Regierungsrat / Besoldungsgrade bei Polizei und Armee werden angepasst – Sonntagsarbeit wird „flexibilisiert“
Der Regierungsrat hat am Freitag ein Gesetzesprojekt von Arbeitsminister Georges Mischo zur Flexibilisierung der Sonntag-Arbeitszeit angenommen. Auch wurden zusätzliche Dienstleistungen in die CNS-Nomenklatur aufgenommen.
Der Regierungsrat hat am Freitagnachmittag unter dem Vorsitz von Premierminister Luc Frieden einen Gesetzesentwurf über die Neueinstufung von Berufssoldaten angenommen. Auch wurde der Gesetzesentwurf zur Reklassierung einiger Mitglieder der Großherzoglichen Polizei und der Generalinspektion der Polizei angenommen. Damit werden Polizeibeamte und Militärbedienstete, die vor der Reform von 2018 mit einem für die Gehältergruppe B1 entsprechenden Diplom eingestellt wurden, jedoch bisher nach der Besoldungsgruppe C1 bezahlt wurden, neu eingestuft.
Damit folgt die Regierung einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes von 2022, das in der Reform einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz von Artikel 10bis der damals gültigen Verfassung sah. Der ehemalige Polizeiminister Etienne Schneider (LSAP) hatte mit der Reform 2018 eine neue Laufbahnregelung und somit auch die Besoldungsgruppe B1 bei der Polizei eingeführt. Damit sollte neuen Polizeibeamten ihr eventueller Sekundarabschluss anerkannt werden. Das Problem: Bereits berufstätige Polizeibeamten mit gültigem Sekundarabschluss wurden nicht automatisch der neuen Besoldungsstufe zugeführt. Stattdessen sollte mit der Reform den Beamten ein „Expressweg“ in die neue Karriere ermöglicht werden – bei der jedoch nicht der schulische Abschluss, sondern vor allem das Dienstalter ausschlaggebend ist.
Flexibilisierung der Sonntagsarbeit
Der Regierungsrat hat einem Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) zugestimmt, der eine Flexibilisierung der Sonntagsarbeit zur Folge hat. Demnach sollen künftig auch Einzelhandelsgeschäfte und Handwerksbetriebe, die laut Gesetz „den direkten Verkauf von Waren, Artikeln und Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen im direkten Kontakt mit dem Endverbraucher zum Gegenstand haben“, an einem Sonntag ihre Türen öffnen dürfen. „Der Entwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer an Sonntagen bis zu acht Stunden arbeiten können, wobei der Lohnzuschlag (70 %) für die gesamte geleistete Arbeitszeit beibehalten wird“, schreibt das Arbeitsministerium in einer Pressemitteilung. Der Regierungsrat begründet die Flexibilisierung mit einer besseren Work-Life-Balance für Arbeitnehmer: „Die Sonntagsarbeit von bis zu acht Stunden spiegelt die aktuellen Entwicklungen einer sich verändernden Gesellschaft und Arbeitswelt wider, indem sie den Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, ihr Berufs- und Privatleben flexibler miteinander zu vereinbaren.“
Der Regierungsrat hat am Freitag ebenfalls einem Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zugestimmt, die eine Aktualisierung der Nomenklatur der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) zur Folge hat. Neu aufgenommen in den CNS-Katalog werden demnach Leistungen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe, Gastroenterologie und Oto-Rhino-Laryngologie.
Der Regierungsrat hat am Freitagnachmittag außerdem zugestimmt, ein Quantencomputersystem als neue Rechenpartition ins Datenzentrum in Bissen zu integrieren. LuxProvide S. A. soll im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die „nationale Bewerbung an der Spitze eines Konsortiums zum Erwerb eines für künstliche Intelligenz optimierten Supercomputers und die Einrichtung einer zugehörigen AI Factory zu verteidigen.“
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