Prozess ohne Gewinner / Lunghi vs. RTL: Staatsanwaltschaft fordert Freisprüche und Geldstrafen
Dritter Prozesstag in der sogenannten „Lunghi vs. RTL“-Affäre. Es wird in dieser Sache keine Gewinner geben, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Am Ende forderte er zwei Freisprüche und zweimal Geldstrafen.
Durch ein im Herbst 2016 gesendetes RTL-Fernsehinterview fühlte der damalige Mudam-Direktor Enrico Lunghi sich in seiner Ehre verletzt – und klagte. Unter jenen, die sich heute, sieben Jahre nach den Geschehnissen, vor Gericht verantworten müssen, ist auch Alain Berwick, einst oberster Chef von RTL Luxemburg.
Aus seiner Sicht der Dinge habe er sich korrekt verhalten. Er habe die Handgreiflichkeit von Lunghi gesehen. Sophie Schram, die Freelance-Journalistin, die das Interview führte, habe gesagt, sie sei am Arm verletzt und habe ein Attest von einem Arzt gehabt. Er sei damals der Meinung gewesen, dass die Sache in einer Reportage thematisiert werden müsse, wenn Schram Anzeige erstatten würde. Wie das genau gehandhabt werden sollte, darauf habe er keinen Einfluss genommen. Die Reportage sei in seinen Augen in Ordnung gewesen. Berwick wiederholte, was er öfters gesagt hat, nämlich dass man nicht verschweigen könne, worüber andere Medien berichten.
„Lächerlich“
Me Jean Lutgen, Anwalt von Enrico Lunghi, der als Zivilkläger auftritt, erinnerte daran, dass sowohl der Presserat als auch das für audiovisuelle Medien zuständige Aufsichtsgremium ALIA die Art und Weise der Reportage ethisch nicht in Ordnung fanden und eine Rüge aussprachen. Der Zusammenschnitt des Interviews erwecke ein falsches Bild. Dies sei mit der Absicht geschehen, seinem Mandanten zu schaden. Dessen Klage und Schadensersatzforderungen seien legitim, gab der Anwalt zu verstehen.
Dass seine Mandantin mit auf der Anklagebank sitze, sei lächerlich, so Me Gaston Vogel, Verteidiger von Sophie Schram, die selbst dem Prozess entschuldigt fernblieb. Schram sei ein Opfer der Affäre, keine Täterin. Sie habe das Interview geführt, so wie es ihre Art ist, sie habe nicht provoziert, nur hartnäckig hinterfragt, kein Fehlverhalten. Sie sei zum Arzt gegangen, als ihr Arm, an dem Lunghi sie wirsch angefasst habe, ihr richtig wehgetan habe und sie habe sich an die Anweisungen des Arztes gehalten, nämlich einen Verband zu tragen – ebenfalls kein Fehlverhalten. Dass die Bilder der Überwachungskamera des Mudam nicht sofort ausgewertet wurden und nicht mehr vorhanden waren, als sie dann endlich begutachtet werden sollen, ist Me Vogel zufolge skandalös. Seiner Mandantin sei absolut nichts vorzuwerfen, wiederholte der Anwalt mehrmals.
Freispruch für Schmit und Berwick
Am Ende des dritten Prozesstages hatte dann die Staatsanwaltschaft das Wort. Wie bereits erwähnt, Gewinner sieht er nicht in dieser Affäre. Lunghis Handgreiflichkeit sei nicht schönzureden, unprofessionell sei das gewesen. Die Berichterstattung darüber habe, handwerklich schlecht gemacht, die Fakten nicht sauber wiedergegeben und somit einen falschen Eindruck erweckt. Wer das Publikum der Sendung „Nol op de Kapp“ kannte, hätte wissen müssen, was die aus dem Kontext gerissenen Bilder bewirken würden. Was dem Vertreter der Anklage zufolge vor allem fehlte, war die ruhige Fortsetzung des Interviews, nach der Handgreiflichkeit, und vor allem die Entschuldigung Lunghis am Schluss. Das hätte in der Reportage enthalten sein müssen, damit Zuschauer sich ein objektiveres Bild hätten machen können. Hinter der Art, wie die Reportage gemacht wurde, wittert er Absicht. Zufall sei das nicht gewesen.
Zweifel hegt der Staatsanwalt auch an der Verletzung von Sophie Schram. Zu viele Ungereimtheiten, so kann man zusammenfassen. Es habe eine bösartige Absicht bestanden. Marc Thoma habe mit seiner langjährigen Erfahrung wissen müssen, dass die Reportage den wirklichen Ablauf der Dinge nicht wiedergebe. Für Schram und Thoma fordert der Vertreter der Anklage eine Geldstrafe. Schmit und Berwick seien freizusprechen.
Heute Morgen ist der vierte und letzte Prozesstag mit den Plädoyers der Verteidiger.
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
Seitdem es den „Nol op de Kapp“ nicht mehr gibt, schau ich RTL nicht mehr.
Keen „Nol ob den Kapp“ mei‘ .
RTL huet sech kaafen gelooss (vun Gambia?? )
Daat war Gambia Transparenz, dei‘ se eis versprach haaten!
Den Nol op de Kapp war éng grotteschlecht Emissioun, déi just drop eraus war d’Gier no Skandal a Sensatioun vun de Leit ze befriddegen. D’ass ee Gewënn fir Lëtzebuerg, datt ëtt daat nët méi gët.
Genau es as et, dir Hut den Nol op de Kapp getraff.
@ all dei Aner: d‘Leit kuken awer RTL, op mat oder ouni dem Bausch sein Frend den Margarinenreporte.
Weil konkurrenzlos, glaubt RTL sich alles erlauben zu können. Das ganze Programm ist niveaulos, am lächerlichtes “ e schéinen Owend bei der Météo “ wo auf der Wetterkarte die Windrichtung N-O
eingezeichnet ist und die “ Expertin“ behauptet besagter Wind käme aus S-O. Aber die ganze Tagesschau ( de Journal ) ist das Einschalten nicht wert. Ein einziges Trauerspiel und ein Armutszeugnis für Luxemburg. Man muss sich fremdschämen. „Den Nol op de Kapp huet wierklech den Nol op de Kapp getraff „! Was hat denn „Hei elei“ dem entgegenzusetzen? Eine einzige Lachnummer, eher zum Heulen. Ausserdem müssten verschiedene Journalisten Diktionskurse belegen und unsere Sprache von Grund auf lernen.