Gericht / Aktivisten Freitag und Jacoby geben Verstöße gegen Corona-Gesetze zu – aber streiten deren Legitimität ab
Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby haben gegen die Corona-Gesetzgebung verstoßen. Das streiten die beiden Co-Organisatoren der wöchentlichen Demonstration gegen die Anti-Pandemie-Maßnahmen eigentlich auch nicht ab. Vor dem Friedensgericht stellen sie aber die Legitimität dieser Gesetze infrage. Deshalb wollen sie, dass das Verfassungsgericht darüber urteilt, bevor über sie geurteilt wird.
Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby, zwei mittlerweile bekannte Namen der wöchentlichen Proteste, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Luxemburger Regierung richten, müssen sich vor Gericht verantworten. Vor dem Friedensgericht sollen sie erklären, warum sie im Verlaufe der vergangenen Monate öfters gegen die Corona-Gesetzgebung verstoßen haben. Es werden ihnen keine Verbrechen, sondern Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen. Darauf steht eine Geldstrafe, keine Haftstrafe.
Alles in allem geht es um sechs Verstöße. Fünf gegen die sanitären Maßnahmen und einen gegen das Polizeireglement. Bei Letzterem handelt es sich um den Gebrauch einer Beschallungsanlage bzw. Benutzung von Lautsprechern und Mikrofon.
Bei den fünf ersten Verstößen geht es um das Nichttragen der Maske, um das Nicht-Einhalten der Distanz und der vorgeschriebenen Anzahl maximal erlaubter Personen bei Versammlungen, um das Nicht-Respektieren der Sperrstunde sowie um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit.
Frage der Legitimität der Gesetze
Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby sind beschuldigt, weil sie als Organisatoren der allwöchentlichen „Polonaise solidaire“ fungieren und damit eine gewisse Verantwortung tragen.
Was geben sie als Erklärung vor Gericht ab? Nun, recht einfach, nämlich nicht mehr und nicht weniger als das, was sie seit Monaten auf ihren sozialen Netzwerken posten: keine Maske – weil sich die Demonstration ja gegen das Tragen ebendieser richte. Aus demselben Grund seien die Distanzvorschriften oder die Teilnehmerzahl nicht immer eingehalten worden. Der Konsum von Alkohol oder das Nicht-Einhalten der Sperrstunde sei ebenfalls aus Protest gegen die Maßnahmen zu sehen.
Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby geben damit zu, eigentlich willentlich gegen das Covid-Gesetz verstoßen zu haben. Wichtiger aber scheint ihnen die Frage, ob die vom Parlament verabschiedeten Corona-Gesetze denn überhaupt verfassungskonform sind? Dahinter verbirgt sich natürlich auch die Frage, ob man sich strafbar machen kann, wenn man gegen etwas verstößt, was eventuell nicht im Einklang mit der geltenden Verfassung steht? Deshalb fordern Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby, dass das Verfassungsgericht mit der Frage befasst wird, ob die Covid-Gesetzgebung der Verfassung des Landes entspricht – beziehungsweise legal ist. Erst dann könne das Friedensgericht ein Urteil fällen. Zu klären sei laut den beiden Angeklagten zudem die Frage, ob die Covid-Gesetze jenen Abkommen entsprechen, welche die Luxemburger Regierung in den vergangenen Jahren zum Schutz ihrer Bevölkerung unterschrieben habe. Zum Beispiel, dass man nicht zur Teilnahme an wissenschaftlichen Experimenten gezwungen werden könne. Ganz gleich, wie man zu diesen Fragen steht, eine Antwort ist nötig.
Maßnahmen fördern Krankheit
Es scheint allerdings auch so, dass Freitag und Jacoby ohnehin nicht viel von den Covid-Gesetzen beziehungsweise von den sanitären Schutzmaßnahmen halten. Eigentlich seien Letztere, so kann man die beiden Beschuldigten verstehen, eher das Gegenteil von Schutz gegen Krankheit. Die beschlossenen Maßnahmen würden nämlich das Krankwerden eher fördern, statt es zu verhindern. Die Maske würde die Sauerstoffzufuhr im Körper hemmen und die Aufforderung nach Distanz sei der Stärkung des Immunsystems nicht förderlich. Gegen solche Maßnahmen müsse man sich wehren. Schließlich habe man ein „droit à la santé“, so Peter Freitag.
Darüber wollen die beiden Angeklagten reden. Scheinbar aber möchte niemand mit ihnen reden, sagen sie. Eine Auseinandersetzung würden sie jedenfalls nicht fürchten. Jean-Marie Jacoby sagte nach dem Verhandlungstag, dass es am Dienstag das erste Mal gewesen sei, dass man ihm und Peter Freitag zugehört habe, sie habe ausreden lassen, ohne blöde Kommentare zu machen. Was die nun vorliegenden Anschuldigungen anbelangt, fordern sie einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits pocht auf eine angemessene Geldstrafe.
Das Urteil wird für den 1. März erwartet.
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Wenn jeder Bürger die Legitimität der Gesetze selbst definieren kann kommen wir in Teufels Küche ,oder? Vielleicht halte ich 30-er Zonen in Wohnvierteln auch für doof. Zeit dass diese „Hirnis“ in Vergessenheit geraten.Berühmt sind sie ja genug.
A wann dei zwee Trullien ebg Geldstrof kreien, da laachen se nach doriwwer. Dei gin net schaffen an hu kee Sou.
an iwwerhaapt; firwaat get iwwerhaapt nach iwwert esou Häipien berichtet? Bon ok; all Zeitung bräuch och eng Witzeecke. 😉
Schlichtweg größenwahnsinnig.
Wäre das ganze nicht so traurig, die beiden Helden könnten Vorlage für eine Loser-sitcom sein.
Deren Argumente sind einfach nur🤡🤡🤡
Früher hatten wir einen Dorftrottel.