Petition / Bald mehr Geld für Brillen? Ministerin Deprez will sich für bessere Rückerstattungen einsetzen
Vier von fünf Menschen in Luxemburg tragen Brille oder Kontaktlinsen. Das ist mit regelmäßigen Kosten verbunden. Eine Petition setzt sich dafür ein, dass diese Kosten vollständig von der Gesundheitskasse CNS übernommen werden sollen.
Francine Closener, Präsidentin der Petitionskommission, blickt am Mittwochmorgen auf die Reihen der Chamber. „Wie Sie sehen, sitzen auch hier drinnen viele Personen mit Brillen oder Kontaktlinsen, deshalb gehe ich davon aus, dass diese Petition viele Menschen interessieren wird.“ In der Tat. Petition Nr. 2967, eingereicht von Jade Emini, war eine der erfolgreichsten Petitionen der vergangenen Monate, die Hürde von 4.500 Unterschriften hat sie schnell und deutlich genommen. Insgesamt 5.474 Unterschreiber setzen sich dafür ein, dass die Gesundheitskasse CNS in Zukunft die vollständigen Kosten für Brillengestelle und -gläser übernehmen sollte. Bislang gibt die Kasse nur alle drei Jahre 30 Euro für Brillengestelle hinzu, für Gläser gelten spezifische Bedingen (s. Infobox).
Das steuert die CNS zum Brillenkauf bei
Auf der Webseite der CNS finden Sie die aktuellen Vorschriften zur Kostenübernahme bei Brillen:
● Eine ärztliche Verordnung braucht es nur für getönte Gläser und Brillen für Kinder unter 14 Jahren. Für alle anderen Brillen (Mineralglas und organisches Glas, Brillengestelle) braucht es kein Rezept, um Geld von der Gesundheitskasse zurückerstattet zu bekommen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte auf mindestens einem Auge einen Sehfehler hat.
● Zuschläge für getönte Gläser gibt es nur bei bestimmten Erkrankungen wie z.B. chronische Konjunktivitis, Kreatitis, Iritis oder Blindheit.
● Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für zwei Gleitsichtgläser, wenn der Versicherte auf mindestens einem Auge zusätzlich + 2,50 Dioptrien aufweist.
● Geld für eine neue Brille gibt es von der CNS maximal alle drei Jahre. Ausnahme: Das Sehvermögen verändert sich um +/- 0,50 Dioptrien. Als Veränderung von 0,50 gilt eine Änderung von + 0,25 für ein Auge und – 0,25 für das andere Auge.
● Die Kosten für Brillengestelle werden bis zu einem Betrag von 30 Euro zurückerstattet. Die Kosten für Brillengläser werden zu den zwischen der Krankenversicherung und der Berufsgruppe der Optiker vertraglich vereinbarten Tarifen zurückerstattet.
● Alle Kosten müssen von den Versicherten vorgestreckt und die Rückerstattung bei der Kasse beantragt werden.
„Im Durchschnitt muss eine Person 70 Prozent ihrer Brille selbst bezahlen“, sagt Emini. Das belaufe sich im Schnitt auf etwa 300 Euro ohne Gestell bei einer Dioptrie von +/- 3,00. Vor allem Familien mit Kindern könnten sich das nur schwer leisten. Zumindest Gläser sollten vollständig und alle zwei Jahre von der Kasse zurückerstattet werden, so die Forderung der Petentin.
„Wir führen heute Morgen eine Diskussion, bei der ein Partner fehlt, der hier mit am Tisch sitzen müsste. Und das ist die CNS“, sagt Marc Spautz in der anschließenden Fragerunde. Der CSV-Fraktionschef setzt sich insbesondere dafür ein, vor allem bei den Kindern die Kosten vollständig zu erstatten. Die Petentin hört an diesem Morgen viel Zuspruch von der Abgeordnetenbank. „Gut zu sehen, eine Brille zu haben, das ist kein Luxus“, sagt der Grünen-Abgeordnete Meris Sehovic.
Deprez beauftragt Regierungsvertreter in der CNS
Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) stellt in der abschließenden Position der Regierung fest, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung Brillen oder Kontaktlinsen tragen, das Thema deshalb ein wichtiges für die Gesellschaft sei. Derzeit bekomme die CNS pro Jahr Rechnungen für Brillen über etwa 57 Millionen Euro zugeschickt, so die Ministerin. Davon würden 16 Millionen von der Kasse übernommen, 41 Millionen Euro müssten die Versicherten selbst bezahlen. Diese Ausgaben verteilten sich auf elf Millionen Euro für die Gestelle und 30 Millionen für die Gläser.
Was den sozialen Aspekt angehe, erklärt Ministerin Deprez, gebe es bei der CNS die Möglichkeit, einen besonderen Zuschuss zu beantragen, wenn die Kosten für eine Brille 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Für eine generelle Berücksichtigung des Einkommens von Personen bei der Kostenübernahme von Brillen gebe es derzeit aber keine gesetzliche Grundlage, so die Ministerin. In ihrer Rolle als Ministerin für soziale Sicherheit kündigt Deprez am Ende der Sitzung an, den Regierungsvertreter im Verwaltungsrat der CNS damit zu beauftragen, sich für eine bessere Erstattung für Kinderbrillen und Brillengläser einzusetzen. Im Verwaltungsrat der Gesundheitskasse sitzen neben diesem Regierungsvertreter acht Vertreter der Arbeitgeber und acht Vertreter der Gewerkschaften.
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