Di., 21. Januar 2025




  1. Mephisto /

    Zuerst mein Beileid an die Familie des verstorbenen Beifahrers.

    Die Frage sei erlaubt ob zu schnelles Fahren unter Alkoholeinfluss nicht indirekt gefördert wird durch die Kuschelurteile der Justiz.

    [Rest des Kommentars gelöscht.]

    • Frank Goebel /

      Bitte belegen Sie besonders schwerwiegende Vorwürfe mit seriösen Quellen.

      – Ihre Redaktion

      • Mephisto /

        Herr Goebel

        Die Urteile waren letzte Woche bei WORT und RTL zu lesen.

        Es ging um eine Fahrerin die mit 174 raste wo 70 kmh zulässig war- nicht ihr 1. Vergehen- und die trotzdem mit einer minimalen Strafe davon kam. Bewährung plus ein paar Euro Geldstrafe.

        In einem Revisionsprozess wurde die Strafe eines stark betrunkenen Fahrers ( 1,8 Promille )
        reduziert obschon er einen Menschen zu Tode gefahren hatte.

        MfG

  2. Serge Mangen /

    Da hat wahrscheinlich wieder jemand sein Leben verspielt. Sensibilisierungskampagnen müssten verstärkt daraufhinweisen, dass betrunkene Unfallverursacher nach solchen Ereignissen nicht nur mit den psychischen Problemen zu tun haben werden, den Tod eines Menschen verursacht zu haben, falls sie ein Gewissen haben, sondern auch für den Rest ihres Lebens mit Schadensersatzpflichten zu tun haben werden, da die Versicherung bei Alkohol zwar zahlt, das Geld aber ein Leben lang zurückfordert. Da sind 5 Jahre Führerscheinentzug und lebenslang höhere Strafen, wegen Wiederholungstäterschaft noch Peanuts

  3. Marc /

    All Doudegen ass een zevill.
    Firwaat sinn keng Leitplanken do?
    Soot mer net, et wär op déier Plaatz net méigelech.
    Iwerall gett daat!!

    • Retsch /

      Een Liewen ass wuel net wertvoll genuch. Awer fir eng hallef Milliard e pur Gleiser leen…

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