Nach Ausweisung / Alborz Teymoorzadeh verzichtet auf Einspruch

Geht nicht gegen Ausweisung vor: der Künstler Alborz Teymoorzadeh
Vergangene Woche erinnerte die Regierung den ausgewiesenen iranischen Künstler Alborz Teymoorzadeh an sein Einspruchsrecht, jetzt folgt sein Kommentar.
Alborz Teymoorzadeh kommt vorerst nicht zurück nach Luxemburg: Er verzichtet nach der Ausweisung durch das Innenministerium, das vergangene Woche für Furore sorgte, auf sein Einspruchsrecht. Das offenbarte er heute Morgen im Interview mit dem Radiosender 100,7.
Es ist eine Option, auf die das Innen- und das Kulturministerium kürzlich in einer gemeinsamen Antwort auf die parlamentarische Anfrage von „déi gréng“ und „déi Lénk“ aufmerksam machten. „Ich habe mit mehreren Anwälten gesprochen. Sie sagten, wir könnten vor Gericht ziehen und dass sie bereit seien, für mich zu kämpfen – ich würde jedoch vermutlich Geld und den Fall verlieren“, begründet Teymoorzadeh seine Entscheidung. Allgemein hält er sich mit Kritik am Innen- und dem Kulturministerium zurück, unterstreicht jedoch: Es sei weder seine noch die Aufgabe anderer Kulturschaffenden, der Regierung den wirtschaftlichen Mehrwert von Kultur zu erklären.
Das geht die luxemburgische Regierung nichts anKünstler
Darüber hinaus betont Teymoorzadeh, dass er – im Gegensatz zu anderen Migrant*innen – nicht auf die Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg angewiesen sei. Er bezeichnet sein Dossier deshalb als Fallbeispiel und hofft, dass es zum Nachdenken anregt: Was ist mit Menschen, die kein unterstützendes Netzwerk haben? Was mit jenen, für die eine Zukunft in Luxemburg die einzige Hoffnung auf ein besseres Leben ist? Eine Ausweisung könne Existenzen zerstören, hebt der Künstler hervor.
Wo er sich derzeit aufhält und ob es ihn zurück in den Iran zieht, verrät er dagegen nicht. „Das geht die luxemburgische Regierung nichts an“, so Teymoorzadeh.
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