Parlament / Abgeordnete wünschen sich mehr Kompetenzen für die Mediationsstelle
Wer sich von einer staatlichen oder kommunalen Verwaltung ungerecht oder unangemessen behandelt fühlt, kann sich beim Ombudsman beschweren. 957 Mal wurde die Mediatorin im Jahr 2018 mit Beanstandungen befasst. Das Parlament setzte sich gestern mit dem Jahresbericht 2018 von Ombudsman Claudia Monti auseinander.
Luxemburgs Ombudsman Claudia Monti leitet die Beschwerdestelle seit März 2017. Den Jahresbericht hatte sie den Abgeordneten bereits am 26. Februar vorgestellt. Wichtigste Schlussfolgerung der Orientierungsdebatte: Der Wirkungsbereich des Ombudsmans sollte auf jene privatrechtliche Einrichtungen ausgedehnt werden, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, so Seniorenheime, Kinderbetreuungseinrichtungen und Busunternehmen.
2018 schloss die Dienststelle 857 Dossiers ab. Lediglich 595 Beschwerden waren als zulässig erklärt worden. 331 Mal intervenierte die Mediatorin bei der entsprechenden Verwaltung. In 246 Fällen führte dies zu einer ergänzenden Information der Verwaltung oder aber die Entscheidung wurde abgeändert. Die meisten Beschwerden betrafen das Außen- und Immigrationsministerium (Aufenthaltsgenehmigung), die Sozialversicherung (Gesundheitskasse, Renten) und das Finanzministerium (Steuern). 97 Beschwerden richteten sich gegen kommunale Entscheidungen.
Die Orientierungsdebatte war vom Petitionsausschuss beantragt worden. Ihr Berichterstatter Marc Goergen (Piraten) betonte die Notwendigkeit der Arbeit des Ombudsmans. Der unabhängig arbeitende Dienst sei eine Bereicherung für das Land, trage er doch zu besseren öffentlichen Verwaltungen bei. Bei fast allen Beschwerden zeichne sich dasselbe Muster ab, so Goergen. Die Bürger seien mit der Arbeit der Verwaltung unzufrieden, weil diese Rückfragen unbeantwortet ließe oder spät antwortete. Goergen wies jedoch auch auf die Feststellung des Ombudsmans hin, dass sich Bürger manchmal respektlos gegenüber Verwaltungen äußerten. In den letzten Jahren habe sich die Kommunikation zwischen Behörden und Bürger jedoch verbessert.
Redner sprechen sich für Kompetenzerweiterung aus
Seit Jahren bemängelt der Ombudsman, er sei nicht für jene Einrichtungen kompetent, die eine öffentliche Mission erfüllen, dabei vom Staat finanziert, aber von privaten Trägern geführt werden. Das betrifft etwa Seniorenheime und Betreuungseintichtungen für Kinder. Auch Berichterstatter Goergen sollte das Problem hervorheben. Fast alle Redner sprachen sich für eine Kompetenzerweiterung des Ombudsmans aus. Zumal eine Mediation für beide Seiten vorteilhaft sei, insbesondere finanziell. Derlei Mittlerarbeit würde die Verwaltungsgerichte entlasten, so Sven Clement (Piraten). Der Ombudsman erspare den Weg durch die Gerichte, so auch Simone Asselborn-Bintz (LSAP). CSV-Sprecher Paul Galles zufolge könnte eine neue Mediationsstelle geschaffen werden. Für „déi gréng“ sollten alle Bürger dieselben Rechte haben, unabhängig davon, ob ein öffentlicher Dienst von einem öffentlichen oder privaten Träger erbracht wird, so Marc Hansen („déi gréng“). Er hoffe, dass derlei Kompetenzerweiterung bald realisiert werde, meinte David Wagner („déi Lénk“). Roy Reding (ADR) erinnerte seinerseits an die Forderung seiner Partei nach einem Ombudsman für ältere Personen.
Frank Colabianchi (DP) zufolge führe schlechte Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger zu Misstrauen und schließlich zu Vertrauensverlust gegenüber den Institutionen. Staat und Gemeinden seien dem Bürger gegenüber eine korrekte und begründete Antwort auf seine Fragen schuldig. Unverständlich sei, dem „député-maire“ von Bartringen zufolge, dass es immer noch Gemeinden gebe, die eine Antwort auf Anfragen des Ombudsmans verweigerten. Claudia Monti hatte in diesem Zusammenhang angeregt, in Zukunft die Namen der betroffenen Gemeinden zu nennen. Ein Vorschlag, den David Wagner („déi Lénk“) ausdrücklich begrüßte.
Mehrere Sprecher forderten, die Bürger über die Beschwerdemöglichkeit beim Ombudsman zu informieren. In jedem Bescheid einer Verwaltung sollte neben der Rekursmöglichkeit bei Gericht vermerkt sein, dass der Betroffene beim Ombudsman Beschwerde einlegen kann.
Marc Hansen (DP), Minister des öffentlichen Dienstes und für Beziehungen mit dem Parlament zuständig, hob die doch geringe Beschwerdezahl mit jener der in den Verwaltungen getroffenen Entscheidungen hervor. Erstere sei über die Jahre nicht über 1.100 im Jahr gestiegen gegenüber hunderttausenden Beschlüssen der staatlichen und kommunalen Verwaltungen. Seine Schlussfolgerung: Staat und Gemeinden hätten gute Beamte. Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) wollte sich ihrerseits nicht als Chefin der Gemeinden sehen. Sie werde aber die Kommunen weiter zur Zusammenarbeit mit dem Ombudsman ermutigen, sagte sie.
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