Corona-Kritiker / Allgemeinmediziner Benoît Ochs darf wieder Patienten behandeln
Dr. Benoît Ochs darf seit dieser Woche wieder als Arzt arbeiten. Seine Meinung zum Umgang mit der Corona-Pandemie hat dem Allgemeinmediziner 2022 ein Jahr Berufsverbot eingebracht. Die Ärztekammer will ihn nun für weitere zwei Jahre sperren. Das Urteil sollte heute fallen, wurde aber aus prozeduralen Gründen auf unbestimmte Zeit vertagt.
Dr. Benoît Ochs arbeitet wieder. Seit Montag dieser Woche. Laut den Aussagen seiner Sprechstundenhilfe am Dienstagmorgen am Telefon und auch den Hintergrundgeräuschen während des Telefonats zufolge mangelt es nicht an Patienten.
Ein Jahr lang war der Allgemeinmediziner mit einem Berufsverbot belegt. Am 16. März 2022 war er wegen Verstößen gegen Artikel 13 des Deontologiekodex der Ärzteschaft vom obersten Disziplinarrat des „Collège médical“ in einem Berufungsverfahren rechtskräftig verurteilt worden. Ab dem 15. April vergangenen Jahres musste er seine Praxis in Gonderingen bei Junglinster für zwölf Monate schließen.
Verstoß gegen die Regeln
Dem Arzt, der offensichtlich nach wie vor zu den herausragenden Köpfen der Gegner der Impf- und Corona-Maßnahmen zählt, wurde von der Ärztekammer vorgeworfen, sich nicht an die Vorgaben der Gesundheitsbehörden zur Pandemiebekämpfung gehalten zu haben. Dazu zählte hauptsächlich seine mitunter ablehnende Haltung zur Corona-Impfung, zur Maskenpflicht und zum Verbot verschiedener Medikamente. Für die Ärztekammer handelte es sich dabei klar um einen Verstoß gegen die Spielregeln, zu denen ein Arzt sich verpflichtet, wenn er sich in Luxemburg niederlässt.
Ein Jahr später hat sich an den Überzeugungen des Arztes offensichtlich nichts geändert. Am Telefon wiederholte er am Dienstagmorgen, dass es ein Unding gewesen sei, Patienten während einer gewissen Zeit der Pandemie nicht persönlich empfangen zu dürfen. Auch zitiert er internationale, aber umstrittene Studien, denen zufolge die Corona-Impfung besonders jungen Menschen mehr geschadet als genutzt habe.
Seine Behauptungen seien nicht in Einklang mit wissenschaftlichen Erklärungen, sagte ein Sprecher des „Collège médical“ vor gut einem Jahr. An dieser Auffassung scheint sich bei der Ärzteschaft bis heute nichts geändert zu haben, wie ein Telefonat mit einem Sprecher der Berufskammer, ebenfalls am Dienstagmorgen, deutlich macht. Da auch die Position von Dr. Ochs offensichtlich die gleiche geblieben ist, scheint es zwingend, dass die Ärztekammer vor Monaten erneut ein Disziplinarverfahren gegen den Allgemeinmediziner angestrengt hat und bis heute daran festhält.
Die Vorwürfe, die im März dieses Jahres erhoben wurden, sind eigentlich deckungsgleich mit jenen von 2022. Nur, dass diesmal zwei Jahre Berufsverbot gefordert werden. Dies wohl auch, weil, so kann man es zumindest verstehen, es aus Sicht der Ärztekammer keinerlei Reue des Arztes zu geben scheint.
Frage der Parteilichkeit eines Richters
Das Urteil in diesem zweiten Prozess hätte eigentlich heute Mittwoch fallen sollen. Dass daraus nichts wurde, liegt an den Anwälten des Arztes. Diese sehen den vorsitzenden Richter im Verfahren als befangen an und verlangen, dass er durch einen anderen Richter ersetzt wird. Die endgültige Entscheidung in dieser Frage steht noch aus, auch wenn einige, darunter auch Dr. Ochs selbst, öffentlich behaupten, es sei bereits beschlossene Sache. Die Prozeduren sind in der Tat nicht einfach. In der Hauptsache geht es darum, welche Gerichtsbarkeit letztendlich entscheiden darf.
Wie auch immer. Dr. Benoît Ochs arbeitet wieder. Wann es zu einem neuen Prozess vor dem obersten Disziplinarrat kommt, steht bislang nicht fest. Und bis es zu einem rechtskräftigen erneuten Berufsverbot kommt, wird es unter Umständen noch lange dauern. Der Weg dorthin ist nämlich mit vielen Einspruchsmöglichkeiten, auf beiden Seiten, gepflastert.
Vor seinen Unterstützern hat der Allgemeinmediziner jüngst gesagt, dass er eigentlich in Pension gehen könnte. Diese Aussage hat er am Dienstag im Telefongespräch nicht abgestritten. Bis es so weit ist, oder bis ein Urteil gesprochen wird, darf Dr. Ochs weiter Patienten empfangen und behandeln.
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Die Gläubigen können ihren Messias ja dann wieder konsultieren. War nicht anders zu erwarten.Aus „prozeduralen“ Gründen. Dagegen müssen sich unsere Parlamentarier mit unsinnigen Petitionen der Schwurbler beschäftigen. Verrückte Welt.
Ich bin kein Fan von Impfgegnern. Dem Einklang mit wissenschaftlichen hippokratischen Prinzipien wurde ab 1933 im luxemburgischen Gesundheitswesen die Evidenz entzogen.
MfG
Robert Hottua
Sich in Szene setzen kann der Mann. Wieso erinnert er mich an Donald?
Hatte er nicht mal „Unstimmigkeiten“ in Frankreich?
Fragen Sie ihn mal ob er auch Longcovidpatienten behandelt!
@Robert Hottua / Bis heute ???
@ Grober
Das muss die Wahrheits- und Versöhnungskommission bestimmen.
MfG
Robert Hottua
„Wahrheits- und Versöhnungskommission“
Machen die Südafrikaner jetzt mit?
@ Grober, ist wohl streng geheim🤫🤫🤫