Fr., 22. November 2024




  1. JJ /

    Aber das T braucht sich doch nicht zu entschuldigen bei einem Anwalt. Anwälte arbeiten mit jeden Mitteln um ihre Mandanten aus dem Schlamm zu ziehen. Sogar wenn sie von deren Schuld überzeugt sind. Wieviele Kriminelle laufen frei herum weil sie den besseren Anwalt hatten? In dubio pro reo-das hat seinen Preis. Das Gesetz gilt also nur für die Armen?!

  2. luxmann /

    Das problem ist auch dass die mitteilung des parquet praezise und sehr vage zugleich ist und vieles vermutet werden kann.
    Verbotene waffen…dass kann eine kalachnikov oder eine sportpistole sein, welche nicht korrekt angemeldet ist .
    Verstoss gegen drogengesetze…das kann der besitz von kleinen dosen kokain sein aber auch der verkauf im grossen stil von verbotenen Substanzen.
    So sind leider viele spekulationen moeglich.

  3. Miette /

    Hätte das Tageblatt geschrieben… Es wurden Wasserpistolen zum lustigen Terassengerangel sicher gestellt. Drogen wurden keine gefunden, lediglich bunter Puderzucker zum Gebäck verzieren.
    Dann wäre Herr J.B. wohl gelassener:-)))
    Wer sich den Allerwertesten verbrennt, muss auf den Blasen sitzen.

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