Tierschutz / Acht Hunde illegal nach Luxemburg gebracht – Darauf müssen Sie bei einer Einreise achten
Eine Hündin und sieben Welpen wurden illegal aus Serbien, einem nicht tollwutfreien Land, nach Luxemburg gebracht. Die acht Hunde, die nicht regelkonform nach Luxemburg eingeführt wurden, befinden sich derzeit in Quarantäne, um eine Tollwutinfektion auszuschließen. Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) erinnert deswegen in einer Pressemitteilung an die Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern. Die ALVA betont die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Vorgaben.
Haustiere (Hunde, Katze oder Frettchen) müssen durch einen Mikrochip identifizierbar sein. Für die Einreise muss außerdem eine gültige Tollwutimpfung vorliegen – wobei zwischen der Impfung und der Abreise aus dem Herkunftsland mindestens 21 Tage liegen müssen. Handelt es sich um ein Tier aus einem nicht tollwutfreien Land, muss es sich mindestens 30 Tage nach der Impfung einen Tollwut-Antikörper-Titrationstest unterziehnen.
Bei einem positiven Test darf das Tier frühestens nach drei Monaten nach Luxemburg transportiert werden. Innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise muss es auérdem von einem amtlichen Tierarzt untersucht werden. Zudem muss ein amtlicher Tierarzt dem Tier eine Gesundheitsbescheinigung ausstellen.
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