Verbraucherschutzserie (5) / Achtung, Mehrkosten: Smartphone nutzen wie zu Hause gilt nicht überall in Europa
Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Reisezeit. Doch Vorsicht beim Benutzen des Smartphones: Roaming wie zu Hause gilt nicht überall! Europa ist nicht die EU und je nach Anbieter und Abonnement gibt es Unterschiede. Ein kurzer Überblick.
Seit der Einführung der EU-Roaming-Verordnung ist die Nutzung des Smartphones im nahen Ausland einfacher geworden. Ein unbedenkliches Vergnügen ist es aber nicht. Denn es gibt Einschränkungen, auf die der Verbraucher achten sollte, wie das europäische Verbraucherzentrum (CEC) in Luxemburg betont.
Am 15. Juni 2017 ist das EU-Roaming-Abkommen in Kraft getreten. Es umfasst Anrufe, SMS und mobile Datennutzung. Für diese Dienste muss der Konsument keine Aufschläge mehr zahlen. Es gilt für alle 27 Länder der Europäischen Union sowie für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also ebenfalls für Island, Norwegen und Liechtenstein. Mit an Bord, und da denkt man vielleicht nicht auf Anhieb daran, sind auch die französischen Überseegebiete. Großbritannien hingegen ist seit dem Brexit auch beim EU-Roaming raus.
Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum entscheiden einige Mobilfunkanbieter sich jedoch dazu, ihre Angebote auszuweiten. Das gilt insbesondere für einige Länder, die im geografischen Europa liegen. Wie Andorra, Monaco, San Marino oder die Schweiz zum Beispiel. Vor allem die Schweiz dürfte Wintersportler jetzt interessieren.
Ob diese letztgenannten Länder aber wirklich mit abgedeckt werden, hängt vom Anbieter ab. Hierzu gilt der gute Rat des Verbraucherzentrums: „Der Konsument muss sich klar informieren, bevor er einen Vertrag unterschreibt.“
Unterschiedliche Angebote
Wie ist es dann im restlichen Europa, beispielsweise in der Ukraine oder der Türkei? Diese Frage ist nicht mit einem Satz zu beantworten. In Bezug auf die Türkei meinte ein Redaktionskollege, dass sein Abo es ihm nicht erlaubt hätte, eine Option zu aktivieren, um günstiger in der Türkei telefonieren zu können. Bei einem anderen Anbieter aber gibt es diese Option. Zudem ist sie sehr einfach, allerdings gegen einen Aufpreis, temporär erhältlich. Was die Ukraine anbelangt, gibt es besondere Angebote, aber auch die unterscheiden sich je nach Provider.
Im Prinzip gilt, dass es bei der Nutzung des Smartphones keine Kostenbegrenzung in Ländern, die nicht strikt in die Roaming-Verordnung einbezogen sind, gibt. Das heißt, dass die Mehrkosten sehr hoch sein können. Was besondere Angebote anbelangt, seien die Anbieter völlig frei, so das Verbraucherzentrum. Ein Anbieter könne sich weigern, eine spezielle Option für ein bestimmtes Land anzubieten. Er könne, im Gegenteil, aber auch eine größere Anzahl von Ländern in einem Paket ohne zusätzliche Kosten anbieten oder er könne eine kostenpflichtige Option für Anrufe in ein Land oder in eine Gruppe von Ländern vorschlagen. Ebenso könne er sein Angebot staffeln, für alle Kommunikationen zum Beispiel oder nur für SMS, nur für Internet, nur am Abend oder nur am Wochenende und so weiter.
Die Freiheit des Anbieters sei in diesen Fällen vollkommen, da diese Angebote über das von der Roaming-Verordnung vorgesehene Minimum hinausgehen oder, anders ausgedrückt, nicht gesetzlich geregelt sind.
Bei Kreuzfahrten gelten wiederum andere Regeln. Die hängen aber nicht unbedingt vom Anbieter des Funknetzes ab, sondern in erster Linie von der Schifffahrtsgesellschaft. Und nochmals andere Regeln gelten bei Reisen in exotischere Gefilde.
Der beste Weg, sich als Verbraucher präzise über sein Abonnement, eventuelle Zusatzkosten und mögliche Optionen zu informieren, ist, beim Anbieter selbst nachzufragen – am besten vor der Reise.
Hilfe für Konsumenten
Bei Fragen oder Problemen im Rahmen des Verbraucherschutzes können Sie sich an das europäische Verbraucherbüro in Luxemburg wenden (cecluxembourg.lu, 26 84 64-1, info@cecluxembourg.lu) oder an die Luxemburger Verbraucherschutzunion (ulc.lu, 49 60 22-1, info@ulc.lu).
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