„City Breakfast“ / Gemeinde Luxemburg informiert über Sanktionen bei Verstößen gegen das Bettelverbot
Ab Mitte Januar 2024 werden nach Verstößen gegen das sogenannte Bettelverbot in Luxemburg-Stadt die entsprechenden Prozeduren eingeleitet. Erklärungen dazu gab es am Donnerstagmorgen beim „City Breakfast“.
Seit Freitag gilt das sogenannte Bettelverbot. Eine Sensibilisierungskampagne soll bis Mitte Januar mehr Informationen liefern. Wenn ab diesem Zeitpunkt dann trotz der neuen Regelung weiter an bestimmten Orten in Luxemburg-Stadt gebettelt wird, wird Strafanzeige erstellt. Allgemein sieht die Prozedur vor, dass die Staatsanwaltschaft dann entscheidet, ob eine Akte entweder geschlossen oder eine Verwarnung ausgesprochen beziehungsweise eine strafrechtliche Verfolgung aufgenommen wird.
Laut den in der Polizeiverordnung festgehaltenen Vorgaben kann dann sanktioniert werden. Und das können zwischen 25 und 250 Euro sein – wie Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) und der neue Erste Schöffe Maurice Bauer (CSV) bei einem in der Regel monatlich stattfindenden Treffen mit der Presse am Donnerstagmorgen mitteilten. Denn die Polizeiverordnung verweist auf das Strafgesetzbuch, das eben Sanktionen in dieser Höhe vorsieht.
Wenn jemand – zum Beispiel aufgrund eines fehlenden Einkommens – diese Strafe nicht bezahlen kann, sieht die allgemeine Vorgehensweise vor, dass diese dann im Gefängnis abgesessen wird. Für wie lange, entscheidet das Gericht. Ob die neue Regelung tatsächlich Folgen für die Betroffenen haben wird, wird sich offenbar erst im kommenden Jahr zeigen. Von der Justiz hieß es auf Nachfrage dazu: „Inwieweit die Staatsanwaltschaft mit Akten wegen Betteln befasst wird, bleibt abzuwarten.“
Was bisher geschah
Bereits im März entschied die blau-schwarze Mehrheit des hauptstädtischen Gemeinderates, dass das Betteln auf dem Gebiet der Gemeinde verboten werden soll. Die Polizeiverordnung wurde dementsprechend angepasst. Aufgrund einer juristischen Analyse lehnte die ehemalige Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) dies allerdings ab. Diese Entscheidung hat der neue Innenminister Léon Gloden (CSV) nun überdacht und der Änderung zugestimmt. So konnte das umstrittene Bettelverbot doch in Kraft treten und gilt seit vergangenem Freitag. Laut Artikel 42 des geänderten „Règlement général de police“ sind jetzt alle Formen des Bettelns täglich zwischen 7 Uhr und 22 Uhr untersagt. Das Verbot gilt an mehreren öffentlichen Plätzen, in Parks, an Spielplätzen, in mehreren Straßen des Bahnhofsviertels und einer definierten Zone in der Oberstadt.
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Jericho und Jerusalem
▪ Lukas 18:35: Es geschah aber, da er nahe zu Jericho kam, saß ein Blinder am Wege und bettelte.
▪ Apostelgeschichte 3:2-3: Und es war ein Mann, lahm von Mutterleibe, der ließ sich tragen. Und sie setzten ihn täglich vor des Tempels Tür, die da heißet die schöne, daß er bettelte das Almosen von denen, die in den Tempel gingen. Da er nun sah Petrus und Johannes, daß sie wollten zum Tempel hineingehen, bat er um ein Almosen.
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MfG
Robert Hottua
Ins Gefängnis wird keiner kommen, ist doch schon überbelegt. Sie sollen sich so benehmen, dass keiner Anstoß nehmen kann, dann passiert auch nichts!