Luxemburg / Arbeitnehmerkammer weist Tripartite-Gesetzesentwurf der Regierung zurück
Die Vollversammlung der Luxemburger Arbeitnehmerkammer hat sich in einer Abstimmung gegen den Gesetzesentwurf zur Tripartite positioniert. Lediglich die Vertreter von LCGB und Syprolux haben demnach die Maßnahmen der Regierung befürwortet. OGBL, Aleba und Landesverband haben dagegen gestimmt.
Die Plenarversammlung der Luxemburger Arbeitnehmerkammer (CSL) hat den Tripartite-Gesetzesentwurf der Regierung zurückgewiesen. 41 Salariatsvertreter stimmten gegen den Gesetzesentwurf, 19 dafür. „Der Gesetzesentwurf sieht die wahrscheinliche Verschiebung mehrerer Indextranchen vor und stellt somit die automatische Indexierung grundsätzlich in Frage“, schreibt die CSL in einer Stellungnahme am Freitagmorgen. Dadurch, dass die automatische Anpassung gestoppt werde, gehe man an die Grundfesten des Systems genau dann rütteln, wenn die Empfänger es am meisten nötig haben.
Der OGBL, der mit 35 von 60 Sitzen in der CSL eine absolute Mehrheit besitzt und den Tripartite-Accord nicht unterschrieben hatte, hat ebenso wie die Aleba und die FNCTTFEL gegen den Entwurf gestimmt. Der LCGB, der zusammen mit der CGFP den Tripartite-Vertrag unterschrieben hat, hat mit dem Vertreter der Syprolux für den Gesetzesentwurf gestimmt.
Es sei inakzeptabel, dass der Index-Mechanismus nur in Zeiten geringer Inflation normal funktioniere und in den jetzigen Krisenzeiten während zwei Jahren blockiert werde. „Das, obwohl die dem Vertrag zugrundeliegenden ökonomischen Daten bereits überholt sind und den Vertrag somit obsolet machen“, schreibt die Arbeitnehmerkammer. Der vorliegende Gesetzesentwurf würde anhand der neuesten Inflationsprognosen eine doppelte Indexauszahlung im April 2024 vorsehen. „Es ist zu befürchten, dass diese Bestimmungen dann in Frage gestellt werden und eine Indextranche verloren geht.“
LINK Gutachten: CHFEP fordert Überarbeitung des Tripartite-Gesetzesentwurfs
Die wirtschaftliche Lage der Luxemburger Unternehmen würde diese Maßnahme nicht rechtfertigen und stelle letztendlich nichts anderes dar als eine Umverteilung der Wertschöpfung von den Arbeitnehmern zu den Unternehmen. Der „Minderheitsposition des LCGB“ zufolge basieren die Maßnahmen auf einer nationalen Solidaritätsanstrengung, die darauf abzielt, Arbeitsplätze zu sichern und selektiv die Kaufkraft von Personen mit geringen und mittleren Löhnen oder Renten zu stärken, ohne das Indexierungssystem der Löhne und Renten in Frage zu stellen. Zudem sei ein Ausgleichsmechanismus für die Verschiebung der Indextranchen vorgesehen.
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R I C H T E G !!
Inakzeptabel dieser fauler Kompromis seitens Gambia
und verschiedenen Gewerkschaften, Betrug am Bürger,
überhaupt nicht mehr zur Wahlurne sich begeben.