Adventszeit / Auf der sicheren Seite: Was es beim Kauf von Spielsachen als Geschenk zu beachten gibt
Die Adventszeit wurde am Wochenende eingeläutet und bei vielen beginnt da – eine Woche vor dem Nikolaustag – die Suche nach geeigneten Geschenken. Auf den Wunschzetteln vieler Kinder stehen oft bunte Spielsachen. Damit der Kauf am Ende nicht in einer bösen Überraschung endet, gilt es, in puncto Sicherheit wichtige Empfehlungen zu beachten.
Noch eine Woche bis Nikolaus, und bald steht dann auch schon Weihnachten vor der Tür. Viele Helferinnen und Helfer vom „Kleeschen“ oder dem Christkind sind deshalb aktuell unterwegs, um Geschenke für Kinder zu besorgen. Nützliche Tipps zum Spielzeugkauf gibt es jedes Jahr zur Weihnachtszeit von der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC), aber auch von der Marktüberwachungsabteilung des „Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services“ (Ilnas), das vor einigen Tagen zudem einen neuen Ratgeber zum Thema veröffentlicht hat.
Passende Geschenke findet man laut Ilnas im Einzelhandel. Vom Kauf auf Märkten oder bei Straßenhändlern wird indes abgeraten. Wer lieber online shoppt, sollte das auf vertrauenswürdigen Seiten tun. Da die Spielsachen im Idealfall zu jahrelangen Begleitern werden, rät Ilnas zu robusten Materialien und guter Qualität – auch wenn diese vielleicht etwas teurer sind. Es gilt: „Qualität vor Quantität“. Über langlebiges Spielzeug freuen sich später auch die Geschwister oder andere Kinder.
Damit Präsente nicht zur Enttäuschung werden, sollten stets das Alter sowie die individuellen Fähigkeiten der Beschenkten beachtet werden. Fragen wie zum Beispiel: „Kann das Baby bereits nach einem Gegenstand greifen?“, sollte man sich stellen. Denn einfache Spielsachen lassen schnell Langeweile aufkommen, während Kompliziertes zu Frustreaktionen führen kann. Viele Hersteller versehen die Verpackungen von Brettspielen, Puppen und Co. mit Altersempfehlungen – die es dann auch zu berücksichtigen gilt. Allgemein sollte Spielzeug die körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten sowie die Kreativität fördern.
Auf die Sinne vertrauen
Bei Spielzeug mit Musik sollte vor dem Kauf sichergestellt sein, dass diese nicht zu laut ist: Wenn die Geräusche von einem Erwachsenen als unangenehm empfunden werden, könnte ein Kind möglicherweise einen Hörschäden davontragen. Es empfehlen sich Spielsachen mit Lautstärkeregelung. Geht von der Ware ein strenger Geruch aus, raten das Ilnas und die ULC vom Kauf ab. Denn dieser kann ein Hinweis darauf sein, dass das Spielzeug chemische Stoffe enthält. Da chemische Substanzen in der Regel jedoch streng reguliert sind, muss das laut Ilnas nicht zwingend der Fall sein.
Mit einem kritischen Blick sollte man bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren prüfen, ob kleinere Teile sich lösen könnten. Bevor zum Beispiel ein Plüschtier gekauft wird, kann man an den Augen oder der Nase ziehen, um sicherzugehen, dass diese sich nicht lösen. Allgemein ist bei Glöckchen, Knöpfen oder Schleifchen Vorsicht geboten. Spielzeug mit kleinen Magneten oder Kügelchen kann aber auch für ältere Kinder zur Gefahr werden – wenn sie damit zum Beispiel ein Zungenpiercing imitieren wollen. Zum Wohl der Kinder sollte Spielzeug aus festem Material übrigens keine scharfen Kanten besitzen.
Bei elektrischen Spielen sollten Batterien gut verschlossen sein. Wurde unglücklicherweise dennoch ein solches Teil verschluckt, wird im Ratgeber der Ilnas davor gewarnt, Erbrechen herbeizuführen oder dem Kind etwas zu essen beziehungsweise zu trinken zu geben. Stattdessen gilt es, eine Ärztin oder einen Arzt zu informieren. Im Bereich der Elektronik können vernetzte Spielsachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Kinder sollten über potenzielle Risiken aufgeklärt werden, das Spielzeug nach Gebrauch abgeschaltet, die im Gerät gespeicherten Daten regelmäßig gelöscht und Funktionen zur Standortlokalisierung deaktiviert werden.
Hinweise berücksichtigen
Auf sichere Ware weist ganz allgemein die Kennzeichnung „Conformité européenne“ (CE) hin. Befindet sich diese bei zum Beispiel kleinem Spielzeug nicht auf dem Gegenstand selbst, ist das Kennzeichen üblicherweise auf der Verpackung zu finden. Denn laut Konsumentenschutz muss jedes Spielzeug dieses tragen. Fehlen auf der Hülle Angaben zum Hersteller, wie Firmenname, Adresse oder Kontaktinformationen, kann das ein Hinweis darauf sein, dass wichtige Sicherheitskriterien nicht erfüllt sind. In dem Fall raten das Ilnas und der Konsumentenschutz vom Kauf ab.
Wichtige Sicherheits- und Warnhinweise müssen sich zudem auf der Verpackung befinden und können zum Beispiel so formuliert sein: „Achtung: Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“. Im Großherzogtum müssen diese laut Ratgeber des Ilnas in mindestens einer von drei Verwaltungssprachen – also Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch – verfasst sein. Die Hinweise sollten stets gemeinsam mit der Gebrauchsanweisung aufbewahrt werden. Statt in Textform kann eine Warnung aber auch durch ein entsprechendes Piktogramm mit einem durchgestrichenen Kreis in roter Farbe und der Angabe „0-3“ dargestellt werden.
Wenn ein aufgeregtes Kind schließlich sein Geschenk ausgepackt hat, helfen die Erklärungen einer erwachsenen Person beim Verstehen der Funktionsweise. Nach dem Toben sollten Spielsachen fernab von Feuchtigkeit sowie zu viel Licht aufbewahrt werden. Im Laufe der Zeit kann immer mal wieder der Zustand der Spielzeuge – auf zum Beispiel lose Teile hin – überprüft werden. Alle Ratschläge gibt es in dem neuen Ratgeber des Ilnas, der unter portail-qualite.public.lu in französischer Sprache heruntergeladen werden kann. Damit schon bald viele Kinderaugen vor Freude über ihre sicheren Geschenke leuchten werden.
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