Mobilität / Aktivisten: „Viele Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt sind potenziell nicht regelkonform“
Jeder vierte Fußgängerüberweg in Luxemburg-Stadt verstößt potenziell gegen die Straßenverkehrsordnung. Das behauptet die Organisation „Zentrum für urbane Gerechtigkeit“. Auch andere Orte des Landes könnten betroffen sein. Der Gruppe liegt es am Herzen, die Stadt für Fußgänger sicherer zu machen.
Wir treffen uns in Bonneweg vor einem Restaurant. Ich habe Federico Gentile gebeten, für unsere Verabredung einen Ort zu nennen, an dem der Verkehr nicht ganz so laut ist, damit wir uns unterhalten können. Der Autoverkehr hat sich mittlerweile etwas beruhigt. Trotzdem fahren nicht wenige an uns vorbei. Für viele Menschen aus dem Süden ist die Straße hinter dem Bahnhof die Einfahrt nach Luxemburg-Stadt. Für zahlreiche andere ist Bonneweg eine Heimat, ein Arbeitsplatz oder ein dritter Ort, an dem sie regelmäßig einkehren.
Gentile ist Teil einer Gruppe, die behauptet, dass potenziell 27 Prozent der Fußgängerüberwege in Luxemburg-Stadt nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen (aufgrund der Methode ist es schwer, eine genaue Zahl anzugeben, dazu später mehr).
„Die Straßenverkehrsordnung sagt sehr explizit und ohne Einschränkungen, dass kein Fahrzeug näher als fünf Meter an einem Zebrastreifen anhalten oder parken darf. Demnach dürfen dort auch keine Parkplätze eingezeichnet sein“, erklärt Gentile und blickt auf den Zebrastreifen hinter sich. Gleich daneben befindet sich eine Bushaltestelle. „Wenn hier ein Bus hält, dann verdeckt er rund die Hälfte des Zebrastreifens, was sehr gefährlich ist.“ Der Umstand steht im scharfen Kontrast zu den öffentlichen Kampagnen, die dafür werben, dass sich Fußgänger und Schulkinder mit Warnwesten und Reflektoren ausstatten sollen. Gleichzeitig seien Gefahrenquellen bereits in die Verkehrsinfrastruktur eingebaut.
Die Gruppe, die sich Zentrum für urbane Gerechtigkeit (ZUG) nennt, glaubt nicht, dass schlechter Wille hinter dem Ganzen steckt. Die Regel jedenfalls gibt es seit mindestens 2008. „Wahrscheinlich gibt es viele Zebrastreifen, die eingezeichnet wurden, als es die Regel vielleicht noch nicht gab. Sicher ist aber, dass auch danach noch Kreuzungen angelegt worden sind, bei denen das Phänomen auftritt. Das ist nun wirklich nicht zu entschuldigen.“ Um die Zebrastreifen mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang zu bringen, müssten also die Parkplätze gleich daneben entfernt worden, so Gentile. „Eine andere Lösung scheint es nicht zu geben.“
In einer Broschüre von 2014 erklärt das Ministerium (damals MDDI), wie Fußgängerüberwege angelegt sein sollen. In diesem „Guide de la Commission de circulation de l’Etat: Passage pour piétons en agglomération“ heißt es: „Die staatliche Verkehrskommission empfiehlt, dass dieses Verbot mit einem entsprechenden Hinweis versehen wird, geeigneten Straßenmarkierungen, um das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer zu vergrößern, und zur Optimierung der Sicherheit der Personen, die den Durchgang benutzen.“ Empfohlen wird dort u.a., den Bereich vor dem Zebrastreifen zu schraffieren oder sogar die Fahrbahn zu verengen.
Die Gruppe ist mit ihren Erkenntnissen gerade erst an die Öffentlichkeit gegangen und will nun auch mit der Verwaltung der Stadt reden. „2015 gab es bereits ein Fußgänger-Audit und genau diese Mängel wurden dort hervorgehoben. Soweit wir das beurteilen können, hat sich seitdem nicht viel getan. Wir haben das Problem also nicht neu entdeckt.“
Neu ist die Methode und die Sorgfalt, mit der die Gruppe die Zebrastreifen analysiert hat. Die Mitglieder haben eine App entwickelt, die Benutzern das Satellitenbild eines Zebrastreifens zeigt. Mit einem integrierten Tool kann der Benutzer die Entfernung des Zebrastreifens zu den umliegenden Parkplätzen messen und entscheiden, ob er den Regeln entspricht. Seine Entscheidung bestätigt der Benutzer mit einem Druck auf einen roten oder einen grünen Button. Manchmal ist die Szenerie auf der Aufnahme durch Bäume verdeckt. In dem Fall kann kein Urteil gefällt werden. So kommt die relativ hohe Zahl an Zebrastreifen zustande, für die keine Bewertung möglich war. 1.787 Zebrastreifen hat die Gruppe untersucht. Davon wurden 475 von den App-Benutzern eingestuft als nicht den Regeln entsprechend. 162 konnten nicht ohne Weiteres abschließend beurteilt werden. „Intern nennen wir die App auch Tinder für Zebrastreifen“, scherzt Gentile in Anspielung auf eine bekannte Verabredungs-App.
Aber wie sieht es für Autofahrer aus? Können sie bestraft werden, wenn sie näher als fünf Meter an einem Zebrastreifen stehen? Eigentlich sei ja jeder verpflichtet, das Gesetz zu kennen, meint Gentile. Er kann sich aber kaum vorstellen, dass ein Fahrer in der Praxis haftbar gemacht wird. Es sei nachvollziehbar, wenn ein Fahrer glaubt, er dürfe hier parken.
Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten widerspricht der Auffassung der Organisation. In einer Antwort auf eine Presseanfrage des Tageblatt heißt es, es sei grundsätzlich nicht korrekt, die Fußgängerüberwege als nicht konform mit dem Gesetz zu bezeichnen. Ein Zebrastreifen ist dann gesetzeskonform, wenn es die typischen Markierungen gibt, wenn es die vorgeschriebene Beschilderung gibt und wenn ein entsprechendes Gemeindereglement erlassen wurde.
Aus dem Ministerium heißt es wörtlich: „[…] Die Straßenverkehrsordnung schreibt nämlich grundsätzlich nicht vor, wie etwas gebaut werden soll, sondern wie Verkehrsteilnehmer sich zu verhalten haben. Es steht also nicht in der Straßenverkehrsordnung, dass die Gemeinde 5 Meter Platz lassen muss. Das ergibt sich aber implizit durch die 5-Meter-Regel des Parkens.“ Es sei dem Ministerium bewusst, dass die Verkehrsteilnehmer die Fünf-Meter-Regel nicht immer kennen und es Autofahrern schwerfalle, fünf Meter abzuschätzen. Markierungen oder Blumenkästen als visuelle Hilfe zu installieren – entsprechende Empfehlungen gebe es in der oben bereits genannten Broschüre, auf die auch ZUG sich bezieht. Installationen, die deutlich machen, dass hier nicht geparkt werden darf, seien aber nur eine Empfehlung und für die Gemeinden nicht verpflichtend.
Im Klartext: Selbst, wenn gleich neben einem Zebrastreifen Parkplätze eingezeichnet sind, ist es ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, dort zu parken.
Eine Presseanfrage bei der Stadt Luxemburg blieb zwar bislang unbeantwortet. Allerdings hat das grüne Gemeinderatsmitglied François Benoy (nachdem das Wort über die Recherchen von ZUG berichtet hatte) bereits eine formelle Aufforderung um Stellungnahme an die Bürgermeisterin verschickt. Die Linken-Gemeinderatsmitglieder Ana Correia Da Veiga und Guy Foetz fordern in einer Motion die Bürgermeisterin und die Schöffen auf, die Situation zu beheben.
Die Gruppe um Gentile hat sich für die Untersuchung Luxemburg-Stadt ausgesucht, geht aber davon aus, dass es das gleiche Problem auch in anderen Städten in Luxemburg gibt. „Wir sehen es als konstruktiven und gut gemeinten Beitrag, unsere Daten zur Verfügung zu stellen.“ Angefangen habe alles mit einer Diskussion auf der Social-Media-Plattform Twitter. Er unterstreicht, dass die Gruppe nicht mit den Daten an die Öffentlichkeit gegangen ist, um die Verantwortlichen zu ärgern. Vielmehr seien er und sein Kollektiv Menschen, die die Stadt lieben, entweder hier arbeiten oder leben und die Stadt einfach noch weiter verbessern wollen – auch weil man immer wieder höre, dass es zu Unfällen zwischen Autofahrern und Fußgängern kommt.
Als wir die Straße herunter spazieren, um uns weiter umzusehen, fällt Gentile eine weitere Problemstelle auf. Uns gegenüber gibt es keinen Zebrastreifen. Vermutlich, weil es eine 30er-Zone ist, meint er. Dafür ist aber auch hier die Bürgersteigkante abgesenkt – genau am Scheitelpunkt, statt ein paar Meter vor der Kreuzung. Seine Gruppe will nun weitermachen und sich auch andere Bereiche vornehmen. Damit will sie allerdings noch nicht an die Öffentlichkeit gehen.
Ich glaube, es steht auch in der Strassenverkehrsordnung, dass parkende Autos auch vor Kreuzungen Abstand halten müssten, damit man ungefährdet abbiegen kann. Auch das wird nicht respektiert, was mich schon vor Jahrzehnten geärgert hat, als ich noch selbst in einer Nebenstrasse gewohnt habe und es immer „Russisches Roulette“ war, in die Hauptstrasse hineinzufahren, weil man weder von rechts noch von links heranfahrende Autos sehen konnte.
Ob Kreizungen mat Rietsviirfahrt stinn och keng Schelder mei‘ .
Dei‘ sinn elo illegal un Buedem gemoolt, wann et reent an schneit gesei’t een se mol net.
Wann een d’Gemeng dann dorobber obmierksam mecht gett een vir een Haennes gehaal !
Och sin Parkplaazen vill ze no vir un den Garagenausfahrten. Onméiglesch ze gesin wann een Auto vun riets oder lenks kent!! Eng Lotterie. Wunnen an enger Strooss wou imenz schmuel ass. Do sin zu 2 Saiten Parkméigleschkeeten! En plus fueren vun 2 Saiten Autoen,Busser ,camioen duerch déi Strooss. Sollen matt 30 kmh do fueren! Waat net den Fall ass. Zebrastraifen gin et am Ufank an um Enn vun da Strooss. Ass russesch Roulette vir Foussgänger!
Vor Lockdown und Brexit war ich recht oft in London. Dort fiel mir immer auf, dass es drei Phasen an Kreuzungen gab: eine, wo alle Zebrastreifen grün hatten, gefolgt von zwei abwechselnden Phasen für die kreuzenden Autos. Somit werden Fußgänger vor abbiegenden Autos geschützt.
Ech wunnen an enger Strooss zu Zolwer mat 30km/h, wou keng S… sech drun hellt. Wann een op der Gemeng nofreet a reklaméiert, da kann ech grad esou gud mat mengem Frigo an der Kiche schwätzen. Bei der Police kritt ee gesôt dass si jo och net Permanent kénne Kontroll mâchen, an si hun déier Plâze méi bei eis an der Gemeng.
Fazit as dass egal wou hei am Land ee wunnt an urifft oder nofreet, de Biirger kann nach esou vill laaberen a reklaméieren, mär nerven eis Politiker just mee et ként näischt dobäi eraus.
Nomi / 15.11.2021 – 16:57
„Ob Kreizungen mat Rietsviirfahrt stinn och keng Schelder mei‘ .“
Et ass Rietsvirfaart WËLL keng Schëlter do sinn. Scho wéi et nach keng Autoe gi sinn.
Wou hutt Dir dann de Führerschäi gemaach, oder besser gesot, wéini?
„Dei‘ sinn elo illegal un Buedem gemoolt, wann et reent an schneit gesei’t een se mol net.“
Déi sinn net illegal, déi si wéi Schëlter oder rout Luuchten op der lénker Säit, déi zielen net, déi si just do fir Leit déi net gutt gesinn.
Et geet alt emol erem eng Kéier guer net em d’Secherheet. Wann een sech ukuckt, ween an dem Klibchen dran ass, da gesäit een datt et mettelfristeg em näischt anescht geet, wéi de privaten Autosverkéier ofzeschafen. Dofir ass d’Secherheet emmer eng gudd Tarnung, an Deel vun der Salamitaktik géint privat Mobilitéit.
@ Nomi
„Wann een d’Gemeng dann dorobber obmierksam mecht gett een vir een Haennes gehaal !“
Kee Wonner, Dir kennt Äre Code de la Route net.
@Anatole
„@Nomi / 15.11.2021 – 16:57
„Ob Kreizungen mat Rietsviirfahrt stinn och keng Schelder mei‘ .“
‚Et ass Rietsvirfaart WËLL keng Schëlter do sinn. Scho wéi et nach keng Autoe gi sinn.
Wou hutt Dir dann de Führerschäi gemaach, oder besser gesot, wéini?‘
D’Madame huet sécher kee Führerschäin, soss wéisst se dat.