test.
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