Gerichtsurteil / Anwalt Gaston Vogel freigesprochen, kein Aufruf zu Hass und Diskriminierung
Anwalt Gaston Vogel ist auch im Berufungsprozess freigesprochen worden. Ihm war Aufruf zu Hass und Diskriminierung vorgeworfen worden. Im Mittelpunkt steht ein fast acht Jahre alter Brief über Bettler in der Hauptstadt.
Gaston Vogel, bekannter Luxemburger Anwalt, ist am Dienstag auch im Berufungsprozess freigesprochen worden. Wie in erster Instanz ergeht auch für die mitangeklagten Medienhäuser, RTL und Journal, ein Freispruch.
Hintergrund des Gerichtsprozesses war ein offener Brief, den Me Gaston Vogel im August 2015 verfasst hatte. In diesem Schreiben prangert der Anwalt die in seinen Augen seit vielen Jahren andauernden Missstände rund um ein gewisses Bettlertum auf dem Gebiet der Hauptstadt an. Vor Gericht spricht er von Belästigung und Menschenhandel durch organisierte Bettlerbanden. Sein Schreiben scheint Ausdruck eines „Ras-le-bol“ – kein Liebesbrief.
Der Angeklagte selbst gibt stets zu verstehen, dass es ihm nicht im Geringsten darum ging, zu Hass oder Diskriminierung aufzurufen. Ihm sei sozusagen der Kragen geplatzt, weil Bettler sich öfters vor dem Eingang seiner Kanzlei niedergelassen und, so kann man es verstehen, zurückgelassen hätten, was man am Morgen danach nicht finden möchte. Er habe den Brief aber auch geschrieben, um auf eine Situation aufmerksam zu machen, die von öffentlichem Interesse sei, gegen die aber offensichtlich niemand etwas unternommen habe.
Der offene Brief hat zur Anklage gegen Gaston Vogel sowie gegen die Medienhäuser RTL und Lëtzebuerger Journal geführt, welche den Brief aufgegriffen und weiterverbreitet hatten.
Der Angeklagte habe sich als Jurist und Anwalt seiner Worte bewusst sein müssen, so die Generalstaatsanwältin im Berufungsverfahren. Was die Presse angehe, sei diese ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Das Berufungsgericht hat dieser Argumentation nun nicht stattgegeben und sich wie gesagt für Freisprüche auf der ganzen Linie entschieden.
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do huet eventuel Jiddereen draus geléiert ..
@cmjul
Nee, déi Leit wéinst deenen den Me. Vogel Ras-le-bol huet, sëtzen och muer de moien do, an iwwermuer de moien, an iwweriwwermuer de moien… an, an, an!
Wat soll dann en Monsieur Ministre de la Justice Henri Kox dann do nach grouss Loscht hun fir eppes ze machen… deem seng Deeg (politesch) sin souwisou gezielt… seng spéider Ministerpensioun och!
Dann misst eis Regierung jo dann elo den Problem endlech lei’sen !
Bravo. Diese heuschlerische “ political correctness “ bringt uns auch nicht immer weiter. „Vun der Long opp d’Zong“,sagen was man denkt. In Zeiten wo Winnetou oder Robinson schwere Zeiten haben,wo wir uns mit „Gendern“ die Zunge brechen und das alles um niemanden zu benachteiligen oder zu diskriminieren tut dieses Urteil so richtig gut. Aber ob die Stadt von „Lompekréimeren“ befreit wird ist fraglich. PS: „Lompekréimer“ ist keine Diskriminierung.Das war einmal ein Beruf.
Den M.Gaston huet nett Onrecht,
daat mat deenen Heescherten
virun der Hausdier muss keen
sech bidde loossen.
Justizministesch ass d’Sam Tanson, den Henri Kox huet et éichter mat Logement an Police