Gemeinderat Diekirch / Baulandbesitzer bekommen recht: Zu viel entrichtetes Geld wird zurückerstattet
Der damalige Bürgermeister Claude Haagen und seine LSAP-Mehrheit im Diekircher Gemeinderat wollten Anfang 2020 ein Zeichen setzen. Ein Zeichen, das aber nicht nur in der Sauerstadt für Aufregung sorgte, sondern auch quer durchs Land heftig diskutiert wurde. Es ging darum, dass die Grundsteuer für brachliegendes Bauland von 750 auf 15.000 Prozent (!) erhöht wurde. In der Zwischenzeit gibt es Gerichtsurteile in dieser Affäre, die festhalten, dass die erwähnte zwanzigfache Erhöhung des genannten Hebesatzes unverhältnismäßig, sprich illegal sei.
Zur Erklärung: Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Das steuerpflichtige Eigentum wird in zwei Klassen eingeteilt: Das A steht für land- und forstwirtschaftliches Grundeigentum und der Buchstabe B für sonstiges Grundeigentum. Diese Kategorie kann je nach Gemeinde und Zweckbestimmung in sechs Klassen unterteilt werden – B1: Gewerbliche Gebäude; B2: Gebäude für gemischte Nutzung; B3: Gebäude für sonstige Nutzung; B4: Einfamilienhäuser und Mietshäuser; B5: nicht bebaute Grundstücke außer Baugrund zu Wohnzwecken; B6: Baugrund zu Wohnzwecken.
„In einer Zeit, wo wir ständig über Wohnungsnotstand reden, in einer Zeit, wo quer durchs Land gefordert wird, dass seitens der nationalen Politik und auch der Gemeinden schnellstens etwas Konkretes unternommen werden soll, um landesweit vorhandene Baulücken zu erschließen, wollen wir in Diekirch nun endlich Nägel mit Köpfen machen“, so Claude Haagen am 2. März 2020 dem Tageblatt gegenüber.
Zu diesem Moment gab es 42 brachliegende Parzellen, die im Diekircher Bebauungsplan erschlossen waren und die somit von heute auf morgen hätten bebaut werden können. „Wenn wir nun den Steuerhebesatz für die Klasse B6 von 750 Prozent auf 15.000 Prozent anheben, wollen wir die Besitzer dazu bringen, sich ernsthaft Gedanken darüber zu machen, ob sie ihre Bauplätze weiter unbebaut lassen oder nicht. Ich möchte damit nur erklären, dass jemand, der jährlich 190 Euro an Grundsteuer für ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück bezahlt, dies auf die leichte Schulter nimmt. Wird er nun ab 2021 aber 3.800 Euro pro Jahr bezahlen müssen, handelt er vielleicht anders“, so Haagen im März 2020.
Somit beschloss der damalige Gemeinderat, in dem die LSAP eine absolute Mehrheit hatte, dass für die Besitzer der am 1.1.2021 erhobenen und in Frage kommenden Bauplätze, für die zu dem Moment kein Bauprojekt vorlag, der Steuerhebesatz von 15.000 Prozent gelte. Die Opposition sprach sich 2020 ebenfalls für eine Anhebung des Hebesatzes der B6-Grundsteuer aus, doch keinesfalls in dem überaus hohen Maße, wie es die LSAP damals vorschlug und verabschiedete.
Alles beim Alten
Im vergangenen Jahr hatten betroffene Baulandbesitzer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Gemeindeverwaltung aus Diekirch eingereicht. Die beiden Urteile vom 10. Februar und in zweiter Instanz am 28. November letzten Jahres gaben den Klägern recht. Das Gericht entschied, dass die Anhebung des genannten Steuerhebesatzes um das Zwanzigfache absolut unverhältnismäßig sei. Gleichzeitig wurde der Hebesatz betreffend die Grundsteuer B6 für das Jahr 2021 annulliert. In der Gemeinderatssitzung vom Donnerstag schlug der Schöffenrat vor, die genannte Grundsteuer auch für die Jahre 2022 und 2023 zu annullieren, dies nach Rücksprache mit dem Innenministerium und Rechtsanwälten.
Hatte die neue CSV/DP-Mehrheit bereits im Dezember vergangenen Jahres den erwähnten Hebesatz für das Jahr 2024 von 15.000 auf 1.500 Prozent herabgesetzt, so schlug der Schöffenrat nun am Donnerstag vor, den Hebesatz für die Jahre 2021, 2022 und 2023 auf das frühere Niveau, also auf 750 Prozent festzulegen. Den Bürgern, die in den letzten drei Jahren zu viel bezahlt haben, wird die Differenz zurückerstattet, so der mehrheitliche Entscheid. Allein die fünf Oppositionsräte der LSAP gaben zu diesem Punkt ihre Gegenstimme ab, da sie, so Rat Claude Thill, politisch gesehen in diesem Dossier noch immer eine andere Meinung vertreten.
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