Luxemburg / Arbeitnehmerkammer lehnt Gesetzentwurf zur Mindestlohnanpassung ab
Die Arbeitnehmerkammer lehnt den Gesetzentwurf zur Mindestlohnanpassung in Luxemburg ab. Sie kritisiert fehlende Verbesserungen für Arbeitnehmer und warnt vor der Schwächung von Tarifverträgen durch die neue Gesetzgebung.
In einem Presseschreiben informiert die Arbeitnehmerkammer („Chambre des salariés“) am Donnerstag, dass sie den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne ablehnt. Die Umsetzung der Richtlinie durch den vorliegenden Gesetzentwurf sei „bedauerlich“ und „ein Zeichen für eine verpasste Gelegenheit der Regierung, das europäische Momentum zu nutzen, um das Schicksal der Arbeitnehmer in Luxemburg erheblich zu verbessern“.
Der vorliegende Gesetzentwurf biete keine konkreten Verbesserungen für Arbeitnehmer – weder in Bezug auf die Höhe des nach wie vor unzureichenden Mindestlohns noch in Bezug auf die Förderung von Tarifverträgen. Zudem führe der Entwurf nicht zu einer Erhöhung des Mindestlohns, obwohl die gemeinhin verwendeten Bezugsgrößen zur Festlegung von angemessenen Mindestlöhnen, die in der Richtlinie vorgeschlagen werden, nicht erreicht würden. Um den Bruttomindestlohn zum Beispiel auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns anzuheben (was einer der in der Richtlinie vorgeschlagenen Bezugsgrößen entspreche), müsse er um 3,1 Prozent erhöht werden. Um hingegen das Statec-Referenzbudget abzudecken, müsste der Nettolohn um 22 Prozent und der Bruttolohn um 32,7 Prozent erhöht werden.
Kritik an der Aufteilung der Richtlinie
Die Arbeitnehmerkammer bedauere außerdem, dass die Umsetzung der Richtlinie in zwei Teile aufgeteilt wurde. Dadurch werde nur der Teil umgesetzt, der sich auf die Mindestlöhne bezieht – nicht aber der Teil über Tarifverträge. Die CSL sei der Ansicht, dass die Richtlinie als Ganzes betrachtet werden sollte und dass die Ziele im Zusammenhang mit Mindestlöhnen und Tarifverträgen intrinsisch miteinander verbunden seien.
„Bei einer Umsetzung der Richtlinie durch die Parteien wird das letztendliche Ziel der Richtlinie – die Verbesserung der Niedriglöhne –, die beiden Teilen gemeinsam ist, möglicherweise aus den Augen verloren werden“, schreibt die CSL und warnt bereits jetzt vor „einem gesetzgeberischen Ansatz, der lediglich auf das Erreichen des statistischen Ziels abzielt, ohne für die Aufrechterhaltung der Qualität der Tarifverträge zu sorgen“.
Gewerkschaften müssen Hauptakteure bleiben
Die Arbeiterkammer lehne jeden Gesetzentwurf ab, der „die Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Vertrags durch eine repräsentative Gewerkschaft der Beschäftigten aufhebt und damit die Qualität von Tarifverträgen gefährdet“. Da Personaldelegationen ihrem Arbeitgeber untergeordnet sind, sollten Tarifverhandlungen den repräsentativen Gewerkschaften vorbehalten bleiben. Andernfalls würden unausgewogene Verhandlungen und Arbeitgeber-dominierte Abkommen drohen, die nicht als echte Tarifverträge gelten könnten.
„Denn nach der eigentlichen Definition von Tarifverträgen, entweder nach der Definition in der umzusetzenden Richtlinie oder nach der Definition in den IAO-Übereinkommen, sind es die Gewerkschaften, die Tarifverträge abschließen müssen“, schreibt die CSL und ruft dazu auf, den Abschluss von Tarifverträgen zu fördern und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu stärken.
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