Langjährige Forderung erfüllt / Abkommen wertet Karrieren der „Chargés“ im Musikunterricht auf
Jahrelang hat sich die Gewerkschaft der Lehrbeauftragten im Musikunterricht (ACEN) dafür eingesetzt, die Karrieren der „Chargés“ anzupassen. Vor genau einer Woche haben sich die Gewerkschaften mit den zuständigen Ministern geeinigt. ACEN-Präsident Laurent Clement erläutert im Tageblatt-Gespräch, was das nun konkret für die Lehrbeauftragten bedeutet.
Am 15. Juli haben sich die Gewerkschaften ACEN („Association des chargés de l’enseignement national“) und FGFC („Fédération générale de la fonction communale“) zusammen mit den Ministern für Bildung, Claude Meisch, und für Inneres, Taina Bofferding, auf ein Abkommen geeinigt. Dieses sieht vor, die Karrieren der Lehrbeauftragten im Musikunterricht anzupassen. Bislang waren diese falsch eingestuft und demnach unterbezahlt worden. In einem Tageblatt-Gespräch Mitte Mai hatten die Gewerkschaftler der ACEN die „Chargés“ als „Stoussnéckele vun der Natioun“ bezeichnet.
Das neue Abkommen sieht nun vor, dass die Lehrbeauftragten, die als „Salarié“ oder „Employé communal“ zum Zeitpunkt der Einführung des Gesetzesprojektes im September 2022 eingestellt sind, zum 1. Januar 2023 in die jeweiligen Kategorien C1, B2, A2 und A1 eingestuft werden. Bisher waren sie lediglich in einer Unterkategorie ihrer eigentlichen Gehaltsklassen eingeordnet worden. Vor einigen Monaten war die richtige Einstufung dieser Karrieren bereits angekündigt worden. Doch für die A1-Karriere, in der die Lehrbeauftragten ein Masterdiplom haben, war lediglich eine Aufwertung auf die neue Bachelorkarriere (A2) vorgesehen. Hier hatte sich die ACEN quergelegt. Mit Erfolg. Denn auch dieser Punkt wurde nun behoben.
Laurent Clement, Präsident der ACEN, zeigt sich im Tageblatt-Gespräch zufrieden über das neue Abkommen. „Wir sind absolut zufrieden, sonst hätten wir unser Einverständnis auch nicht gegeben“, sagt er. Die zuständigen Minister seien den Gewerkschaften einen Schritt entgegengekommen. Insbesondere in der Frage zur Einstufung der A1-Karriere. Der Vorschlag vom März, der besagte, dass diese „Chargés“ in die richtige A2-Karriere eingestuft werden, bleibt weiter bestehen. Doch es wurde ein zusätzlicher Schritt hinzugefügt. Diese „Chargés“ bleiben nicht in der A2-Karriere (Bachelor), sondern werden sofort „par promotion“ in die A1-Karriere eingestuft. „Dies steht ihnen eigentlich auch zu, da sie ja über ein Masterdiplom verfügen“, so Clement.
Insbesondere jene mit Masterdiplom haben nun endlich die Perspektive, bis zum Schluss der A1-Karriere zu kommen, also dem ‚fin de carrière‘ACEN-Präsident
Bei der A1-Karriere passieren diese zwei Schritte gleichzeitig. „Es ist nur ein Rechenumweg“, erklärt Clement. Die A2-Karriere tauche beim Umstufen der Masterdiplomierten nicht auf deren Gehaltszettel auf. Am Anfang sei allerdings nicht vorgesehen, beide Schritte gleichzeitig zu tun, so der ACEN-Präsident. Eigentlich sollte erst nach ein paar Monaten von A2 auf A1 umgestellt werden. Das wurde dann verworfen. Der ACEN-Präsident spricht von einem Konsens. „Beide Seiten mussten etwas geben, um dahin zu kommen“, sagt er. „Wir haben anhand von Rechenbeispielen gesehen, was dies im Gehalt ausmacht. Das ist eine enorme Aufwertung“, sagt er. Hätte man dieses Abkommen schon früher getroffen, wären manche „Chargés“ in ihrer Karriere schon eine Stufe höher. Diesen „Echelon“ hätten sie nun eben nicht bekommen. Aber dennoch sei das Abkommen ein wichtiger Schritt. Denn alle „Chargés“ werden nun gerecht nach ihrem jeweiligen Diplom bezahlt. „Insbesondere jene mit Masterdiplom haben nun endlich die Perspektive, bis zum Schluss der A1-Karriere zu kommen, also dem ‚fin de carrière‘“, so Clement.
Der 1. Januar 2023 ist Teil des Konsenses
Im Vorfeld des Abkommens hatten sich die Gewerkschaften ACEN und FGFC abgesprochen. Dazu kamen zwei Unterredungen mit den Ministern Bofferding und Meisch sowie ein Treffen mit einem Berater des Innenministeriums. Bei diesen Gesprächen wurden laut Clement sämtliche Fragen bis ins Detail geklärt. Das Einverständnis zum aktuellen Abkommen sei demnach einstimmig erfolgt. „Das ist ein Erfolg für uns“, so Clement.
Wie aber steht es mit dem Stichdatum vom 1. Januar 2023, ab welchem die Karrieren angepasst werden? Eine frühere Forderung der ACEN sah vor, die Karrieren retroaktiv zum 1. Januar 2017 aufzuwerten. Daraus wurde nichts. Dies ist demnach ein Punkt, der dem Konsens zum Opfer gefallen ist. Sonst wäre das Abkommen als solches vielleicht gar nicht möglich gewesen. „Wir sehen aber jetzt eine klare Verbesserung“, so Clement. „Die Ministerien sind einen Schritt auf uns zugekommen. Das war ja lange nicht so“, sagt er.
Dass die Aufwertung der Karrieren erst zum 1. Januar 2023 erfolge, habe mit einem Abkommen zwischen der Regierung und der CGFP zu tun, erklärt Clement. Dort wurde festgehalten, dass es keine strukturellen Veränderungen vor dem 1. Januar 2023 geben wird. Eigentlich wollten die Minister das Stichdatum auf den 1. September 2022 festlegen. Denn die Aufwertung der Karrieren sollte gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Reform des Musikschulgesetzes am 1. September 2022 stattfinden. „Jeder muss hier Kompromisse machen“, sagt Clement.
Zufrieden zeigt sich der ACEN-Prasident auch darüber, dass das Abkommen noch vor der Sommerpause zustande kam. „Auf der ganzen Linie sind wir jetzt zufrieden, wie das Ganze gelaufen ist“, sagt er. „Unsere Hauptforderung war stets die vollwertige Diplomanerkennung für alle ,Chargés‘, die im Dienst sind. Das haben wir erreicht.“
Das Abkommen über die Einstufung der Karrieren soll Teil der Reform des Musikschulgesetzes werden und im Gesetzestext verankert werden. Das neue Gesetz zum „Enseignement musical“ wurde am 16. Juli durch den Regierungsrat angenommen und wird heute in einer Pressekonferenz vorgestellt.
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