Luxemburg / Beantragt, abgelehnt oder ausbezahlt: Das ist der aktuelle Stand bei den Energiebeihilfen für Bürger
Energietisch und „Solidaritéitspak“ brachten den Bürgern einige klangvolle Entlastungsmaßnahmen. Doch wie viele Menschen haben diese inzwischen auch bekommen? Das Tageblatt hat nach dem aktuellen Stand gefragt.
Sprit, Essen, Heizen – alles wird derzeit teurer. Schuld ist die Energiekrise, ausgelöst vom Krieg in der Ukraine. Um die Auswirkungen der Teuerungen abzumildern, hatte die Luxemburger Regierung Anfang April Maßnahmen vorgestellt, die die Bürger im Großherzogtum finanziell entlasten sollen. Aber wie viele davon wurden mittlerweile ausbezahlt – oder auch abgelehnt?
Der „Equivalent crédit d’impôt“ (ECI)
Während die Energiehilfen nicht alle von der gleichen Stelle bearbeitet werden, ist das Familienministerium zumindest für einige davon zuständig. Von dort heißt es auf Tageblatt-Anfrage: Neben dem Energie-Steuerkredit gibt es auch einen „Equivalent crédit d’impôt“ (ECI), der über das Haus Cahen läuft. Das Gesetz sieht diese Maßnahme für die Bezieher des Einkommens zur sozialen Eingliederung und des Einkommens für schwerbehinderte Personen vor. Es handelt sich hierbei um ein „Steuergutschriftsäquivalent“, das vom Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) ausbezahlt wird.
Der ECI wird laut der Ministeriumssprecherin seit Juli monatlich an alle erwachsenen Bezieher des Einkommens zur sozialen Eingliederung und des Einkommens für schwerbehinderte Personen ausbezahlt, sofern diejenigen keine anderen Einkünfte haben. Bislang haben nach Stand Anfang September 6.601 Bezieher des Einkommens zur sozialen Eingliederung diese Hilfe erhalten – das beläuft sich laut Ministerium auf monatliche Kosten von 554.484 Euro. Außerdem haben 2.066 Menschen mit einem Einkommen für schwerbehinderte Personen die Auszahlungen erhalten, was wiederum monatliche Kosten von 173.544 Euro ergibt. „Es ist zu beachten, dass die Zahl der Empfänger des ECI von Monat zu Monat leicht variieren kann, da sie von der beruflichen oder von der persönlichen Situation der Empfänger abhängt“, ergänzt das Familienministerium.
Ein Antrag für den ECI müsse nicht gestellt werden. Die Empfänger der beiden genannten Einkommen, die keine anderen Bezüge wie Rente oder ein Gehalt bekommen, würden vom Nationalen Solidaritätsfonds erfasst und kämen so laut Ministerium „automatisch in den Genuss des ECI“. Zudem heißt es in der Antwort: „Der ECI wird monatlich ausbezahlt und beläuft sich in der Regel auf 84 Euro, da die Bezieher der betreffenden Einkommen (Einkommen zur sozialen Eingliederung und Einkommen für schwerbehinderte Personen) unter dem Grenzbetrag liegen, der für den Erhalt des maximalen Steuerkredits festgesetzt wurde.“ Auf die drei Monate gesehen, in denen der ECI bislang ausbezahlt wurde, beliefen sich die Gesamtkosten auf rund 2,2 Millionen Euro. Das zugehörige Gesetz vom 29. Juni 2022 sehe vor, dass sowohl der ECI als auch der Steuerkredit vorerst bis zum 31. März 2023 ausbezahlt werden, erklärt die Sprecherin.
Energieprämie und Teuerungszulage
Die sogenannte Teuerungszulage und die Energieprämie bedürfen im Gegensatz zum ECI und dem Steuerkredit eines Antrags. Die finanziellen Beihilfen sind für einkommensschwächere Haushalte gedacht. Die Teuerungszulage wird einmal jährlich ausbezahlt – die Energieprämie besteht laut Ministerium vorerst aus einer einmaligen Auszahlung für 2022. Beide Hilfen können über das gleiche Formular beantragt werden. „Alle Bezieher der Teuerungszulage haben auch ein Recht auf die Energieprämie“, andersherum sei das jedoch nicht zwangsläufig der Fall, erklärt das Familienministerium. „Nach Einführung der Energieprämie wurde allen Empfängern der Teuerungszulage, die diese schon erhalten hatten, am 1. Mai dieses Jahres die Energieprämie ausbezahlt. Anträge auf die Teuerungszulage, die schon bearbeitet, aber abgelehnt wurden, wurden noch einmal bearbeitet und falls ein Anrecht auf die Energieprämie bestand, wurde auch diese ausbezahlt.“ Die Regierung habe dem Nationalen Solidaritätsfonds für die Bearbeitung der Anträge außerdem zusätzliche Mitarbeiter bewilligt.
„Ende August hatte der Nationale Solidaritätsfonds 31.011 Anträge zu verzeichnen“, schreibt die Ministeriumssprecherin. „Dies entspricht der Gesamtzahl der Anträge (sowohl für die Energieprämie wie für die Teuerungszulage).“ 19.415 Energieprämien wurden derweil ausbezahlt: Insgesamt entspricht das laut Ministerium einer Summe von 5.375.176 Euro. Die Teuerungszulage sei wiederum mit einer Summe von 38.910.075 Euro an 17.598 Haushalte ausbezahlt worden.
Von der Gesamtanzahl der 31.011 Anträge seien 2.452 hinsichtlich Teuerungszulage und Energieprämie zusammen abgelehnt worden. In 1.817 Fällen wurde zwar eine Energieprämie bewilligt, jedoch keine Teuerungszulage – demnach wurde die Teuerungszulage an sich in insgesamt 4.269 Fällen abgelehnt, erklärt das Ministerium am Freitag. Die Hauptgründe, warum einige Anträge nicht angenommen wurden, waren laut der Sprecherin, dass zum Beispiel die Wohnsitzbedingung nicht erfüllt war, die Einkommensgrenze überschritten wurde, oder das Dossier unvollständig war.
Der Energie-Steuerkredit
Der mit dem „Solidaritéitspak“ auf den Weg gebrachte Energie-Steuerkredit, der bis März 2023 monatlich an jeden Beschäftigten im Großherzogtum ausgezahlt werden soll, war damals bei einer Gesamthöhe von 440 Millionen Euro angesetzt. Die ausbezahlte Summe an die Beschäftigten variiert je nach Einkommen der Arbeitnehmer. Genauere Zahlen zu den bisher gezahlten Energie-Steuerkrediten könne das dafür zuständige Finanzministerium jedoch derzeit nicht nennen, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Das liege daran, dass man derzeit noch keine vollständige Datensammlung der Firmen erhalten habe, die den Steuerkredit monatlich an ihre Mitarbeiter auszahlen. Dafür gebe es bestimmte Stichdaten, und bisher laufe die Aktion noch nicht lange genug, um exakte Zahlen dazu zu nennen. Deshalb müsse man sich also vorerst an der ersten Schätzung des Gesamtvolumens von 440 Millionen Euro orientieren.
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