Trier / Anwalt des Amokfahrers legt nach dem Urteil Revision ein
Einen Tag nach dem Urteil zur tödlichen Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Trier am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Amokfahrer war am Dienstag wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 52-Jährigen dessen Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen – und hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.
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Der Täter wird, wie üblich im neuzeitlichen Rechtswesen zum Opfer.
Sei ausreichend „psy“, bist kein Mörder sondern das eigentliche Opfer🤕🤕🤕
So richtig in den Knast mit dem Mörder darf wegen Empathie und Toleranz ja nicht mehr sein😤
@Miette,
richtig. Und wie Anwälte ticken ist einem auch nicht so recht genehm.Alles daran setzen einen Schweinehund,ob bescheuert oder nicht,als unschuldig zu bezeichnen,das hat schon was.
Aber lebenslänglich heißt ja 17 Jahre und bei guter Führung und einer Therapie darf der arme Teufel nach einigen Jahren wieder ins Auto steigen. Rechtsstaat heißt das glaube ich.