Luxemburg / Abgeordnete beschließen Zuwendungen in Millionenhöhe: Von Steuergutschriften und anderen Vergütungen
Das Parlament hat am Dienstag zwei Finanzierungsgesetze für erschwinglichen Wohnraum verabschiedet. Beschlossen hat es ebenfalls neue Steuergutschriften für Investitionen in energie- und ressourcensparende Technologien. Erstmals erhält die Vergütung von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft der Ärzte eine gesetzliche Grundlage.
Luxemburgs Parlament hat am gestrigen Dienstag einstimmig zwei Gesetze zur Beteiligung des Staates an den Wohnungsbauprojekten der „Société nationale des habitations à bon marché“ (SNHBM) in den Gemeinden Kehlen und Luxemburg zugestimmt. Der öffentlich-rechtliche Bauträger realisiert in der zweiten Phase des Projekts „Elmen“ in Kehlen 51 Einfamilienhäuser und 103 Wohnungen in zehn Mehrfamilienhäusern. Vorgesehen sind staatliche Zuwendungen in Höhe von 83,6 Millionen Euro. Für das gesamte Projekt „Elmen“ wurden die staatlichen Beihilfen auf 188 Millionen Euro angehoben. Insgesamt sollen hier 800 Wohnungen entstehen.
Mit dem zweiten Gesetz genehmigte das Parlament 193 Millionen Euro zur Realisierung des Wohnungsbauprojekts „Itzigerknupp“ in Bonneweg, an dem neben der SNHBM auch Privatpromoteure beteiligt sind. Die SNHBM will hier 74 Einfamilienhäuser und 484 Apartments errichten. Ein Teil der Wohnungen werde verkauft, andere vermietet. Insgesamt sieht das Projekt „Itzigerknupp“ 786 Wohnungen vor.
Obwohl von erschwinglichem Wohnraum geredet werde, könnten sich etliche Haushalte nach wie vor keine Wohnung leisten, monierten mehrere Oppositionssprecher unter Verweis auf die hohen Darlehenszinsen. Sowohl Taina Bofferding (LSAP) als auch Marc Goergen (Piratenpartei) schlugen vor, Mietkauf zu ermöglichen. David Wagner („déi Lénk“) zufolge sollte verstärkt auf Mietwohnungen gesetzt werden.
Steuergutschrift auf anfallende Betriebskosten
Geändert hat das Parlament die bisherigen Regelungen für Steuergutschriften bei betrieblichen Investitionen in Sachgüter. Gefördert werden insbesondere Investitionen in energie- und ressourcenschonender Technologie sowie bei der weiteren Digitalisierung der Unternehmen. Die Maßnahme war von den Sozialpartnern anlässlich der Tripartite im September 2022 vereinbart worden. Ab 2024 wird eine Steuergutschrift in Höhe von 18 Prozent auf Investitionen in digitale und in energie- und ressourcensparende Technologien und, die große Neuerung, auf die anfallenden Betriebskosten gewährt. Die Maßnahme soll zur Realisierung des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans Luxemburgs (PNEC) und somit zur digitalen, ökologischen und energetischen Transformation des Landes beitragen.
Betriebe, die derlei Investitionen planen und staatliche Förderungen wünschen, müssen im Vorfeld ein entsprechendes Projekt vorlegen. Über eine staatliche Förderung entscheidet der Wirtschaftsminister zusammen mit den Ressortkollegen aus Finanzen, Energie und Umwelt aufgrund eines Gutachtens einer beratenden interministeriellen Kommission. Die Betriebe werden bei ihrer Steuererklärung das entsprechende Zertifikat des Ministeriums vorlegen müssen. Das Gesetz hebt des Weiteren den Steuerkredit für allgemeine Investitionen in Sachgüter von acht auf zwölf Prozent an, wobei andre Gutschriftmöglichkeiten abgeschafft werden.
Während Handels- und Handwerkskammern das Gesetz begrüßen, lehnt die Salariatskammer das Projekt ab. Unklar seien die mit der neuen Steuergutschrift einhergehenden Steuerausfälle für den Staat, so die CSL. Der Staatsrat befürchtet seinerseits das Entstehen neuer Verwaltungshürden, da bisher allein das Finanzamt über die Bewilligung von Steuerkrediten entschied, beim neuen Steuerkredit jedoch das Ministerium befinden wird. Die neuen Steuergutschriftmaßnahmen und ihre Folgen auf Betriebsinvestitionen sollen nach drei Jahren einer Bewertung unterzogen werden. „déi Lénk“ lehnte als einzige Partei das Projekt ab. Betrugsfälle seien nicht ausgeschlossen, so David Wagner. Die Folgen für die staatlichen Steuereinnahmen könnten 200 Millionen Euro jährlich übersteigen, sagte Finanzminister Gilles Roth (CSV).
Der Anteil von Biokraftstoff in Diesel und Benzin soll ab 1. Januar 2024 von derzeit acht auf 8,4 Prozent angehoben werden, so ein weiteres Gesetz zur Umsetzung des PNEC. Das Beimischen von Biosprit soll dazu beitragen, den Anteil von erneuerbaren Energien beim Endverbrauch im Transportbereich bis 2030 auf 18 Prozent zu erhöhen, zehn Prozent dank Biokraftstoff. Allein ADR und „déi Lénk“ stimmten gegen das Gesetz.
Erhöhung der Aufnahmekapazität
Die Vergütung der Ärzte für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft („garde“, „astreintes“) in den Krankenhäusern erhält mit der gestern verabschiedeten Reform des Krankenhausgesetzes eine legale Grundlage. 2023 war sie durch eine Konvention zwischen dem Spitalverband (FHL) und dem Gesundheitsministerium als Pilotprojekt geregelt. Das Staatsbudget wird 2024 nunmehr 60,5 Millionen Euro vorsehen. Rufbereitschaft wird über die Woche zwischen 18.00 Uhr und 7.00 Uhr, für 24 Stunden an Wochenenden und an Feiertagen, der Bereitschaftsdienst in der Klinik, unabhängig des Wochentages, während 24 Stunden vergütet. Das Gesetz erhöht die maximal genehmigte Zahl von Geriatrie-Akutbetten.
Zusätzliche Betten werden ebenfalls in den Pädiatrie-Abteilungen und für die Jugendpsychiatrie genehmigt. Das nationale PET-Zentrum bekommt seinerseits einen zweiten PET-CT. Die im CHL eingerichtete und allen Nuklearmedizinern des Landes und der Großregion zur Verfügung stehende aktuelle Anlage sei maximal ausgelastet, hieß es. Die Zahl der durchgeführten Untersuchungen ist laut dem 2021er Tätigkeitsbericht des PET-Zentrums von 2.233 im Jahr 2010 auf 6.478 im Jahr 2021 gestiegen. Angeschafft werden ebenfalls zwei weitere Knochendichte-Messgeräte.
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Alles warme Luft, umgesetzt wird jedoch nix.